Irrtum in der Willenserklärung

Kann eine Person die über ein Handy Klingeltöne bekommt und es nicht merkt das erst nach einem Monat eine Menge Geld vom Konto abgebucht wurde über Mobilfunkbetreiber, den Vertrag mit dem Klingeltonanbieter der versehendlich geschehen ist anfechten (Irrtum in der Willenserklärung)?

Kann eine Person die über ein Handy Klingeltöne bekommt und es
nicht merkt das erst nach einem Monat eine Menge Geld vom
Konto abgebucht wurde über Mobilfunkbetreiber, den Vertrag mit
dem Klingeltonanbieter der versehendlich geschehen ist
anfechten (Irrtum in der Willenserklärung)?

IANAL. Aber es wird wohl sehr schwer nachzuweisen sein, dass die Person nicht bemerkt hat, dass sie Klingeltöne bekommt. Immerhin hat sie bei dem Anbieter angerufen (warum, wenn nicht für Klingeltöne?), da sollte man doch erwarten, dass etwas zurück kommt, oder nicht?

Grüße,

Anwar

Person XY will Person A schaden und beschließt mittels der Handynummer von Person A diesen zu schädigen indem er im Internet die Handynummer von Person A angibt. A bekommt Klingeltöne zugesendet per SMS und schaut sich die SmS erst mal an.
Hat er damit schon einen Vertrag abgeschlossen?
Wäre das nicht ein Irrtum?

Ah… das ist ganz etwas anderes. Ein Irrtum in der Willenserklärung ist es nicht, denn A hat ja gar keine Willenserklärung abgegeben. Vielmehr ist es XY, der ohne Vertretungsvollmacht gehandelt hat (§179 BGB) und entsprechend bezahlen muss.
Die Sache ist natürlich von der Beweislage her schwierig und solltest Du es wirklich drauf ankommen lassen würde ich hier auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Grüße,

Anwar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rückfrage
Hallo,

Die Sache ist natürlich von der Beweislage her schwierig

Muss nicht der Klingeltonanbieter beweisen, wer da was bestellt hat?
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]