Person A möchte ein Unternehmen U/ eine Veranstaltungsreihe V mit dem Namen XYZ benennen. Welche Möglichkeiten gibt es für Person A den Namen
XYZ rechtlich schützen zu lassen?
person A möge sich doch auf den informationsseiten des patentamtes schlau machen. speziell hier: http://www.dpma.de/infos/faq/faqm.html
gruß
ann
Hallo Max,
wie so häufig kommt es drauf an.
Wenn A XYZ schützen lassen will, kommt primär der Markenschutz (§3 MarkenG) in Betracht, handelt es sich um ein Unternehmen dann der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung (§5 MarkenG). Ebenso kann der Namenschutz des §12 BGB greifen.
Hierbei ist zu Unterscheiden, ob es sich bei XYZ um ein Zeichen (Marke), Unternehmenskennzeichen (geschäftliche Bezeichnung) oder Eigennamen handelt.
Die Entstehung des Markenschutzes kann durch Eintragung in das Register des Patentamtes erfolgen und durch Benutzung der Marke im geschäftl. Verkehr, wobei diese Marke eine besondere Verkehrsgeltung erworben hat.
Ausgeschlossen ist ein Schutz, wenn ein absolutes Schutzhindernis i.S.d. §8 MarkenG vorliegt. Oder ein älterres Recht dem Gegenübersteht (Namensrechte, Recht an der eigenen Abbildung, Urheberrechte, Sortenbezeichnungen, geographische Herkunftsangaben,…).
Ein Schutz nach §12 BGB entsteht ohne Eintragung (ist aber auch nicht unbedingt so „wertvoll“ wie ein Eingetragenes).
Wenn Du mehr wissen willst solltest Du am besten ein Lehrbuch zum MarkenG zur Hand nahmen, da es noch einige spezifikationen gibt, die ich hier, Aufgrund Umfang, nicht umreißen kann.
Gruß
Lu-Bot