Fitnessclub

Meine Frage: Ist ein Fitnessclub verpflichtet, eine Preisliste auszuhändigen,oder kann er ganz darauf verzichten mit dem Hinweis, die Trainer würden individuelle Preise mit dem Kunden vereinbaren?

Hi Doris,

da die angebotenen Leistungen eines Fitness-Clubs als Dienstleistung gilt, müssen die in einer Preisliste ausgehangen werden. Darüber hinaus kann natürlich der Betreiber spezielle Preise für die Kunden machen.
Aber er muss für alle Kunden die Preise aushängen und nicht erst nach Nachfrage vorlegen.

Grüßle
b*s

Hallo,

da die angebotenen Leistungen eines Fitness-Clubs als
Dienstleistung gilt, müssen die in einer Preisliste
ausgehangen werden. Darüber hinaus kann natürlich der
Betreiber spezielle Preise für die Kunden machen.
Aber er muss für alle Kunden die Preise aushängen und nicht
erst nach Nachfrage vorlegen.

das sehe ich ein bißchen anders. Wenn der Betreiber Gebrauch von AGB macht, ist das zwar durchaus richtig. Wenn er aber Individualpreise auszuhandeln pflegt, besteht für einen Aushang keine Pflicht.

Gruß,
Christian

jetzt mal eine persönliche meinung:
also wenn ich in einem fitness studio gehe und bei denen eine vetrag abgeschlossen habe, dann erwarte ich für alle mitgleieder die gleichen preise für angebote die allen zur verfügung stehen. wenn ich das gefühl hätte in einem studio werden für jedes mitgleid individualpreise angeboten, dann würde ich einen ganz großen bogen um dieses studio machen. eine 10er karte für einen kurs sollte für jeden gleich kosten, für eine trainigsstunde genauso.
natürlich muss das jeder selbst beurteilen.
ich selbst habe jahrelang in fitness-studios gearbeitet und bisher habe ich nicht erlebt das betreiber ihre preise individuell festlegen.
ich spreche hier nicht von ermäßigungstarifen und anderes.

natürlich gibt es keine gesetzliche preisorientierung, aber die preise sollten bei einem guten studio schon aushängen.

schönen abend zusammen, muss jetzt wieder fussi schaun…Italien spielt.

Gruß b*s

jetzt mal eine persönliche meinung:
verfügung stehen. wenn ich das gefühl hätte in einem studio
werden für jedes mitgleid individualpreise angeboten, dann
würde ich einen ganz großen bogen um dieses studio machen.

Das ist ja schön. Aber dann behaupte bitte vorher nicht,
der Anbieter MÜSSE die Preisliste aushängen. Mir fällt
keine Rechtsgrundlage ein, die dies ergeben würde.

also wenn ich in einem fitness studio gehe und bei denen eine
vetrag abgeschlossen habe, dann erwarte ich für alle
mitgleieder die gleichen preise für angebote die allen zur
verfügung stehen. wenn ich das gefühl hätte in einem studio
werden für jedes mitgleid individualpreise angeboten, dann
würde ich einen ganz großen bogen um dieses studio machen.

Das glaube ich Dir, aber das spielt im aktuellen Kontext keine Rolle.

natürlich gibt es keine gesetzliche preisorientierung, aber
die preise sollten bei einem guten studio schon aushängen.

Das ist ein völlig anderer Aspekt. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es dennoch nicht.

Gruß,
Christian

behauptet? zittiere bitte nicht nur einzelne sätze und lass zusammenhänge offen.

schliessen studios verträge ab, sollten diese AGBs erhalten, wie hier schon erwähnt wurde. und das beinhaltet Preise für jederman ersichtlich.

also wenn ich in einem fitness studio gehe und bei denen eine
vetrag abgeschlossen habe, dann erwarte ich für alle
mitgleieder die gleichen preise

Das ist schon mal falsch. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, und der Anbieter kann mit jedem jeden Preis abmachen. Wenn der eine 10 Euro bezahlen soll und der andere 20 Euro, dann ist das eben so. Kann Person A ja egal sein, was Person B bezahlt; entweder Person A findet, dass die Leistung ihr Geld wert ist - oder eben nicht. Einschränkungen wird diese Vertragsfreiheit allerdings unter dem Gesichtspunkt des Antidriskriminierungsgesetzes erfahren.

verfügung stehen. wenn ich das gefühl hätte in einem studio
werden für jedes mitgleid individualpreise angeboten, dann
würde ich einen ganz großen bogen um dieses studio machen.

Eben! So wie dir das frei steht, steht es dem Studio frei, jedem einen anderen Preis anzubieten. Freiheit ist das Zauberwort!

ich selbst habe jahrelang in fitness-studios gearbeitet und
bisher habe ich nicht erlebt das betreiber ihre preise
individuell festlegen.

Das heißt aber ja nicht, dass das Studio das nicht darf.

natürlich gibt es keine gesetzliche preisorientierung, aber
die preise sollten bei einem guten studio schon aushängen.

Ja. Nur besteht dazu keine Verpflichtung.

Levay

Das Gesetz sagt ziemlich deutlich, wann AGB wirksam einbezogen sind und wann nicht, § 305 II BGB:


(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

  1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
  2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.


Der Aushang ist also nur zweite Wahl. Möglichst soll ein Hinweis erfolgen. Im Fitnessstudio schließt man vermutlich einen schriftlichen Vertrag ab, und die AGB werden ausgehändigt; wozu braucht man da noch einen Aushang? Ein Aushang ist sinnvoll z.B. in einer Waschstraße für Autos.

Levay

hallo,

schliessen studios verträge ab, sollten diese AGBs erhalten,

sie können, aber sollen oder müssen nicht.

Gruß,
Christian

behauptet? zittiere bitte nicht nur einzelne sätze und lass
zusammenhänge offen.

„da die angebotenen Leistungen eines Fitness-Clubs als Dienstleistung
gilt, müssen die in einer Preisliste ausgehangen werden.“

So hast Du es gesagt. Und das stimmt sicher nicht.