Fehlbelegabgabe
Von: , Frage gestellt am So, 10. Sep 2000
Hallo lieber Experte,(in)
Wir (verheiratet und keine Kinder) wohnen in einer Sozialwohnung und zahlen Fehlbelegabgabe.
Zur Zeit zahlen wir den Höchstsatz, da unser Einkommen die 65%
Einkommensgrenze überschreitet. Meinem Ehemann wurde zum 30.11.2000 gekündigt, so dass sich unsere Einkommensverhältnisse aller Voraussicht nach, ab dem 1.12.ändern werden.Wir wüssten gerne, ob bei Berechnung der Einkommensgrenzen das Brutto -oder
Nettoeinkommen (bereinigtes Einkommen ? ) zugrunde gelegt wird.
Ggfls würde sich für uns etwas ändern. Kommt für uns ein Behördengang zwecks Beantragung der Änderung der Fehlbelegabgabe
in Betracht ?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
Grüsse
Die Poshies
