Hallo,
aufgrund von Überbuchungen von Charterflügen ist einem Paar eine unzumutbare Anreise in die Türkei beschert worden.
Kurz die Schilderung:
Das Paar hatte im Rahmen einer Pauschalreise einen Flug am 24.05. um 06:05 Uhr von Düsseldorf mit Fluggesellschaft C nach Antalya gebucht.
Es wurde einen Tag vor Abflug angerufen, dass sich der Flug geändert habe und es nun am gleichen Tag aber erst um 14:25 Uhr mit einer anderen Fluggesellschaft L fliegen solle.
Das Paar checkte bei L ein, gab die Koffer auf und wartete am Gate auf den Abflug. Es wurde von L ausgerufen und es wurde Ihnen mitgeteilt, dass man es nicht befördern würde, da die Maschine überbucht sei. Die Koffer würden schon wieder ausgeladen und man solle sich an die ursprüngliche Fluggesellschaft C wenden.
Nach 3 Stunden wartezeit wurde von C vorgeschlagen, mit Fluggesellschaft G nach Berlin Schönefeld zu fliegen und von dort aus um 21:35 Uhr mit Fluggesellschaft P nach Antalya. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht. Jedenfalls nicht vor dem 26.05. Es wurde 100%ig von C zugesichert, dass in der P Maschine freie Plätze für das Paar vorhanden und auch bereits gebucht seien.
Das Paar willigte gezwungenermaßen ein und flog nach Berlin Schönefeld. Es checkte für die den Flug mit P ein und betrat die Maschine. Kurz for Abflug musste das Paar die Maschine dann wieder verlassen mit der Begründung, dass der Flug überbucht sei und man die Gäste befördern werde, die ursprünglich die Plätze gebucht hätten aber nun doch (wenn auch etwas später) zum Check in gekommen wären.
Im Flughafen Schönefeld suchte das Paar nun erneut einen Vertreter der Fluggesellschaft C auf. Es war mittlerweile 22:00 Uhr.
Es wurde vorgeschlagen, um 00:40 Uhr (einen Tag später also am 25.05.) mit Fluggesellschaft X nach Izmir zu fliegen. Von dort aus solle man sich ein Taxi oder einen Bus nach Antalya nehmen.
Das Paar lehnte dies strikt ab, da es eine Taxifahrt von ca. 500 km nachts durch die Türkei nicht für zumutbar hielt.
Es wurde dann von C ein Anschlussflug von Izmir nach Antalya am 25.05. um 08:15 Uhr eingeräumt. Weiterhin wurde diese Reisevariante praktisch aufgezwungen, da vor dem 27.05. nun keine andere Reisemöglichkeit bestehen würde und man ansonsten bis zum 27.05. im Hotel in Schönefeld einquartiert würde.
Das Paar erreichte dann über Izmir den Flughafen Antalya am 25.05. morgens gegen 09:30 Uhr, ohne in der Nacht eine Schlafgelegenheit gehabt zu haben.
In Antalya stand zunächst kein Transfer zum Hotel zur Verfügung, da ja niemand wusste, wann das Paar überhaupt am Flughafen eintreffen würde.
Nach eigenen Bemühungen und etlichen Telefonaten erreichte das Paar das Hotel am 25.05. gegen 13:30 Uhr in völlig übermüdetem Zustand und konnte nur ins Bett gehen und den Schlaf nachholen als den Urlaub genießen.
Welche Entschädigung steht dem Paar zu?
Wer ist Verantwortlich für den Ausgleich des Schadens?
Die Fluglinie C ?
Der Reiseveranstalter ?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Achim