Baurecht-Mischgebiet: wann gewerblich geprägt?

Eine von mir geplante Gewerbeneugründung ist nur dann in einem Mischgebiet allgemein zulässig, wenn dieses gewerblich geprägt ist. Wie wird eine solche Prägung eigentlich definiert ? Eine Nachfrage von mir beim Bauamt ergab leider nichts konkretes. Angeblich existiert keine Definition, eine solche Praegung würde vom Bauamt bei einer persönlichen Beurteilung bei einem Ortstermin festgestellt werden. Ich kann mir schon vorstellen, wie so etwas abläuft: Missliebige Gewerbe wie SB-Märkte, Discotheken, Biergärten u.ä.m. haben dann sowieso keine Chance, der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Gibt es denn wenigstens rechtskräftige Urteile zu diesem Thema ? Wer kann mir bei dieser zugegeben etwas sehr speziellen Frage weiterhelfen ?
Herzlichen Dank im Voraus !!

hallo marfans

tja, das mit dem baurecht in diesem falle wohl eher planungsrecht ist das so eine sache.
entweder es gibt für dieses gebiet einen rechtskräftigen bebauungsplan, der das gebiet als MI also mischgebiet ( heißt meistens kleinere gewerbebetriebe neben wohngebäuden )ausweist, oder es gibt keinen dann wird das gebiet eingeschätzt.
dafür gibt es kriterien, die sich aus den jeweiligen baunutzungsverordnungen der bundesrepublik ergeben.( diese gilt für alle bundesländer , sogar für bayern :wink:)

die zulässigkeit ergibt sich nicht daraus ob die wohn- oder die gewerbenutzung überwiegt, sondern aus dem gesetz!!!

wenn es in deinem fall um ein bebauungsplangebiet geht und dein gewerbe laut baunutzungs vo dort zulässig wäre, hast du einen rechtsanspruch auf eine

  • falls erforderlich - baugenehmigung.
    da könnte die stadt nur drumherumkommen, wenn sie den bebauungsplan ändert. aber das geht nicht wenn ein oder mehrere gewerbebetriebe in dem bereich bereits
  • aktiv -( wichtig )tätig sind, die im allgemeinen wohngebiet ( nächste abstufung nach dem mischgebiet)nicht zulässig wären.
    z.b. alles was über - kleinere handwerksbetriebe und betrieben die zur versorgung der bevölkerung dienen - hinausgeht!!!

ich würde dir also empfehlen, dir eine baunutzungsverordnung zu besorgen ( sollte schon die z.zt. gültige fassung sein )
dir dann die umgebung der bertoffenen gegend anzusehen und dann nochmal zum bauamt zu stiefeln und diese bitteschön mal über die wunderbare existenz dieses gesetzes zu informieren.
ich bin mal gespannt, was dann passiert

gruß uli