Hat jemand die ZPO gesehen ?

Hallo.

Per BGBl hat die Legislative die Streichung der §§ 1 u. 5 des EGZPO
(Einführungsgesetz zu ZPO) veröffentlicht.
Damit fehlt der ZPO der terr. Geltungsbereich, kurz: sie gilt nicht mehr !

Gibt es Hinweise zu einer „Ersatz“-Verordnung ?

Vielen Dank.

MK

Hallo!

Willst du wieder mit diesem juristischen Mist von der kommissarischen Reichsregierung oder anderen Wahnsinnigen anfangen? Das Thema wurde schon oft genug diskutiert - es reicht also!

Gruß
Tom

Per BGBl hat die Legislative die Streichung der §§ 1 u. 5 des
EGZPO
(Einführungsgesetz zu ZPO) veröffentlicht.
Damit fehlt der ZPO der terr. Geltungsbereich, kurz: sie gilt
nicht mehr !

$ 1:
Die Zivilprozessordnung tritt im ganzen Umfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.

Wenn etwas vor über 100 Jahren in Kraft getreten ist, ist es in Kraft und man braucht niemandem mehr zu erklären, wo es in Kraft tritt. § 5 kenne ich nicht.

Ansonsten:
http://www.bmj.de/media/archive/912.pdf

C.

Hallo,

empfehle das Gerichtsverfassungsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950…

der showbee

Hallo,
steht doch in §12:
‚… das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit…‘
Reicht Dir das nicht als Geltungsbereich?
Gruß
loderunner

P.S.: Ich werde über diesen Schwachfug mit einem Troll keinerlei Diskussion führen!

Hallo Manuel!

Damit fehlt der ZPO der terr. Geltungsbereich, kurz: sie gilt
nicht mehr !

Damit lieferst Du nach zahllosen Postings in dieser Richtung einen weiteren Beweis, daß die Bundesrepublik Deutschland, die baltischen Staaten und Polen nur virtuelle Gebilde sind, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Dönitz ist Reichskanzler, kämpft gegen die Besatzer im Reich und wir erleben gerade eine Feuerpause, während wir mit 49 Staaten Krieg führen. Habe ich Deine Mission zutreffend zusammengefaßt?

Gruß
Wolfgang

Mon showbee.

Vielen Dank für den link. Da das GV sowohl ZPO als auch StPo übergeordnet ist, könnte man glauben, hier „Heilung“ zu finden.

Leider hat das GVG lt. BGBl auch den §1 des EGGVG (Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz) ersatzlos gestrichen bekommen und nun ebenfalls keinen Geltungsbereich mehr.

MK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Ist Dir langweilig?
Hallo!

Leider hat das GVG lt. BGBl auch den §1 des EGGVG
(Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz) ersatzlos
gestrichen bekommen und nun ebenfalls keinen Geltungsbereich
mehr.

Ist Dir langweilig?
Wenn ich am 01.01.2006 ein Einführungsgesetz erlasse, nach dem am 02.01.2006 ein bestimmtes Gesetz in Kraft treten soll, wieso sollte ich die entsprechende Norm des Einführungsgesetzes dann nicht am 03.01.2006, wenn sie ihren Zweck erfüllt hat, streichen können? Über den räumlichen Geltungsbereich kann bei einem Bundesgesetz kein Zweifel bestehen, über den zeitlichen nach Inkrafttreten nun auch nicht wirklich, oder?

Florian.

1 „Gefällt mir“

Das Nervige an dir ist vor allem, dass du das Brett hier missbrauchst. Es geht hier um allgemeine Rechtsfragen, du stellst aber gar keine Frage, sondern stellst eine (abwegige) Behauptung auf. Du willst unbedingt der Welt erzählen, dass nach deiner (haltlosen) Auffassung die Prozessordnungen keine Geltung mehr haben. Wieso erzählst du das nicht Leuten, die es interessiert, und dort, wo man auch solche Sachen erzählen darf und wo man nicht darauf beschränkt ist, Fragen zu stellen?

Levay

Moin.

$ 1:
Die Zivilprozessordnung tritt im ganzen Umfange des Reichs
gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.

Also: das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 (Die Grenzen vom 30.01.1877 können wir wohl außer Acht lassen). Dann galt die ZPO auch in Teilen Polens, Litauens und Russlands bis 2006.
Streng nach Aussagenlogik.

Wenn etwas vor über 100 Jahren in Kraft getreten ist, ist es
in Kraft und man braucht niemandem mehr zu erklären, wo es in
Kraft tritt. § 5 kenne ich nicht.

Dachte ich auch. Nur sagen die Rechtsnormen und höchste dt.Richter etwas anderes.

BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 - Leitsatz
Urteil Seite 5, 3.Absatz

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches.“

oder

Verwaltungsgericht Hannover Beschluß 10 A 2120/01 vom 11.Juli 2001
Seite 2:

"Die Aufgrund § 55 Abs.1 Nr.4 NGefAG erlassene Verordnung ist nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschriften des § 58 Nr.5 NGefAG. Danach muß eine Verordnung den räumlichen Geltungsbereich angeben.

Die Angabe des räumlichen Geltungsbereichs ist zwingend erforderlich, kann NICHT AUS DEM INHALT DER VERORDNUNG ergänzt werden und muß auch dann vorgenommen werden, wenn die Verordnung für den ganzen Bezirk der erlassenen Behörde gelten soll.
Dies gilt auch für Verordnungen eines Ministeriums, die für das ganze Bundesland gelten soll."

Streng nach Aussagenlogik fasse ich aus Deiner richtigen Wiedergabe des §1 EGZPO und den Urteilen folgendes zusammen:

Bis zur Bekanntgabe der Streichung des §1 EGZPO lt. BGBl im Mai 2006 galt die ZPO im ganzen Umfang des Reiches. Die Bedeutung dessen habe ich oben ergänzt.
Wenn aus einer Verordnung nicht hervorgeht, welches ihr Geltungsbereich ist, ist sie nichtig, da die Nachprüfbarkeit nachweislich ab Mai 2006 nicht mehr gegeben ist.

Damit ist auch der Hinweis von user loderunner hinfällig, da es keiner Rechtsnorm entspricht, wenn eine Ergänzung aus deren Inhalt vorgenommen wird.

Fazit: die ZPO ist per Mai 2006 aufgehoben worden.

Gerichtliche Abläufe sind so in der BRD nicht mehr möglich. Alles andere ist permanenter Rechtsbruch.

Es sei denn du/ihr findet einen „Ersatz“ für die gestrichene ZPO.

Ansonsten:
http://www.bmj.de/media/archive/912.pdf

Hierbei handelt es sich um einen Entwurf für ein Gesetz, der für die o.a. Problematik nicht weiter kommentiert werden muß. Aber dennoch danke für den Hinweis.

C.

MK

1 „Gefällt mir“

Damit fehlt der ZPO der terr. Geltungsbereich, kurz: sie gilt
nicht mehr !

Ja, so sind halt unsere blöden Politiker.
Die setzen in ihrer Deregulierungs-Wut zentrale unverzichtbare deutsche Gesetze außer Kraft und niemandem - außer ein paar ganz schlauen Füchsen hier - fällt das auf. Klassischer Fall von „dumm gelaufen“.

Zum Glück wurde die Verfahrensordnung des germanischen Things

(http://de.wikipedia.org/wiki/Thing)

bis heute nie wirksam außer Kraft gesetzt.

Dann müssen wir uns eben erstmal damit aushelfen.
Das wird auch irgendwie gehen.

Gruß, trobi

Hallo Florian.

Ist Dir langweilig?
Wenn ich am 01.01.2006 ein Einführungsgesetz erlasse, nach dem
am 02.01.2006 ein bestimmtes Gesetz in Kraft treten soll,
wieso sollte ich die entsprechende Norm des
Einführungsgesetzes dann nicht am 03.01.2006, wenn sie ihren
Zweck erfüllt hat, streichen können? Über den räumlichen
Geltungsbereich kann bei einem Bundesgesetz kein Zweifel
bestehen, über den zeitlichen nach Inkrafttreten nun auch
nicht wirklich, oder?

Diese Aussage ist nach richterlichen Beschlüssen falsch, wie du „unten“ im Kommentar zu „exc“ nachlesen kannst.

Florian.

Viele Grüße MK

1 „Gefällt mir“

Hi,

Levay, empfehle: http://www.krr-faq.de/nazkrr.php und natürlich alle anderen FAQ der Seite.

Mfg vom

showbee

Hübsch ! Vielleicht weißt du ja ein paar schöne Plätze.

Ich darf nochmal nachlegen:

Gleiches Problem für StPo
Gleiches Problem für GVG
Gleiches Problem für GG (da schon seit 18.7.1990)

Was darf denn nun gelten ?

Viele Grüße MK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Jo, aber das kann er ja woanders erzählen. Muss ja nicht hier sein. Außerdem hatten wir das Thema schon mal, und durch das gebetsmühlenartige Wiederholen wirds nicht besser.

Levay

Gleiches Problem für GG (da schon seit 18.7.1990)

Das kannte ich noch nicht. Schreib doch mal grad,
wie wir unser schönes GG verloren haben.

Hallo showbee. Vielen Dank für den link.

Habe dort allerdings nichts zur ZPO, GVG oder Rechtsnormen gefunden.
Falscher link ?

Viele Grüße MK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

http://www.bmj.de/media/archive/912.pdf

Hierbei handelt es sich um einen Entwurf für ein Gesetz, der
für die o.a. Problematik nicht weiter kommentiert werden muß.

Aber sie wird kommentiert und daher schlage ich vor, daß Du den Text mal liest. Es reicht Seite 173 unten.

C.

VETO
Hallo!

Das kannte ich noch nicht. Schreib doch mal grad,
wie wir unser schönes GG verloren haben.

Bitte bitte nicht wieder den selben Sermon wie vor ein paar Wochen!

Florian.

Gleiches Problem für GG (da schon seit 18.7.1990)

Das kannte ich noch nicht. Schreib doch mal grad,
wie wir unser schönes GG verloren haben.

Moin.

Gibts nicht viel zu erzählen. Art. 23 GG wurde gestrichen.
Das ist schon alles.

Viele Grüße. MK

1 „Gefällt mir“