Hallo,
mal angenommen, jemand erhält durch seine gewerbliche käufmännische Tätigkeit Kenntnis von mehreren Betrugsfällen.
Zum Beispiel könnte es sein, dass ein Unternehmer schon seit mehreren Jahren freiberufliche und gewerbliche Mitarbeiter beschäftigt, ohne dass jemals die Absicht besteht, diese zu bezahlen.
Es könnte sein, dass eine gewerbliche Mitarbeiterin Einsicht bekommt in Unterlagen, aus denen dieser Umstand klar hervorgeht. Auch die „Masche“ des Unternehmers wird klar, zum Teil aus Gesprächen, zum Teil auch schon aus gelaufenem anwaltlichem Schriftverkehr.
Angenommen, die „Masche“ dieses Unternehmers wäre folgende: er lässt Freiberufler/Gewerbliche Mitarbeiter für eine kurze Zeit für ihn arbeiten, macht aber nur mündliche Honorarvereinbarungen. Nach einer gewissen Zeit (je nach Fall zwischen 1 Woche und 3 Monaten) bemängelt er massiv schlechte Arbeitsleistung und wirft die Leute raus (wörtlich genommen, mit sofortigem vor-die-Tür-setzen…) Wenn dann für die geleistete Arbeit Rechnungen kommen werden diese nicht bezahlt mit Begründungen wie „wir haben den Stundenlohn bzw. die Arbeitsleistung an sich schriftlich nie vereinbart“, „aufgrund der schlechten Arbeitsleistung zahle ich nicht“ oder auch „die Arbeiten an sich wurden nie vereinbart, derjenige hat freiwillig und kostenlos bei mir gearbeitet“. Letzte Rückmeldung könnte so sogar schriftlich gegenüber einem Anwalt gegeben worden sein, als versucht wurde, Zahlungen einzutreiben.
Diese „Masche“ könnte so schon seit etwa 3 Jahren betrieben werden. Nachweisbar. Betroffen wären so etwa 50 Freiberufler bzw. gewerbliche MA. Nacheinander natürlich.
Hintergrund könnte sein: der Unternehmer hat die erste Insolvenz eines Zweiges seines Betriebes vor 3 Jahren hinter sich gebracht, daraufhin waren alle festangestellten MA weg. Seitdem werden nur noch Freiberufler/Gewerbliche MA „beschäftigt“. Der Unternehmer steht nun Ende diesen Monats vor der völligen Insolvenz der ganzen GmbH. Privatvermögen ist vorhanden.
Mal angenommen, dass nun jemand durch seine freiberufliche Tätigkeit Kenntnis von diesen Umständen erhält. Dieser jemand wäre selber nicht geschädigt worden, weil er innerhalb weniger Stunden hinter diese Masche gekommen ist. Dieser jemand weiß nun aber durch Akteneinsicht, dass genaue Angaben zu den Geschädigten schriftlich bei dem Unternehmer vorhanden sind. Und dass es einen langjährigen Zeugen gibt (ebenfalls freiberuflich tätig), der diese Vorgänge seit geraumer Zeit beobachtet und durchschaut, aber nichts unternimmt, weil er sich einen persönlichen Vorteil daraus verschaffen möchte (der Arme arbeitet echt schon seit Monaten ohne Bezahlung da und hofft auf eine Provison am Ende…).
Jemand weiss auch, dass bei der anstehenden Total-Insolvenz des Unternehmers ein freiberuflicher Buchhalter des Unternehmers in die Haftung genommen werden soll.
Was würdet Ihr dieser gewerblichen Mitarbeiterin raten?
Sollte sie sich da einfach raushalten und froh sein, dass sie es früh genug gemerkt hat oder Anzeige erstatten? Wäre da mit der völligen Insolvenz (bzw. Zwangsvollstreckung) des Unternehmers in nächster Zeit für die vielen geschädigten „Kolleginnen und Kollegen“ überhaupt noch was zu holen? Könnte der freiberufliche Buchhalter des Unternehmers Schaden erleiden, sollte er also gewarnt werden?
Noch eben: der betrügerische Unternehmer ist im öffentlichen Leben des Kreises durchaus aktiv: sowohl in der Kommunalpolitik als auch im Handwerksverband und sogar in der Wirtschaftsförderung hat er Posten…
Ich persönlich könnte mir bei dieser Geschichte - die mir natürlich so zugetragen wurde - gut vorstellen, dass die gewerbliche Mitarbeiterin einfach aus moralischen Gründen gerne etwas unternehmen würde, auch wenn ihr selber kein Schaden entstanden ist.
Aber: geht das überhaupt?
Und (ganz blöd…): welchen Aufwand hätte sie damit (time is money…)?
Viele Grüße
Sophia