Arzt-Gebühren Hartz V
Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jun 2006
Muss man beim Arzt auch die 10 Euro bezahlen wenn man Hartz V
empfänger ist
Muss man beim Arzt auch die 10 Euro bezahlen wenn man Hartz V
empfänger ist
Hallo!
Muss man beim Arzt auch die 10 Euro bezahlen wenn man Hartz V
empfänger ist
Erstens: Das heißt wenn, dann Hartz IV.
Zweitens: Noch Richtiger wäre es, von Arbeitslosengeld II zu reden
Drittens: Auch die Praxisgebühr ist von der Regelleistung zu bestreiten, die Antwort auf die eigentliche Frage lautat also: Ja.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Muss man beim Arzt auch die 10 Euro bezahlen wenn man Hartz V
empfänger ist
Hast Du irgendwo eine Fundstelle, wo man schon mal nachlesen kann, was für den Reformschritt "Hartz V" geplant ist? Ich fürchte aber, an der Praxisgebühr wird sich nichts ändern.
Hallo,
ich finde es kleinlich, sich an dem kleinen Schreibfehler "Hartz V" so fest zu beißen.
Und nun zu der Frage:
Man muss nur 2 % des Brutoeinkommens (chronisch kranke nur 1 %) zuzahlen. D.h. bei häufigeren Arztbesuchen kann die Zuzahlungsverpflichtung nach einem halben Jahr schon enden.
Dazu muss man allerdings alle Quittungen/Belege des laufenden Jahres gut aufheben, um damit zu gegebener Zeit zur Krankenkasse zu gehen. Man bekommt dann das zuviel gezhalte erstattet und wird für den Rest des Jahres von sämtlichen Zuzahlungen befreit.
Die Belege gut aufzubewahren kann sich immer lohnen. Z.B. wenn plötzlich ein unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt ansteht lässt sich doch einiges einsparen.
Alles Gute
Sylvi