Ordnungswidrigkeit in der Schweiz
Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jun 2006
Hallo,
nehmen wir einmal an, ein Deutscher bekäme einen Bußgeldbescheid (oder was auch immer das sein mag vom Stadtrichter von Zürich) aus der Schweiz wegen eines Rotlichtverstoßes. Dieser enthält neben der Busse (die die Schweizer tatsächlich so schreiben) von 250 Fr. auch eine Spruchgebühr in Höhe von 290 Schweizer Fränkli.
Was ist die Spruchgebühr? § 2 SVV habe ich gefunden, aber wirklich weiterbringen tut mich das auch nicht.
Help!!!
Chrissie
