Steuerschuld bei Getrenntlebenden

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jun 2006

Person A und B leben seit 2003 getrennt, nutzten aber das gemeinsame
Haus bis März 2005. Person A hat dem Finanzamt die Trennung mitgeteilt,
wovon Person B nicts wusste. Die Einkommensteuererklärung wurde von Person B auf " gemeinsam veranlagter Basis " ausgefüllt.
Welche Auswirkungen hat die Mitteilung von A ?
Wird die evtl. Steuerschuld beiden in "jedem Fall" zugerechnet?
Wer muss zahlen, wenn A offiziel nicht arbeitet und Unterhalt für sich
und die drei Kinder bezieht und B arbeitet voll.

Vielen Dank, falls reichlich Zuschriften eintreffen.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Steuerschuld bei Getrenntlebenden

    Hallo,
    seitens Finanzamt dürfte da bislang noch nichts passieren meiner Meinung nach - die Ehe ist ja noch nicht rechtskräftig zwischen A und B geschieden, oder???? - ergo: Gemeinsame Veranlagung.
    Wenn A keine gemeinsame Steuerschuld tragen möchte, muss er die "getrennte Veranlagung" beantragen und darf nicht auf der "gemeinsamen Steuererklärung" unterschreiben, sondern muß eine eigene Erklärung abgeben.

    Gruß
    Josy [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Steuerschuld bei Getrenntlebenden

      seitens Finanzamt dürfte da bislang noch nichts passieren
      meiner Meinung nach - die Ehe ist ja noch nicht
      rechtskräftig zwischen A und B geschieden, oder???? - ergo: Gemeinsame
      Veranlagung.
      Hallo,

      wer sich nicht auskennt, sollte lieber nichts schreiben. Die
      Heirat allein reicht nicht, es muss auch ein "nicht dauernd
      getrenntleben" vorliegen. Das scheint hier aber gerade
      vorzuliegen, weshalb die Voraussetzungen für eine gemeinsame
      Veranlagung nicht vorliegen. Insoweit erfolgt eine normale
      Einzelveranlagung nach Grundtabelle (die auch keine
      Getrenntveranlagung ist). Steuerschulden trägt jeder seine
      eigenen im Zweifel kann man die Schulden auch aufteilen
      lassen, dann hält sich das Finanzamt auch nur an den
      korrekten Ehegatten.

      Weitere Fragen würde ich im Brett Steuern posten.

      Mfg vom

      showbee

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