Kranken-versicherung

Schönen guten Tag!

Person A wurde vor zwei Monaten 23.
Nachdem Person A sein Abitur vor drei Jahren abgeschlossen hat wurde Person A zum Zivildienst einberufen, dann war Person A für ein Jahr im Ausland und nun wartet Person A auf einen Studienplatz, den Person A vermutlich zum Wintersemester antreten wird.

In dem Person A 23 Jahre alt wurde ist Person A nicht mehr über seine Eltern Familienversichert, läuft also nun schon rund zwei Monate ohne Versicherung durch die Gegend. Und Person A muss auch wirklich sagen das Person A sich eine Krankenversicherung auch gar nicht leisten könnte- immerhin(laut Aussage meiner Ehemaligen Versicherung & einer "INTERNET-KRANKENVERSICHERUNGS-SUCHE) rund 130 Euro im Monat - das geht, so beklemmend das für Person A auch ist, bei einem 400 Euro Job wirklich nicht, zumal Person A auch Miete, Fahrtkosten zu Unibewerbungen usw. tragen muss

Hier also meine Frage:

Geht das eigentlich, kann man nicht versichert sein? - und vor allem wie ist das bei einem 400 Euro- Angestellten Verhältnis?(Aber auch Arbeitsverhältnis allgemein)
Und was eigentlich auch viel wichtiger ist, was passiert, wenn Person A krank wird, gar einen Unfall hat)? Muss Person A zum Arzt gehen und den quasi bar bezahlen? Wie sieht es bei einem Arbeitsunfall für Person A aus?
Da ist Person A doch (auch im Angesicht einer momentanen Sommergrippe) recht ratlos und fragt sich auch wie sich der Gesetzgeber das wohl gedacht haben mag.

Vielen Dank - Ich bin sehr gespannt auf Antworten.

Person B

Hallo ‚Person A‘

Das passt wohl doch besser in ‚Versicherungen‘
Ausserdem ist das ein Fast-DP in ‚Medizin allgemein‘. Auch wenn hier die FAQ:1129 beachtet wird

mfg M.L.

@MOD: komm.los Bearbeiten ok

Geht das eigentlich, kann man nicht versichert sein?

Die Frage ist ein bisschen komisch, denn du BIST ja nicht versichert und siehst also, dass das geht. Es ist auch grds. legal, nicht versichert zu sein, es sei denn, man hat einen sozialversicherungspflichten Job.

Für Studenten gilt im Übrigen auch eine grundsätzliche Versicherungspflicht zum Studententarif, der bei allen gesetzlichen Kassen gleich ist. Die Kassen müssen dich aufnehmen, es sei denn, du hast dich, was möglich ist, von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. In dem Fall kannst du während deines gesamten Studiums nicht mehr zurück in die gesetzliche Kasse.

allem wie ist das bei einem 400 Euro- Angestellten
Verhältnis?

Die dürften nicht sozialversicherungspflicht sein.

Aber auch Arbeitsverhältnis allgemein

Ab einem gewissen Betrag ist ein Job sozialversicherungspflichtig. Der Beitrag zur Krankenkasse richtet sich dann nach dem Bruttogehalt. Allerdings: Für Studenten gilt ja zunächst mal, dass sie als Studenten versicherungpflichtig sind.

Und was eigentlich auch viel wichtiger ist, was passiert, wenn
Person A krank wird, gar einen Unfall hat)? Muss Person A zum
Arzt gehen und den quasi bar bezahlen?

Das kann der Arzt halten, wie er will; es läuft aber wohl eher auf eine Rechnung hinaus.

Wie sieht es bei einem
Arbeitsunfall für Person A aus?

Ebenso.

Da ist Person A doch (auch im Angesicht einer momentanen
Sommergrippe) recht ratlos und fragt sich auch wie sich der
Gesetzgeber das wohl gedacht haben mag.

Hm, der Gesetzgeber hat sich gedacht (das ist aber schon lange her): Alle Arbeitnehmer sollen sich solidarisch sein, und darum gibt es für Arbeitnehmer eine Sozialversicherung.

Dann gibt es Ausnahmen und Sonderegelungen: Auch ein Sozialhilfeempfänger bekommt seine Arztkosten ersetzt. Studenten müssen auch in die Versicherung. Bei den 400-Euro-Jobs soll, damit solche überhaupt möglich sind, keine Sozialversicherung anfallen.

Ehrlich gesagt verstehe ich deine Kritik aber auch nicht ganz: Du sagst, dass du zu wenig verdienst und dir deswegen keine Krankenversicherung leisten kannst. Was genau hat der Gesetzgeber damit zu tun, dass du zu wenig verdienst? Abgesehen davon: Die studentische Versicherung ist meines Wissens nach günstiger. Die müssen grds. alle Studenten bezahlen, auch die mit wenig Geld. Ich glaube, was du dir vorstellst, ist: gar nicht zahlen und trotzdem versichert sein. Richtig?

Leva

Hallo!

allem wie ist das bei einem 400 Euro- Angestellten
Verhältnis?

Die dürften nicht sozialversicherungspflicht sein.

Richtig, § 7 SGB V.

Wie sieht es bei einem
Arbeitsunfall für Person A aus?

Ebenso.

Nein, weil der Arbeitsunfall nichts mit der Krankenversicherung zu tun hat, sondern mit der Unfallversicherung.
Und in der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch ein 400 Euro Jobber gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (beitragsfrei, wie jeder versicherte) versichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung schließt alle Beschäftigten ein, § 2 I 1 SGB VII, das sind alle, die nichtselbständige Arbeit leisten, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis, § 7 I 1 SGB IV.

Gruß,

Florian.

Hi,
im Grunde muss ich Levay zustimmen. nur in einem Punkt net:

Für Studenten gilt im Übrigen auch eine grundsätzliche
Versicherungspflicht zum Studententarif, der bei allen
gesetzlichen Kassen gleich ist. Die Kassen müssen dich
aufnehmen, es sei denn, du hast dich, was möglich ist, von
dieser Versicherungspflicht befreien lassen. In dem Fall
kannst du während deines gesamten Studiums nicht mehr zurück
in die gesetzliche Kasse.

Des prob dabei ist, anspruch auf eine Studentische mitgliedschaft besteht erst dann, wenn du auch studierts (Imatrikuliert bist) aber da hat bis zum 25. LJ dann auch die Familienversicherung über dei Eltern vororrang.

Was ich dir empfehlen kann, was ich allen meinen Versicherten mit diesem problem rate: schwätz mal mim Arbeitsamt (ALGII) obs da was gibt, hab aber bisher keine ressonanz bekommen ob da was geht.

Grob gesehen biste nur einen monat ohne versicherung. Du hast nach ausscheiden aus der letzten versicherung noch einen nachgehenden Leistungsanspruch für 4 wochen, in der zeit kann dein arzt noch überd eine karte abrechnen. bekommst dann nur nen fragebogen von deiner Kasse mehr net.

Greetz
Christian

Nein, weil der Arbeitsunfall nichts mit der
Krankenversicherung zu tun hat, sondern mit der
Unfallversicherung.

Stimmt natürlich, ich habe nur das Wort „Unfall“, aber nicht „Arbeit“ gelesen. Mea culpa!

Levay

Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten.

Der Artikel war weniger als Kritik zu verstehen. Natürlich hat der Gesetzgeber nicht „die Schuld“ wenn ich zu wenig verdiene (ist ja auch kein neues Problem).
Ich bin natürlich auch gerne bereit für meine Krankenversicherung (ist ja auch ne ganz tolle Sache und so…) auch zu zahlen. Aber bei (nicht allzuoft erreichtem Idealfall) 400Eur (und in der Praxis sieht es wohl eher so aus, das sich die Arbeitgeber (mangels wissen?, scheu vor kosten) nicht auf eine Gleitzeit einlassen) Verdienst im Monat 130 für Versicherung abgeben zu müssen erscheint mir nicht sehr realistisch zu sein.
Du hast geschrieben, dass ich nur nicht für meine Versicherung zahlen möchte - das stimmt in keinem Fall. Alg II beantragen wird an anderer Stelle geraten. Ich bin nicht arbeitslos, ich kann arbeiten aber ich habe meine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen und streube mich doch ziemlich davor mir Sozialleistungen an einer Stelle abzuholen wo sie an anderer verwehrt werden.

Ich nehme mal an, dass der Beitrag als Antwort für mich gedacht war.

Ich bin leider kein Versicherungsprofi und würde dir auch raten, dich ins Versicherungsbrett zu begeben.

Wie gesagt: Spätestens mit dem Studium bist du sowieso versicherungspflichtig, und der Satz liegt deutlich unter 130 Euro.

Grundsätzlich kann man mit 400 Euro eh nicht leben. Du wirst entweder Unterhalt von deinen Eltern einfordern müssen oder Bafög beantragen oder dir einen Job suchen, in dem du mehr verdienst.

Levay

  • der bzgl. der Krankenkasse auch mal in einer ganz blöden Situation steckte und daher durchaus nachfühlen kann, wie es dir dabei geht -

Wie gesagt: Spätestens mit dem Studium bist du sowieso
versicherungspflichtig, und der Satz liegt deutlich unter 130
Euro.

der Beitrag liegt bei ca. 55 EUR und ist bei allen Krankenkassen gleich, da sich der Beitrag aus dem Durschnitt aller Krankenkassen errechnet.

Hallo,
im Versicherungsbrett gibt es die passenden und auch richtigen
Antworten, damit will ich die anderen Beiträge nicht
kritisieren, aber man sollte sich schon im
Sozialversicherungsrecht wirklich auskennen.
Gruss
Czauderna

Hallo Levay,

eine Ergäzung habe ich noch:

Wie gesagt: Spätestens mit dem Studium bist du sowieso
versicherungspflichtig, und der Satz liegt deutlich unter 130
Euro.

Nö, ist er erst ab 25 Jahre plus Zivi-Zeit. Das weiß ich, weil uns erst erzählt wurde, das FSJ meiner Tochter zähle auch zu den Fristverlängerern, dann war es aber doch nicht so. Das gelte nur für die Dienst pflichten nicht für die freiwilligen Dienste.

Gruß, Karin

Wie gesagt: Spätestens mit dem Studium bist du sowieso
versicherungspflichtig, und der Satz liegt deutlich unter 130
Euro.

Nö, ist er erst ab 25 Jahre plus Zivi-Zeit. Das weiß ich, weil
uns erst erzählt wurde, das FSJ meiner Tochter zähle auch zu
den Fristverlängerern, dann war es aber doch nicht so. Das
gelte nur für die Dienst pflichten nicht für die
freiwilligen Dienste.

Hi, des kommt drauf an, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung ist, dann hat man auch vor dem 25. LJ Anspruch auf die KVDS(Krankenversichrung der Studenten,

wenn Anspruch auf Familienversicherung gegeben ist, dann stimmt des.

Aber des muss die Krankenkasse prüfen.

Greetz
Christian