Hallo,
Folgende Ausgangssituation.
Im Haus einer Familie wohnen 4 Personen. Im Haus steht in einem gesondertem Zimmer ein Computer den alle 4 Personen benutzen.
Nun stellt die Polizei bei einer Kontrolle der Famile fest, das sich auf dem Computer nicht legale Datein befinden. (z.B. verstoß gegen das Urhebrrecht)
Eine Zuordung wer für die Dateien verantwortlich ist, sprich wer sie auf den Computer gespielt hat ist nicht möglich.
Wie würde die sache nun für die Familie ausgehen?
Kann jemand die Schuld zugewiesen werden, oder müsste eine Anklage wegen mangel an Beweisen fallen gelassen weden?
Gruß
Jonny
Es gibt keine Sippenhaft. Entweder einer Person kann die Schuld nachgewiesen werden oder nicht. Kann sie es nicht, kann keine Verurteilung erfolgen.
Levay
Hallo!
Nun stellt die Polizei bei einer Kontrolle der Famile fest,
das sich auf dem Computer nicht legale Datein befinden. (z.B.
verstoß gegen das Urhebrrecht)
Oha. Da hat jeand in Familie A (ich nenn die Familie einfach mal so) ganz schön Schei**e gebaut.
Eine Zuordung wer für die Dateien verantwortlich ist, sprich
wer sie auf den Computer gespielt hat ist nicht möglich.
Puh…
Wie würde die sache nun für die Familie ausgehen?
Kann jemand die Schuld zugewiesen werden, oder müsste eine
Anklage wegen mangel an Beweisen fallen gelassen weden?
Aus „Mangel an Beweisen“ sicherlich nicht, sehr wohl jedoch, wie Levay schon erwähnt hat, aufgrund der Tatsache, dass es in D keine Sippenhaft mehr gibt, u der Delikt niemandem direkt zuzuordnen ist.
Nur, um dich nicht vollständig in Sicherheit zu wiegen:
Wer es will, kann sehr wohl rausfinden, unter welchem Benutzernamen was abgespeichert worden ist. Der Aufwand wäre jedoch sehr hoch. Dann isses schlecht, wenn jeder seinen eigenen Account hat.
Gruß
Jonny
Gruss
Mutschy
Aus „Mangel an Beweisen“ sicherlich nicht
Doch. Genau deswegen. Wenn der einzelnen Person nicht bewiesen werden kann, dass SIE verantwortlich ist, dann ist das ein „Mangel an Beweisen“.
Levay
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Uuuups!
bin halt doch kein Anwalt, daher bitte ich um Gnade, Euer Ehren :o)
Gruss
Mutschy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich bin auch kein Anwalt. Wollte es ja auch nur richtigstellen.
Levay
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Würden die Untersuchungen dann nicht darauf hinauslaufen das der nächste an der Reihe ist und überprüft wird ob er es nicht gewesen sein kann.
Ich wäre mir mit dem ganzen da nicht so sicher. Man kann soetwas herausfinden und wenn man es mit einem „Laien“ als Täter zu tun hat, ist das alles noch ein wenig einfacher. Interessant wäre, ob der betreffende Rechner bereits konfisziert wurde?
Liebe Grüße
Noa
Würden die Untersuchungen dann nicht darauf hinauslaufen das
der nächste an der Reihe ist und überprüft wird ob er es nicht
gewesen sein kann.
Natürlich. Und? Die aufgeworfene Frage war: Was ist, wenn man es keinem nachweisen kann? Und die Antwort lautet: Dann kann auch keiner verurteilt werden.
Levay