Steuerschuld bei Getrenntlebenden
Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jun 2006
Person A und B leben seit 2003 getrennt, nutzten aber das gemeinsame
Haus bis März 2005. Person A hat dem Finanzamt die Trennung mitgeteilt,
wovon Person B nicts wusste. Die Einkommensteuererklärung wurde von Person B auf " gemeinsam veranlagter Basis " ausgefüllt.
Welche Auswirkungen hat die Mitteilung von A ?
Wird die evtl. Steuerschuld beiden in "jedem Fall" zugerechnet?
Wer muss zahlen, wenn A offiziel nicht arbeitet und Unterhalt für sich
und die drei Kinder bezieht und B arbeitet voll.
Vielen Dank, falls reichlich Zuschriften eintreffen.
