Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zweite

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jun 2006

Hallo nochmal,

wenn diese Person zur Fristwahrung Einsprache einlegen wollen würde und um Akteneinsicht bitten würde, welche Kosten würden dafür anfallen? Die Internetseite sagt was von 200 Fr. (!).

Chrissie

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zweite

    Hallo Chrissie.

    Die Schweizer Justiz wird Dir überhaupt keine Akteneinsicht gewähren,
    und Du wirst auch kein Foto erhalten
    (siehe dreisprachige Belehrung auf der Rückseite des ursprünglichen Bescheides).
    Evtl wird jedoch ein beauftragter RA das sehen dürfen.
    Die Kosten werden astronomisch - Schätzung: 800---1000 Euro.
    Im voraus zu zahlen natürlich.
    Und auch wirklich nur dann zu empfehlen, wenn man absolut sicher ist;
    in Grenzfällen lieber mit den Zähnen knirschen.

    Hüte Dich auch vor der falschen Annahme, daß die Schweizer Dir hier
    in D 'mal kreuzweise können'.
    Die Schweiz hat ein Abkommen mit D, nachdem unsere Behörden/Polizei
    für die Schweiz hier vollstrecken.
    Umgekehrt ist/war das nicht der Fall, weswegen auch idR von Schweizern hier sofort an Ort und Stelle kassiert wird.

    Aloha - digi (aEg) Hallo nochmal,
    wenn diese Person zur Fristwahrung Einsprache einlegen wollen
    würde und um Akteneinsicht bitten würde, welche Kosten würden
    dafür anfallen? Die Internetseite sagt was von 200 Fr. (!).
    Chrissie

    • Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei

      Hallo,

      kennst Du Dich mit diesen Fragen aus? Ein RA bekommt aber sicher Akteneinsicht?

      Weisst Du, ob die Grundgebühr für das Verfahren nach der Einsprache stets anfällt, oder vielleicht nicht oder niedriger, wenn man die Einsprache alsbald zurüücknimmt?

      Wie unten geschrieben werde ich den Stadtrichter am Montag einfach mal ganz nett anrufen.

      Chrissie

    • Antwort von nach 58 Minuten 2 hilfreich
      Re^2: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei

      Hüte Dich auch vor der falschen Annahme, daß die Schweizer Dir
      hier
      in D 'mal kreuzweise können'.
      Die Schweiz hat ein Abkommen mit D, nachdem unsere
      Behörden/Polizei
      für die Schweiz hier vollstrecken.
      Umgekehrt ist/war das nicht der Fall, weswegen auch idR von
      Schweizern hier sofort an Ort und Stelle kassiert wird.
      Das ist definitiv nicht korrekt.
      Ausser mit Österreich existiert kein Rechthilfeabkommen.

      Trotzdem wird derjenige ziemlich viel Post bekommen und sollte tunlichst die nächtsten 3 Jahre die Schweiz nicht mehr betreten.

      Was Anwalt und Co für die Schweiz angeht, liegst du allerdings ziemlich richtig.

      Gruss Ivo

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei

        Das ist definitiv nicht korrekt.
        Ausser mit Österreich existiert kein Rechthilfeabkommen.
        Hervorragend, danke.

        Anscheinend ist ein großes europaweites Abkommen geplant (für 2007), aber es ist nicht sicher, ob es auch "Altfälle" erfassen soll.
        Trotzdem wird derjenige ziemlich viel Post bekommen und sollte
        tunlichst die nächtsten 3 Jahre die Schweiz nicht mehr
        betreten.
        Meine Güte, drei Jahre Verfolgungsverjährung wegen irgendeiner mickrigen VOWi? Die spinnen, die Schweizer... Gruss Ivo
        Chrissie

      • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
        Re^3: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei

        Das ist definitiv nicht korrekt.
        Ausser mit Österreich existiert kein Rechtshilfeabkommen.
        Du magst Dich irren, Ivo, leider.
        Die kommen noch nach Jahren. Das ist mir passiert nämlich.
        Ich hatte die 20 CHF- Verwarnung nicht gesehen, weil ich
        umgezogen war. Nach einem Jahr standen die Grünen vor der Tür.
        Nochmal: wegen 20 (zwanzig) CHF (~15 Euro). Und das war 1987.
        Unsere Grünen waren natürlich sauer auf die Schweizer.

        Gleich hier die Antwort auf die andere anstehende Frage von Chrissie:
        Das Geld, was Du in die Schweiz schickst für RA, Gericht & Co,
        kannst Du in jedem Fall abschreiben. Das wirst Du nie wieder sehen.
        Weil es einfach so viele 'Finten' dort gibt, die Du dann erst nach und nach kennen lernst.
        Ob ein RA da Einsicht erhält, weiß ich nicht, vermute aber mal 'ja'.
        Wenn es eine 'vertretbare Summe' ist, dann knirsche einfach mit den Zähnen und spendiere das Geld für ein notleidendes Land einfach.
        Zahle für all' die anderen male mit, bei denen Du nicht erwischt wurdest.

        Zum Anruf bei der Polizeiwache:
        Versuchen kannst Du es. Aber lass den Kopf nicht hängen
        und mach auch keinen Terz dort -das juckt die nicht im mindesten-,
        wenn Du rüde 'abgefertigt' (falls überhaupt) wirst.
        0041 44 411 76 76

        Um welche Beträge geht es denn überhaupt?
        Um Fahrentzug? Punkte in Flensburg? Oder 'nur' um Kohle?
        http://www.schweizwochen.de/infos/bussgelder.htm

        Siehe:
        http://www.fotos.web.de/microdigi/Zuerich
        Beachte die Ausrückung der Textpassage von Zuerich1.jpg

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei

          Du magst Dich irren, Ivo, leider.
          Die kommen noch nach Jahren. Das ist mir passiert nämlich.
          Ich hatte die 20 CHF- Verwarnung nicht gesehen, weil ich
          umgezogen war. Nach einem Jahr standen die Grünen vor der Tür.
          Nochmal: wegen 20 (zwanzig) CHF (~15 Euro). Und das war 1987.
          Unsere Grünen waren natürlich sauer auf die Schweizer.
          Und hier unterliegst du einem schweren Irrtum.
          Was denn nun wenn du nicht gezahlt hättest? Polizisten sind keine Vollstreckungsbeamten in finanziellen Dingen.

          Hier ein kleiner Auszug aus einem ADAC Text für dich:

          "In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Das deutsch-schweizerische Polizeiabkommen von 1999 ist noch nicht in Kraft, so dass auf dessen Grundlage In Deutschland derzeit noch keine Bußgeldeintreibung erfolgen kann."

          Als jemand der in der Schweiz arbeitet ist das allerdings keine Alternative für mich ;-)

          Gruss Ivo

          • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei

            Und hier unterliegst du einem schweren Irrtum.
            Was denn nun wenn du nicht gezahlt hättest? Polizisten sind
            keine Vollstreckungsbeamten in finanziellen Dingen.
            Tja, Ivo, dann frage ich mich, warum die vom Staatsanwalt geschickt wurden... (es waren zweie sogar). Als jemand der in der Schweiz arbeitet ist das allerdings
            keine Alternative für mich ;-)
            Für mich auch nicht, meine Holde ist Schweizerin.

            Ich würde die 50 Euro -oder was auch immer- zähneknirschend zahlen,
            ich zahle meine 30 Euro auch, ist ja erst kürzlich passiert im November-,
            und mich an den schönen Bergen erfreuen.
            Aber nochmal in der Schweiz wohnen? Eher nicht.
            Die hatten seit Jahrhunderten keinen aufräumenden Krieg,
            und dementsprechend wuchert die Bürokratie dort.
            Ich war ne handvoll Jahre dort. Es hat mir gereicht.

            Mal sehen was bei Chrissie rauskommt jetzt.

            Aloha - digi

            • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei

              Tja, Ivo, dann frage ich mich, warum die vom Staatsanwalt
              geschickt wurden... (es waren zweie sogar).
              Weil diese zwar - völlig unbestritten - den Halter ermitteln helfen. Aber es besteht keine Möglichkeit die Beitreibung durchzuführen, falls du der Zahlungsaufforderng nciht nachkommst.

              Aber da sieht man es wieder... es müssen nur genug ERMITTLER kommen, schon glauben sich viele Bürger verpflichtet daraus etwas ableiten zu müssen.

              Nach dezeitigem Stand gilt: Zahlen müsste man, aber zahlen muss man nicht.

              Gruss Ivo

            • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zwei

              Weil diese zwar - völlig unbestritten - den Halter ermitteln
              helfen. Aber es besteht keine Möglichkeit die Beitreibung
              durchzuführen, falls du der Zahlungsaufforderng nciht
              nachkommst.
              Aber da sieht man es wieder... es müssen nur genug ERMITTLER
              kommen, schon glauben sich viele Bürger verpflichtet daraus
              etwas ableiten zu müssen.
              Nach dezeitigem Stand gilt: Zahlen müsste man, aber zahlen
              muss man nicht.
              Allerdings hätte ich mir da einen Bärendienst erwiesen,
              wenn ich nicht gezahlt hätte.
              Zürich-Kloten (damals noch Swissair, Kompliment dieser Firma!)
              war mein Flughafen in die Welt,
              die hätten mich schon weit vor der Runway 'abkassiert'.
              Und einige andere große Firmen hätten sicher gestaunt.
              In der Schweiz spricht sich doch alles rum, nicht wahr, Petzi _g_.
              Da hab ich lieber auf die 20+ Mark damals verzichtet _g_.
              Und was solls auch, ich hatte das ja ausgefressen:
              Nachts um 01:00 mit dem Miet-LKW in einem Kaff zwischen Zürich
              und Uster im Oberland mal eben 5 km zu schnell 10 m hinter dem Ortsschild.
              Der Aufwand an Verwaltung muss immens gewesen sein.
              Aloha - grüssich - digi



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