Hallo,
nehmen wir einmal an, ein Deutscher bekäme einen Bußgeldbescheid (oder was auch immer das sein mag vom Stadtrichter von Zürich) aus der Schweiz wegen eines Rotlichtverstoßes. Dieser enthält neben der Busse (die die Schweizer tatsächlich so schreiben) von 250 Fr. auch eine Spruchgebühr in Höhe von 290 Schweizer Fränkli.
Was ist die Spruchgebühr? § 2 SVV habe ich gefunden, aber wirklich weiterbringen tut mich das auch nicht.
Help!!!
Chrissie
Hi
Google spuckt das hier aus http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_35/a48.html
bzw. das hier
Die Spruchgebühr bemisst sich nach der Bedeutung der Streitsache und nach dem Aufwand, den ihre Erledigung erfordert.
Hallo,
das hatte ich auch schon gefunden, aber eben nicht, was sie eigentlich ist.
Inzwischen glaube ich herausgefunden zu haben, dass es die Gebühr füür die Entscheidung des Stadtrichters ist, wenn der Betroffene nicht binnen 30 Tagen die Geldbusse bezahlt.
In meinem Beispiel soll der Betroffene aber vor der Verfügung des Stadtrichters nichts bekommen haben.
Habe inzwischen beschlossen, am Montag den Stadtrichter mal anzurufen.
Chrissie
Meinst du dass die Post abhanden gekommen ist?
Die Schweizer Behörden machen nämlich mit Sicherheit den Halter ausfindig… schicken diesem dann einen Brief zu.
Gruss Ivo
Meinst du dass die Post abhanden gekommen ist?
Tja, das weiss ich nicht. Jedenfalls hat dieser fiktive Betroffene vorher kein Schreiben erhalten. Eigentlich möchte er sich nur gegen die Spruchgebühr wehren.
Die Schweizer Behörden machen nämlich mit Sicherheit den
Halter ausfindig… schicken diesem dann einen Brief zu.
Gruss Ivo
Hallo Chrissie
Vergehen im Strassenverkehr, die nicht mit einer normalen
Ordnungsbusse (wenns Dir lieber ist Ordnungsbuße) geahndet werden,
kosten in der Schweiz immer Spruchgebühren. Dabei handelt es sich um
administrative Aufwendungen, die der Gebüsste bezahlen muss.
Entweder Du bezahlst die Busse mit den Spruchgebühren oder Du meidest
die Schweiz vorläufig.
Ein Einspruch gegen diese Spruchgebühren ist sinnlos. Du kannst
Einspruch gegen den Bussbescheid einlegen und wenn Du Recht bekommst,
brauchst Du auch keine Spruchgebühren zu bezahlen.
Gruss
Heinz
Hi,
nehmen wir einmal an, ein Deutscher bekäme einen
Bußgeldbescheid (oder was auch immer das sein mag vom
Stadtrichter von Zürich) aus der Schweiz wegen eines
Rotlichtverstoßes.
Ich hörte bisher immer, dass in der CH die Straßenverkehrsdelikte (insbes. Geschwindigkeitsüberschr.) dem Strafrecht unterliegen und deshalb auch in D geahndet werden.
Vielleicht handelt es sich auch nicht um eine OWi in unserem Sinne.
Nur so ne Idee.
Ein Kumpel von mir ‚musste‘ jedenfalls, wie Ivo schon schrieb, die CH einige Jahre meiden, da er den Strafzettel (zu schnell mit Motorrad) nicht bezahlte und ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde.
bye
Vielleicht handelt es sich auch nicht um eine OWi in unserem
Sinne.
Doch, denn es handelt sich um einen Rotlichtverstoss und der ist in der „Bussenliste“ aufgeführt - wie alle Verstösse die mit bis zu 300 CHF geahndet werden.
Nebenbei: Geschwindigkeit wird bis 25km/h (kostet 260 CHF wenn ichs richtig weiss, zuzüglich „Spruchgebühr“=Verwaltungsgebühr also ca. 500 CHF insgesamt) zu viel als Ordnungswidrigkeit gehandhabt und richtet sich erst darüber nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
Gruss Ivo
Huhu, Mary _fg_
Ich hab noch n Andenken von der Reise:
http://www.fotos.web.de/microdigi/Zuerich
Einmal quer durch Europa, und die Eidgenossen wollen 30 Euro haben _g_.
Dabei weiss ich nicht mal, ob ich das wirklich war, oder der Kleinlaster nebenan.
Einsicht und Fotomaterial gibt’s ja nicht im Rechtsstaat Schweiz.
Ich denke mal, die haben den Kleinlaster angeschrieben,
und der hats abgestritten.
Jetzt holen sie es bei dem bescheuerten Sau-Schwaben _g_.
Das Ding ist en halbes Jahr her.
Eigentlich müsste es aus Basel, aber nicht aus Zürich, kommen.
Nein, Du sollst Dich nicht beteiligen.
Aber ich schicke Dir ne Kopie, wennst magst.
Oder reicht das Image hinter dem Link.
Aloha - gruessich - digi