Frage zum Gleichbehandlungsgesetz in Mietrecht

Klar gibt es das Gesetzt noch nicht:

Wenn eine Person XY Ausländischer Bürger ist kann er soweit bekannt jederzeit eine am Balkon anbringen.
Wenn jetzt ein deutscher Staatsbürger eine Satelittenantenne an einem Balkon seiner angemieteten Wohnung anbringen will wird ihm das meist verwehrt.

Könnte in Zunkunft bei verabschiedung so eines Gesetzes der Deutsche auf Gleichbehandlung klagen?

Wie seht Ihr das?

wieso Gleichbehandlung?
Dem Ausländischen Bürger soll Gelegenheit gegeben werden, Sendungen in seiner Muttersprache zu empfangen. Da dies über Kabel normalerweise nicht möglich ist, kann er es (nur) mit Hilfe einer Satellitenantenne machen.
Als Deutscher kann man muttersprachliche Programme ohne Satellitenantenne empfangen - ein Anbringen derselben ist somit nicht erforderlich.
Daher stellt sich die Frage nach Gleichbehandlung auch nicht.

mfg
Wolfgang

Hallo!

Wenn eine Person XY Ausländischer Bürger ist kann er soweit
bekannt jederzeit eine am Balkon anbringen.
Wenn jetzt ein deutscher Staatsbürger eine Satelittenantenne
an einem Balkon seiner angemieteten Wohnung anbringen will
wird ihm das meist verwehrt.

Hintergrund ist die grundrechtlich garantierte Informationsfreiheit, die Gerichte in solchen Fällen beachten müssen. Die steht in Konflikt zum Eigentumsrecht des Vermieters, da muss dann ein Ausgleich her, bei dem die Informationsfreiheit des ausländischen Mieters, der sich nur in seiner Muttersprache informieren kann, überwiegt. Ein solches überwiegendes Interesse kann ja ein Deutscher, der sich über Kabel oder Antenne ausreichend am reichhaltigen Informationsangebot bedienen kann, nicht haben. Darin würde ich schon tatbestandlich keine Benachteiligung im Sinne des gaplanten Gesetzes sehen, weil ja der Ausländer hier nur eine Möglichkeit hinzubekommt, die der deutsche auch ohne die Sat-Schüssel sowieso schon hat.
Deswegen liegt darin wenn übergaupt eine Ungleichbehandlung, aber eine gerechtfertigte und meiner Meinung nach keine Benachteiligung. Ganz davon abgesehen, dass das geplante Antidiskriminierungsgesetz der größte Gesetzgeberische Unfug ist, seit Tiere keine Sachen mehr sind.

Florian.

Wenn ein Deutscher für z. B. Kabelanschluss zahlen muss und der Ausländische Mitbürger hat seine Schüssel am Balkon und zahlt keinen Kabelanschluss, dann ist doch der Deutsche benachteiligt?
Wenn z. B. der Vermieter durch Kabelanschluss nur bestimmte Programme zur Verfügung stellt wohingegen die Schüssel vielleicht andrere Programme bietet die dem Mieter eher zusagen.
Was wenn ein Deutscher auch ausländische Programme z. B. in türkischer Sprache o anderen Ländern empfangen will?

Wie steht es z. B. mit Hartz IV. Türkische Hartz IV Empfänger können ohne weiteres Ihr Vermögen in die Türkei bringen, bzw. dort haben. Die türkische Regierung bzw. Banken verweigern der Deutschen Einsicht auf Konten der türkischen Bürger.
Warum sollte dann ein deutscher Bürger brav vom Vermögen leben, wohingehend sich der türkische Mitbürger sich in der Türkei sein Vermögen behält und weiter Hartz IV kassiert?

Das wäre doch eine Diskriminierung oder etwa nicht?

Hallo!

Hintergrund ist die grundrechtlich garantierte
Informationsfreiheit, die Gerichte in solchen Fällen beachten
müssen. Die steht in Konflikt zum Eigentumsrecht des
Vermieters, da muss dann ein Ausgleich her, bei dem die
Informationsfreiheit des ausländischen Mieters, der sich nur
in seiner Muttersprache informieren kann, überwiegt. Ein


Hab ich nicht, einige Lokalsender bekomme ich schlicht nicht.
Es gibt einfach Sender, die (meiner Meinung nach) besser, informativer sind als andere, ich möchte die empfangen, deren Programm mir gefällt.

Denken wir 20 Jahre zurück, da war das noch kein Thema.

Auch durch das Internet und die entsprechenden TV-Radio-Programme kann man einiges abdecken.

gesetz der größte Gesetzgeberische Unfug

ist, seit Tiere keine Sachen mehr sind.

Ich hoffe, dass ich Dich richtig verstehe und Du meinst, das es eine richtige Entscheidung war, dass Tiere nicht mehr als Sachen behandelt werden.

Ich denke, ich habe in der ersten Erregung zu oberflächlich gelesen.

Eine Klarstellung würde mich sehr beruhigen, da es immer noch kontrovers diskuttiert wird, lasse ich es so stehen, auch wenn ich mir jetzt „Warme Ohren“ hole.

Hallo!

Hab ich nicht, einige Lokalsender bekomme ich schlicht nicht.
Es gibt einfach Sender, die (meiner Meinung nach) besser,
informativer sind als andere, ich möchte die empfangen, deren
Programm mir gefällt.

Es geht nicht um gefallen, sondern um die grundlegende Möglichkeit, sich überhaupt in nennenswertem Umfang zu informieren. Jetzt mach ich mir doch mal die Mühe, um aus BVerfGE 90, 27 (36) zu zitieren, weil das Bundesverfassungsgericht sicherlich besser in der Lage ist, den entscheidenden Punkt darzulegen, als ich:

„Dem Interesse des Eigentümers an der Bewahrung des Erscheinungsbildes seines Hauses wird dadurch Rechnung getragen, daß er die Anbringung von Parabolantennen durch Bereitstellung eines Kabelanschlusses abwenden kann. Umgekehrt fällt angesichts des Programmangebots, das über einen Kabelanschluß genutzt werden kann, die Beeinträchtigung der Informationsfreiheit des Mieters, der keine Parabolantenne errichten darf, nicht erheblich ins Gewicht.
b) Den besonderen Informationsinteressen dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer trägt diese auf den typischen Durchschnittsfall bezogene Abwägung jedoch nicht ausreichend Rechnung. Sie sind in der Regel daran interessiert, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrecht erhalten zu können. Diese Möglichkeit besteht angesichts der kleinen Zahl ausländischer Programme, die in die inländischen Kabelnetze eingespeist werden, meist nur mittels einer Satellitenempfangsanlage.“

Denken wir 20 Jahre zurück, da war das noch kein Thema.

Damals gab es auch noch kein Kabel. Die Rechtsprechung ist ja gerade nun der Ansicht, dass Paraolantennen nicht erforderlich sind, weil über Kabel ein ausreichendes Grundmaß an Information möglich ist - für Deutsche.

Ich hoffe, dass ich Dich richtig verstehe und Du meinst, das
es eine richtige Entscheidung war, dass Tiere nicht mehr als
Sachen behandelt werden.

Du irrst, wenn Du meinst, dass Tiere nicht als Sachen behandelt werden!
In § 90a BGB steht nun: Tiere sind keine Sachen.
Das würde ich vielleicht noch unterschreiben, wenn da nicht der Satz 3 wäre, der eben besagt, und da hast Du das Gesetz vielleicht falsch verstanden, dass Tiere wie Sachen zu behandeln sind.
Um es wieder nicht mit meinen eigenen Worten auszudrücken, zitiere ich den Palandt: Dies macht die Vorschrift zu einer gefühligen Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt.
Das ist gesetzgeberisches Grünen-Öko-Gewäsch ohne jeglichen Nährwert. Das mag beim Antidiskriminierungsgesetz anders sein, weil es tatsächlich in einem Maß in die Privatautonomie eingreift, das ich nicht für vertretbar halte.
Deswegen: § 90a BGB ist Humbug, das Antidiskriminierungsgesetz ebenfalls.

Gruß,

Florian.

Hallo Florian,

zunächst mal Danke für Deine schnelle Antwort.

Hab ich nicht, einige Lokalsender bekomme ich schlicht nicht.
Es gibt einfach Sender, die (meiner Meinung nach) besser,
informativer sind als andere, ich möchte die empfangen, deren
Programm mir gefällt.

Es geht nicht um gefallen, sondern um die grundlegende
Möglichkeit, sich überhaupt in nennenswertem Umfang zu
informieren. Jetzt mach ich mir doch mal die Mühe, um aus
BVerfGE 90, 27 (36) zu zitieren, weil das
Bundesverfassungsgericht sicherlich besser in der Lage ist,
den entscheidenden Punkt darzulegen, als ich:

„Dem Interesse des Eigentümers an der Bewahrung des
Erscheinungsbildes seines Hauses wird dadurch Rechnung
getragen, daß er die Anbringung von Parabolantennen durch
Bereitstellung eines Kabelanschlusses abwenden kann. Umgekehrt
fällt angesichts des Programmangebots, das über einen
Kabelanschluß genutzt werden kann, die Beeinträchtigung der
Informationsfreiheit des Mieters, der keine Parabolantenne
errichten darf, nicht erheblich ins Gewicht.
b) Den besonderen Informationsinteressen dauerhaft in
Deutschland lebender Ausländer trägt diese auf den typischen
Durchschnittsfall bezogene Abwägung jedoch nicht ausreichend
Rechnung. Sie sind in der Regel daran interessiert, die
Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das
dortige Geschehen unterrichten und die kulturelle und
sprachliche Verbindung aufrecht erhalten zu können. Diese
Möglichkeit besteht angesichts der kleinen Zahl ausländischer
Programme, die in die inländischen Kabelnetze eingespeist
werden, meist nur mittels einer Satellitenempfangsanlage.“

Florian, ich bin kein Jurist und kann vielleicht nicht so richtig zwischen den Zeilen lesen.

Wenn ich, wie angeführt Fremdsprachen studiere, z.B. chinesisch, dann habe ich ein objektives Interesse an den Sendern. Da die Sat-Schüsseln nicht mehr sehr groß sind, hm, weiss ich nicht wo der Einfluss des Eigentümers aufhört.

Es gibt wohl auch z.B. das Recht eines Architekten, an „seinem“ Bauwerk Veränderungen vorzunehmen.
Ich habe in zwei Fällen miterlebt, dass Architekten Schwierigkeiten machten, sinnvolle Veränderungen am Bauwerk vornehmen zu lassen.
Es handelte sich um eine Brücke zwischen zwei Schulgebäuden und um Alu-Fenster in Büroräumen, die ausschließlich als Kältebrücke dienten.

Denken wir 20 Jahre zurück, da war das noch kein Thema.

Damals gab es auch noch kein Kabel. Die Rechtsprechung ist ja
gerade nun der Ansicht, dass Paraolantennen nicht erforderlich
sind, weil über Kabel ein ausreichendes Grundmaß an
Information möglich ist - für Deutsche.

Jein, ein gewisses Grundmaß ist ja erreichbar.

Du irrst, wenn Du meinst, dass Tiere nicht als Sachen
behandelt werden!
In § 90a BGB steht nun: Tiere sind keine Sachen.
Das würde ich vielleicht noch unterschreiben, wenn da nicht
der Satz 3 wäre, der eben besagt, und da hast Du das Gesetz
vielleicht falsch verstanden, dass Tiere wie Sachen zu
behandeln sind.

Ich habe nicht in das Gesetz gesehen, sondern mich an eine Zeitungsmeldung erinnert.

Um es wieder nicht mit meinen eigenen Worten auszudrücken,
zitiere ich den Palandt: Dies macht die Vorschrift zu einer
gefühligen Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt.
Das ist gesetzgeberisches Grünen-Öko-Gewäsch ohne jeglichen
Nährwert. Das mag beim Antidiskriminierungsgesetz anders sein,
weil es tatsächlich in einem Maß in die Privatautonomie
eingreift, das ich nicht für vertretbar halte.
Deswegen: § 90a BGB ist Humbug, das Antidiskriminierungsgesetz
ebenfalls.

Beim Antidiskriminierungsgesetz sehe ich auch viele Probleme auf uns zu kommen.

Das kann doch zu herrlichen Spielchen führen:

Um beim obigen Beispiel zu bleiben, ich möchte Chinesisch lernen und deshalb wünsche ich mir einen Muttersprachle,deshalb lehne einen Bayern ab, und jetzt???

Das mit den Tieren habe ich entweder noch nicht richtig nachvollzogen, ich habe auch die Texte nicht vorliegen, oder noch falsch verstanden.

Es gab eine Pressemeldung, dass Tiere (zumindest Wirbeltiere) als Mitgeschöpfe „gehandelt“ werden, also keine Sachen mehr sind.

Erstmal schönen Gruß Volker

Hallo Florian!

In § 90a BGB steht nun: Tiere sind keine Sachen.
Das würde ich vielleicht noch unterschreiben, wenn da nicht
der Satz 3 wäre, der eben besagt, und da hast Du das Gesetz
vielleicht falsch verstanden, dass Tiere wie Sachen zu
behandeln sind.

In meiner Ausgabe des BGB geht Satz 3 des § 90a noch weiter, nämlich: „…soweit nicht etwas anderes bestimmt ist“.
Ich bin kein Jurist, aber ich verfolgte die Diskussion, die der Änderung des BGB an dieser Stelle über viele Jahre voraus ging. Mit Sachen kann der Eigentümer i. d. R. nach Belieben verfahren. Man kann eine Sache kaufen und verkaufen und z. B. einer Puppe darf man selbstverständlich den Hals umdrehen, ihr den Bauch aufschneiden, sie verbrennen oder in den Abfalleimer stecken, wenn man meint, es tun zu müssen. Weil Tiere keine Sachen sind, darf ihr Eigentümer ihnen nicht nach Belieben den Hals umdrehen und ihnen den Bauch aufschneiden, weil er meint, dies tun zu müssen. Tiere kann man aber wie Sachen kaufen und verkaufen, „soweit nicht etwas anderes bestimmt ist“, z. B. durch den Artenschutz. Eine Sache darf man in beliebiger Weise lagern. Ein Tier ist keine Sache und deshalb darf man es nicht in beliebiger Weise „einlagern“… usw…

Die erwähnte Diskussion, ob Tiere Sachen sind, lief schon in den 70er Jahren und dabei muß man den gesamten Kontext sehen. So fanden es viele Leute damals völlig normal, wenn lebende Tiere auf dem Hamburger Fischmarkt an Betrunkene und sonstige Gestörte verkauft wurden, die damit ihren Jux trieben, um ihre „Sachen“ nach gehabtem Spaß in die nächste Mülltonne zu stopfen. Das Kaufhaus Karstadt in der Hamburger Innenstadt bot wie viele andere Kaufhäuser u. a. Hunde und Katzen in ihren Schaufenstern an. Auch im Sport, beim Militär und in Laboratorien wurden Tiere als Sachen behandelt, eben nach Belieben benutzt und entsorgt. Alle möglichen Interessengruppen meldeten sich zu Wort und forderten, Tiere müssen Sachen sein und bleiben. Die Diskussion nahm vielerorts blödsinnige Züge an. Es gab professorale Stellungnahmen, die allen Ernstes behaupteten, Tiere wären zu keinerlei Gedanken und Gefühlsregungen fähig. Es gab sogar Streit, ob Tiere Schmerzen empfinden können. Ich zweifelte damals oft genug am Verstand etlicher Diskussionsteilnehmer, Lobbyvertreter und Politiker. Na gut, das tue ich bis heute.

Bis heute gibt es etliche haarsträubende Mißtände, aber als Tiere noch als Sachen galten, ging es flächendeckend weit übler zu. Ich äußerte damals immer wieder, wer in einem Tier eine Sache sieht, soll sich von einer traurigen, ängstlichen, kämpferischen oder schmerzerfüllten Sache herzhaft kratzen oder beißen lassen, um den Unterschied zwischen Tieren und Sachen zu begreifen.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

ich will nur soviel sagen, Tiere sind keine Sachen, das ist meine Meinung.

Egal was das Gesetz sagt.

Mir „laufen“ Tiere und Menschen zu, und ich versuche zu helfen.

Ich mache keinen Unterschied.

Gruß Volker

Informationsfreiheit des ausländischen Mieters, der sich nur
in seiner Muttersprache informieren kann

Dann soll er einen Deutschkurs besuchen oder nachhause fahren.

LOL Solche Extrawürste kriegen wir hier nicht! Satellitenschüssel weil ich nur Deutsch kann, daß ich nicht lache!

Gruß
dataf0x

Hallo!

Ich bin kein Jurist,

Merkt man. Juristen sind sich eigentlich einig, dass § 90a BGB überflüssig ist.

stecken, wenn man meint, es tun zu müssen. Weil Tiere keine
Sachen sind, darf ihr Eigentümer ihnen nicht nach Belieben den
Hals umdrehen und ihnen den Bauch aufschneiden, weil er meint,
dies tun zu müssen.

Nicht, weil Tiere keine Sachen sind, sondern weil das nach §§ 17 ff. strafbar bzw. eine Ordnungswidrigkeit ist. § 903 S.2, wonach der Eigentümer eines Tieres die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten hat, ist im übrigen ebenso unsinnig, weil das Tierschutzgesetz natürlich nicht deswegen auch für den Eigentümer eines Tieres gilt, weil § 903 das bestimmt, sondern weil Gesetze nun einmal gelten.
Sofern Du den Satz „soweit nicht etwas anderes bestimmt ist“ ansprichst, findet sich im gesamtem BGB keine einzige Vorschrift, in der was anderes bestimmt ist. Im Gegenteil: Nachdem die Vorschriften über den Viehkauf gestrichen wurden, ist ein Pferd nach dem Gesetz kein Auto, aber beim Verkauf wie ein solches zu behandeln. Vorher war es wenigstens noch beim Pferd und beim Esel und der Kuh ein wenig anders.
Tierschutz ist eine tolle Sache, ich finde ihn auch überaus wichtig. § 90a BGB hat aber für den Tierschutz abgesehen von einer absurden Erklärung ohne rechtlichen Gehalt nichts geändert.
Der Tierschutz ist nach der Änderung der gleiche, wie er vorher gewesen ist. Da ist nichts durch § 90a BGB gebessert worden. Die Vorschrift ist einfach überflüssig.
Dass nichtjuristen das anders sehen, zeigt, warum es sie gibt. Sieht ja nett aus und schafft positive Stimmung beim entsprechenden Wählerkreis.

Gruß,

Florian, der ein ausgesprochender Tierfreund ist, aber schlechte Gesetze nicht mag.

1 Like

Hallo!

Wenn ich, wie angeführt Fremdsprachen studiere, z.B.
chinesisch, dann habe ich ein objektives Interesse an den
Sendern.

Es geht nicht um das Interesse des fremdsprachlich Interessierten. Du musst dran denken, dass hier das Eigentum des Vermieters eingeschränkt wird. Er muss dulden, dass jemand was an SEIN Haus anbaut. Da braucht es schon gewichtigere Gründe.
Es geht bei Ausländern darum, dass sie aus verständlichen Gründen ihre kulturelle Identität und die Verbindung zum Heimatland durch Informationen in ihrer Muttersprache aufrechterhalten wollen.

Es gibt wohl auch z.B. das Recht eines Architekten, an
„seinem“ Bauwerk Veränderungen vorzunehmen.

Da verstehe ich leider den Zusammenhang mit der Parabolantenne nicht wirklich.

Das kann doch zu herrlichen Spielchen führen:

Das kann vor allem zu Einschränkungen der grundrechtliche garantierten Privatautonomie und womöglich zu einer unglaublichen Prozessflut führen.
Ich finde es falsch, wenn jemand keine Ausländer, Frauen oder Homosexuelle leiden kann. Wenn man dem aber nun vorschreiben will, er dürfe das homosexuelle Paar als Mieter nicht ablehnen, weil das Diskriminierend sei, geht das zu weit.

Es gab eine Pressemeldung, dass Tiere (zumindest Wirbeltiere)
als Mitgeschöpfe „gehandelt“ werden, also keine Sachen mehr
sind.

Wie gesagt, Wirbeltiere sind durch das Tierschutzgesetz geschützt, da braucht es keine sinnlose BGB Bestimmung wie § 90a.

Florian.

Hallo!

Informationsfreiheit des ausländischen Mieters, der sich nur
in seiner Muttersprache informieren kann

Dann soll er einen Deutschkurs besuchen oder nachhause fahren.

Da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Es geht um Informationen aus SEINEM Heimatland in SEINER Muttersprache. Das hat mit kultureller Identität, mit der eigenen Herkunft zu tun und mit dem verständlichen Wunsch, direkte Informationen aus der Heimat zu erhalten und die Verbindung ins Mutterland so aufrechtzuerhalten.
Wenn ich im Ausland leben würde, wäre es mir auch wichtig, ab und zu mal die Tagesschau oder Harald Schmidt sehen zu können.
Ich wollte damit nicht sagen, dass ein Ausländer eine Parabolantenne benutzen darf, weil er kein Deutsch gelernt hat und nicht lernen will.

Florian.

1 Like

Da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Es geht um
Informationen aus SEINEM Heimatland in SEINER Muttersprache.
Das hat mit kultureller Identität, mit der eigenen Herkunft zu
tun und mit dem verständlichen Wunsch, direkte Informationen
aus der Heimat zu erhalten und die Verbindung ins Mutterland
so aufrechtzuerhalten.

Noch lange kein Grund, Extrawürste gebraten zu kriegen. Es gibt ja heute das Internet, wo man alle Nachrichten empfangen kann und mit Menschen kommunizieren.

Wenn ich im Ausland leben würde, wäre es mir auch wichtig, ab
und zu mal die Tagesschau oder Harald Schmidt sehen zu können.

Du meinst dich (oder die Familie - wenn du gemeinsam mit ihnen gehst) abzuschotten? Diese Dinge wirst du nämlich alleine ansehen müssen, außer das Ausland ist ein deutschsprachiges. Und alleine lachen ist das Armseligste das es gibt. Deswegen sehe ich kein deutschsprachiges Fernsehen mehr, obwohl ich es empfangen kann.

Gruß
dataf0x

Bis heute gibt es etliche haarsträubende Mißtände, aber als
Tiere noch als Sachen galten, ging es flächendeckend weit
übler zu.

Nur darfst du hier nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Wenn und soweit es Tieren heute in Deutschland heute besser geht, liegt das nicht an der BGB-Änderung. Vielmehr wurde das BGB geändert, um dem veränderten Verständnis um Umgang mit Tieren Rechnung zu tragen.

Deutlich muss man machen, dass die BGB-Änderung keine rechtliche Relevanz hat. Man darf Tiere dadurch nicht besser oder schlechter oder überhaupt anders behandeln als vorher.

Levay

Hallo!

Noch lange kein Grund, Extrawürste gebraten zu kriegen. Es
gibt ja heute das Internet, wo man alle Nachrichten empfangen
kann und mit Menschen kommunizieren.

Das mag Deine Meinung sein. Die 83jährige Oma mit Wurzeln in Anatolien mag das anders beurteilen. Ich hab nur versucht, die meiner Meinung nach nachvollziehbare Argumentation des höchsten Deutschen Gerichts ein wenig näher zu bringen. Wenn man immer alles gleich sehen würde, wäre das Leben ja so schrecklich langweilig.

Wenn ich im Ausland leben würde, wäre es mir auch wichtig, ab
und zu mal die Tagesschau oder Harald Schmidt sehen zu können.

Du meinst dich (oder die Familie - wenn du gemeinsam mit ihnen
gehst) abzuschotten?

Was hat das mit Abschotten zu tun?

Und alleine lachen ist das Armseligste das es gibt. Deswegen
sehe ich kein deutschsprachiges Fernsehen mehr, obwohl ich es
empfangen kann.

Und zu Deinen Fernsehabenden mit Nicht-deutschem Programm werden dann alle Nachbarn eingeladen, weil man sich sonst abschottet, ja?

Florian.

Was hat das mit Abschotten zu tun?

Fernsehen hat etwas mit sozialer Teilhabe am täglichen Leben zu tun. Das betrifft nicht nur Nachrichten. Bestimmte lokale Sendungen sind Alltagskultur, ob im guten oder schlechten (die einen schimpfen darüber, die anderen sind begeistert, aber alle kennen es). Wer mutterseelenallein nur ausländische Sender aus Timbuktu sieht, schottet sich ab. Außerdem trägt Fernsehen zur Sprachbildung bei. Für eine komplett ausländische Familie, deren Kinder nur TürkTV schauen, ist das der soziale Tod.

Und zu Deinen Fernsehabenden mit Nicht-deutschem Programm
werden dann alle Nachbarn eingeladen, weil man sich sonst
abschottet, ja?

Was interessieren mich die Nachbarn? Ich bin die einzige weit und breit, deren Muttersprache Deutsch ist. Warum sollte ich allein in meinen vier Wänden irgendwelches Zeugs auf RTL schauen, über das ich nicht einmal mit jemandem reden kann?! Klar war das am Anfang schwierig, da konnte ich nicht einmal einem englischen Film folgen, weil in Österreich jeder Scheiß synchronisiert wird. Aber der soziale Druck war glücklicherweise stärker als meine Bequemlichkeit, sodaß ich jetzt gemeinsam mit anderen fernsehen kann.

Gruß
datafßx