Ordnungswidrigkeit in der Schweiz - die zweite

Hallo nochmal,

wenn diese Person zur Fristwahrung Einsprache einlegen wollen würde und um Akteneinsicht bitten würde, welche Kosten würden dafür anfallen? Die Internetseite sagt was von 200 Fr. (!).

Chrissie

Hallo Chrissie.

Die Schweizer Justiz wird Dir überhaupt keine Akteneinsicht gewähren,
und Du wirst auch kein Foto erhalten
(siehe dreisprachige Belehrung auf der Rückseite des ursprünglichen Bescheides).
Evtl wird jedoch ein beauftragter RA das sehen dürfen.
Die Kosten werden astronomisch - Schätzung: 800—1000 Euro.
Im voraus zu zahlen natürlich.
Und auch wirklich nur dann zu empfehlen, wenn man absolut sicher ist;
in Grenzfällen lieber mit den Zähnen knirschen.

Hüte Dich auch vor der falschen Annahme, daß die Schweizer Dir hier
in D ‚mal kreuzweise können‘.
Die Schweiz hat ein Abkommen mit D, nachdem unsere Behörden/Polizei
für die Schweiz hier vollstrecken.
Umgekehrt ist/war das nicht der Fall, weswegen auch idR von Schweizern hier sofort an Ort und Stelle kassiert wird.

Aloha - digi (aEg)

Hallo nochmal,
wenn diese Person zur Fristwahrung Einsprache einlegen wollen
würde und um Akteneinsicht bitten würde, welche Kosten würden
dafür anfallen? Die Internetseite sagt was von 200 Fr. (!).
Chrissie

Hallo,

kennst Du Dich mit diesen Fragen aus? Ein RA bekommt aber sicher Akteneinsicht?

Weisst Du, ob die Grundgebühr für das Verfahren nach der Einsprache stets anfällt, oder vielleicht nicht oder niedriger, wenn man die Einsprache alsbald zurüücknimmt?

Wie unten geschrieben werde ich den Stadtrichter am Montag einfach mal ganz nett anrufen.

Chrissie

Hüte Dich auch vor der falschen Annahme, daß die Schweizer Dir
hier
in D ‚mal kreuzweise können‘.
Die Schweiz hat ein Abkommen mit D, nachdem unsere
Behörden/Polizei
für die Schweiz hier vollstrecken.
Umgekehrt ist/war das nicht der Fall, weswegen auch idR von
Schweizern hier sofort an Ort und Stelle kassiert wird.

Das ist definitiv nicht korrekt.
Ausser mit Österreich existiert kein Rechthilfeabkommen.

Trotzdem wird derjenige ziemlich viel Post bekommen und sollte tunlichst die nächtsten 3 Jahre die Schweiz nicht mehr betreten.

Was Anwalt und Co für die Schweiz angeht, liegst du allerdings ziemlich richtig.

Gruss Ivo

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Das ist definitiv nicht korrekt.
Ausser mit Österreich existiert kein Rechthilfeabkommen.

Hervorragend, danke.

Anscheinend ist ein großes europaweites Abkommen geplant (für 2007), aber es ist nicht sicher, ob es auch „Altfälle“ erfassen soll.

Trotzdem wird derjenige ziemlich viel Post bekommen und sollte
tunlichst die nächtsten 3 Jahre die Schweiz nicht mehr
betreten.

Meine Güte, drei Jahre Verfolgungsverjährung wegen irgendeiner mickrigen VOWi? Die spinnen, die Schweizer…

Gruss Ivo

Chrissie

Das ist definitiv nicht korrekt.
Ausser mit Österreich existiert kein Rechtshilfeabkommen.

Du magst Dich irren, Ivo, leider.
Die kommen noch nach Jahren. Das ist mir passiert nämlich.
Ich hatte die 20 CHF- Verwarnung nicht gesehen, weil ich
umgezogen war. Nach einem Jahr standen die Grünen vor der Tür.
Nochmal: wegen 20 (zwanzig) CHF (~15 Euro). Und das war 1987.
Unsere Grünen waren natürlich sauer auf die Schweizer.

Gleich hier die Antwort auf die andere anstehende Frage von Chrissie:
Das Geld, was Du in die Schweiz schickst für RA, Gericht & Co,
kannst Du in jedem Fall abschreiben. Das wirst Du nie wieder sehen.
Weil es einfach so viele ‚Finten‘ dort gibt, die Du dann erst nach und nach kennen lernst.
Ob ein RA da Einsicht erhält, weiß ich nicht, vermute aber mal ‚ja‘.
Wenn es eine ‚vertretbare Summe‘ ist, dann knirsche einfach mit den Zähnen und spendiere das Geld für ein notleidendes Land einfach.
Zahle für all’ die anderen male mit, bei denen Du nicht erwischt wurdest.

Zum Anruf bei der Polizeiwache:
Versuchen kannst Du es. Aber lass den Kopf nicht hängen
und mach auch keinen Terz dort -das juckt die nicht im mindesten-,
wenn Du rüde ‚abgefertigt‘ (falls überhaupt) wirst.
0041 44 411 76 76

Um welche Beträge geht es denn überhaupt?
Um Fahrentzug? Punkte in Flensburg? Oder ‚nur‘ um Kohle?
http://www.schweizwochen.de/infos/bussgelder.htm

Siehe:
http://www.fotos.web.de/microdigi/Zuerich
Beachte die Ausrückung der Textpassage von Zuerich1.jpg

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Du magst Dich irren, Ivo, leider.
Die kommen noch nach Jahren. Das ist mir passiert nämlich.
Ich hatte die 20 CHF- Verwarnung nicht gesehen, weil ich
umgezogen war. Nach einem Jahr standen die Grünen vor der Tür.
Nochmal: wegen 20 (zwanzig) CHF (~15 Euro). Und das war 1987.
Unsere Grünen waren natürlich sauer auf die Schweizer.

Und hier unterliegst du einem schweren Irrtum.
Was denn nun wenn du nicht gezahlt hättest? Polizisten sind keine Vollstreckungsbeamten in finanziellen Dingen.

Hier ein kleiner Auszug aus einem ADAC Text für dich:

„In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Das deutsch-schweizerische Polizeiabkommen von 1999 ist noch nicht in Kraft, so dass auf dessen Grundlage In Deutschland derzeit noch keine Bußgeldeintreibung erfolgen kann.“

Als jemand der in der Schweiz arbeitet ist das allerdings keine Alternative für mich :wink:

Gruss Ivo

Und hier unterliegst du einem schweren Irrtum.
Was denn nun wenn du nicht gezahlt hättest? Polizisten sind
keine Vollstreckungsbeamten in finanziellen Dingen.

Tja, Ivo, dann frage ich mich, warum die vom Staatsanwalt geschickt wurden… (es waren zweie sogar).

Als jemand der in der Schweiz arbeitet ist das allerdings
keine Alternative für mich :wink:

Für mich auch nicht, meine Holde ist Schweizerin.

Ich würde die 50 Euro -oder was auch immer- zähneknirschend zahlen,
ich zahle meine 30 Euro auch, ist ja erst kürzlich passiert im November-,
und mich an den schönen Bergen erfreuen.
Aber nochmal in der Schweiz wohnen? Eher nicht.
Die hatten seit Jahrhunderten keinen aufräumenden Krieg,
und dementsprechend wuchert die Bürokratie dort.
Ich war ne handvoll Jahre dort. Es hat mir gereicht.

Mal sehen was bei Chrissie rauskommt jetzt.

Aloha - digi

Tja, Ivo, dann frage ich mich, warum die vom Staatsanwalt
geschickt wurden… (es waren zweie sogar).

Weil diese zwar - völlig unbestritten - den Halter ermitteln helfen. Aber es besteht keine Möglichkeit die Beitreibung durchzuführen, falls du der Zahlungsaufforderng nciht nachkommst.

Aber da sieht man es wieder… es müssen nur genug ERMITTLER kommen, schon glauben sich viele Bürger verpflichtet daraus etwas ableiten zu müssen.

Nach dezeitigem Stand gilt: Zahlen müsste man, aber zahlen muss man nicht.

Gruss Ivo

Weil diese zwar - völlig unbestritten - den Halter ermitteln
helfen. Aber es besteht keine Möglichkeit die Beitreibung
durchzuführen, falls du der Zahlungsaufforderng nciht
nachkommst.
Aber da sieht man es wieder… es müssen nur genug ERMITTLER
kommen, schon glauben sich viele Bürger verpflichtet daraus
etwas ableiten zu müssen.
Nach dezeitigem Stand gilt: Zahlen müsste man, aber zahlen
muss man nicht.

Allerdings hätte ich mir da einen Bärendienst erwiesen,
wenn ich nicht gezahlt hätte.
Zürich-Kloten (damals noch Swissair, Kompliment dieser Firma!)
war mein Flughafen in die Welt,
die hätten mich schon weit vor der Runway ‚abkassiert‘.
Und einige andere große Firmen hätten sicher gestaunt.
In der Schweiz spricht sich doch alles rum, nicht wahr, Petzi _g_.
Da hab ich lieber auf die 20+ Mark damals verzichtet _g_.
Und was solls auch, ich hatte das ja ausgefressen:
Nachts um 01:00 mit dem Miet-LKW in einem Kaff zwischen Zürich
und Uster im Oberland mal eben 5 km zu schnell 10 m hinter dem Ortsschild.
Der Aufwand an Verwaltung muss immens gewesen sein.
Aloha - grüssich - digi

Holla Digi,

ich verstehe ja warum du gezahlt hast :wink:
Und das Brütiseller Kreuz ist heute immer noch beliebt… von Blizern rund herum.

Aber aml ehrlich… der Aufwand der hier wegen eines 5 euro Parkvergehens getrieben wird deckt auch die Kosten bei weitem nicht… also muss das reine Prinzipienreiterei sein.

Gruss Ivo

O…in der Schweiz, etwas OffTopic, lesenswert?

ich verstehe ja warum du gezahlt hast :wink:

Ich auch _ggg_

Aber aml ehrlich… der Aufwand der hier wegen eines 5 euro
Parkvergehens getrieben wird deckt auch die Kosten bei weitem
nicht… also muss das reine Prinzipienreiterei sein.

Oh ja.
Soll ich die ‚Story‘ hier reinschreiben?
Wie ich aus der Schweiz ausgewiesen wurde.

Nach langer Zeit des Pendelns D/CH
hatten wir uns denn entschieden, eine gemeinsame Wohnung in CH zu nehmen.
Keine Sache, ging einfach; denn meine Holde ist ja Schweizerin.
Unser gemeinsamer Nachwuchs war damals ganze 2 Wochen alt (heute 20 Jahre).
Ich also auf die Gemeinde mich angemeldet - und bei der Gelegenheit
auch gleich ein Gewerbe dort.
Der Amtsmann -nettes Gespräch- dort fand das ganz in Ordnung. Ich auch.

Bis zwei Wochen später von der ‚Fremdenpolizei‘ Zürich ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung kam.
Ausweisung innert 14 Tagen.
Ich müsse mich von D aus um ein Bleiberecht bemühen;
das hätte ich nicht getan - deswegen raus!
Frohen Mutes rufe ich dort bei den Brüdern noch an und frage
was der Blödsinn soll.
Antwort (mürrisch): Das steht so im Buch - und raus jetzt!
Aber wenn wir doch ein gemeinsames Kind hätten—?
Spielt keine Rolle - raus!
Und wenn doch das Aufgebot zur Heirat schon liefe?
Das sei ihm wurscht - raus!
Wenn wir doch jetzt getrennt würden?
Vollkommen gleichgültig: Na dann nehmen Sie sie doch mit nach D.
Wir haben uns danach gerichtet.

Von D aus habe ich dann dort formell Einspruch und Beschwerde eingelegt.
Darauf wäre der Stadtrat? auch eingegangen,
aber erst nachdem ich 700 Mark damals als ‚Vorschuss‘ eingezahlt hätte.
So blöde war ich dann aber doch nicht.
Ich habe dann auch dem Schweizer Beobachter abgewinkt, der sich reinhängen wollte.

Folge von’t Janze:
Die Firma, für die ich in der CH ein Projekt angefangen hatte,
ist gestorben (rund 100 Leute).

Man hat gegen Schweizer Behörden -speziell als ‚Schwabe‘- keinerlei Chance. Schweizer Behörden irren sich niemals.
Deswegen gibts ja auch keine Einsicht in Dossiers,
und die damalige Fiche-Aktion ist mir noch gut in Erinnerung.

Aber reisen kann ich jederzeit.
Ich finde die Schweiz auch sehr schön.
Und logisch kenne ich schon ‚ein paar‘ Leute dort.
Aber dort wohnen? Ich käme mir wie in einem Polizeistaat gefangen vor, lieber doch nicht.
Ich weiß auch, daß nachts offiziell die Anmeldungen in Hotels per Kurier eingesammelt werden, und spätestens eine Stunde später die Blau-grauen Jungs an die Tür klopfen.
Über den Sinn kann man streiten - aber mir behagt die Idee nicht.
Ich war rund ein Dutzend Jahre mit diesem Unbehagen im Ostblock -der Willkür ausgeliefert sozusagen-, und ich mag gebrannt sein.

Und genau deswegen werde ich nicht mehr in der Schweiz residieren.

Noch Fragen?
Ja, die Frage zu den Kartoffeln:
An der Grenze (nachts) hatten wir 20 Kilo Kartoffeln mit.
Ich musste in Basel auf der Autobahn zurück an die deutsche Raststaette und dort die Kartoffeln verschenken.

Sage einer, die Schweiz würde nicht funktionieren…

Aloha - gruessich - digi (aEg)
Nein, ich habe keine geschäftlichen Beziehungen mehr dahin.
Und auch kein Konto mehr dort.
Und auch keinen Hass oder Wut. Ich war ja selber Schuld,
nur mit der verdammten Engstirnigkeit der Behörden komme ich nicht zurecht.
Für mich stehen die Berge dort auch ohne behördliche Genehmigung.
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