Re^3: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei
Das ist definitiv nicht korrekt.
Ausser mit Österreich existiert kein Rechtshilfeabkommen.
Du magst Dich irren, Ivo, leider.
Die kommen noch nach Jahren. Das ist mir passiert nämlich.
Ich hatte die 20 CHF- Verwarnung nicht gesehen, weil ich
umgezogen war. Nach einem Jahr standen die Grünen vor der Tür.
Nochmal: wegen 20 (zwanzig) CHF (~15 Euro). Und das war 1987.
Unsere Grünen waren natürlich sauer auf die Schweizer.
Gleich hier die Antwort auf die andere anstehende Frage von Chrissie:
Das Geld, was Du in die Schweiz schickst für RA, Gericht & Co,
kannst Du in jedem Fall abschreiben. Das wirst Du nie wieder sehen.
Weil es einfach so viele 'Finten' dort gibt, die Du dann erst nach und nach kennen lernst.
Ob ein RA da Einsicht erhält, weiß ich nicht, vermute aber mal 'ja'.
Wenn es eine 'vertretbare Summe' ist, dann knirsche einfach mit den Zähnen und spendiere das Geld für ein notleidendes Land einfach.
Zahle für all' die anderen male mit, bei denen Du nicht erwischt wurdest.
Zum Anruf bei der Polizeiwache:
Versuchen kannst Du es. Aber lass den Kopf nicht hängen
und mach auch keinen Terz dort -das juckt die nicht im mindesten-,
wenn Du rüde 'abgefertigt' (falls überhaupt) wirst.
0041 44 411 76 76
Um welche Beträge geht es denn überhaupt?
Um Fahrentzug? Punkte in Flensburg? Oder 'nur' um Kohle?
http://www.schweizwochen.de/infos/bussgelder.htm
Siehe:
http://www.fotos.web.de/microdigi/Zuerich
Beachte die Ausrückung der Textpassage von Zuerich1.jpg