§ 311a II BGB

Hallo zusammen!

kann mir mal jemand ein Beispiel für diesen § geben?

Ich kann mir da beim besten Willen nichts drunter vorstellen…

Vielen Dank schonmal!

Philly84

§ 311a
Leistungshindernis bei Vertragsschluss

(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt.

(2) Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.

kann mir mal jemand ein Beispiel für diesen § geben?

Hallo,

man verkauft eine Sache, die man gerade an einen Freund verliehen hat in der Idee, die Sache existiert noch, gerade aber vor dem Kauf hat der Freund die Sache zerstört. Dann hat man einen gültigen Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft), dessen Erfüllung von anfang an unmöglich ist.

Mfg vom

showbee

man verkauft eine Sache, die man gerade an einen Freund
verliehen hat in der Idee, die Sache existiert noch, gerade
aber vor dem Kauf hat der Freund die Sache zerstört. Dann hat
man einen gültigen Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft),
dessen Erfüllung von anfang an unmöglich ist.

ah ok, vielen Dank!

Hab mal wieder viel zu kompliziert gedacht :wink:

Thanx!