als Neu gekauft nicht Neu sondern Alt
Von: , Frage gestellt am Di, 20. Jun 2006
Wir nehmen mal an Kunde K kauft bei Versandhändler V ein Messgerät.
Er bekommt eines, aber leider auf Grund schlechter Verpackung auf dem Transport kaputt gegangen. Der Paketdienst sagt: nicht sachentsprechend verpackt nicht unser Problem.
Das Gerät war wohl offenbar ein Einzelstück sein Wert weitaus größer als der Preis.
Hat K überhaupt einen Anspruch gegen V
1) schuldet der V dem K ein Gerät oder kann K wählen was er will Geld zurück oder Neues Gerät.
2) Welchen Ersatz kann K von V verlangen den Kaufpreis oder den Wiederbeschaffungswert.
3) Was muss K zu Beweissicherung tun.
4) ist das bezeichen Ware ist Neu obwohl es nicht stimmt Betrug ?
Angelika
