keine Zahlung-weil kein Wechselgeld bei DL
Von: , Frage gestellt am Do, 15. Jun 2006
Servus!
Nehmen wir mal folgenden Fall an: Person A nimmt eine Dienstleistung in Anspruch wie beispielsweise einen Friseurbesuch. Diese wird geleistet, Kosten (fiktiv): 21,32€. Nun hat A allerdings nur einen 50€ Schein in dem Portemonnaie und müsste (wenn sie kein Trinkgeld gibt) 28,68€ wiederbekommen. Der Friseursalon kann auf diesen hohen Betrag allerdings nicht herausgeben. Eine Leistung wurde erbracht, die jedoch nicht bezahlt wurde, denn A möchte nicht auf ihr Wechselgeld verzichten. Wie kann man nun weiterverfahren?
Denkbar wäre, dass A Pfand wie z. B. ihren Personalausweis dort abgibt und den Geldschein in einer Bank oder sonstigen Geschäften wechselt. Muss A dieser Pfandabgabe nachkommen? Nachdem A die Kooperation verweigert, könnte sie dann (beispielsweise wegen Nichtbezahlens) angezeigt werden? Der Friseur ist ja nicht verpflichtet, jeden Betrag wechseln zu können. Oder irre ich?
Nun etwas habgierig, aber angenommen der Friseur gibt 8 Cents zu wenig heraus, weil es an entsprechenden Münzen fehlt. Nun ist es doch das Recht von A, diese acht Cents zu bekommen?
Text in Kurzform: Person A nimmt einen Friseurbesuch in Anspruch und muss 28,68€ bezahlen. Sie hat jedoch einen 50€ Schein, den der Friseur nicht wechseln kann. Welche Kooperation muss A nun leisten?
Bei Sachgütern ist das ganze ja einfach: dann gibt es einfach keine Ware!(?)
Besten dank!
Mit freundlichen Grüßen!
Disap
