Hallo liebe Gemeinde,
angenommen jemand macht sich selbständig und will z.B. einen Onlineshop eröffnen. Die Domain (Beispiel - eventuelle Ähnlichkeiten sind unbeabsichtigt und zufällig) heißt erdscholle.de.
In seinem Logo ist eine Blume, der Name ERDSCHOLLE und es steht der Slogan „Bewährtes für den Gärtner“.
Nun möchte er gern Briefpapier für sein Geschäft haben. Soweit er weiß, muß rein rechtlich aus seinem Firmennamen auch das Tätigkeitsfeld erkennbar sein. Also z.B.
ERDSCHOLLE
Peter Petersen
Garten- und Balkonbedarf
Teststraße
Teststadt
Muß daß so auch auf dem Briefpapier aufgeführt werden, oder reicht das Logo (mit Slogan) und ERDSCHOLLE, Inh. Peter Petersen, Straße, Stadt …
Die Angaben betreffen den Briefkopf und die kleine Zeile im Adressfeld.
Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine.
Und noch eine kleine Frage: Muß zu der Steuernummer auch zwingend das zuständige Finanzamt genannt werden?
Es wäre für Herrn Petersen sehr schade, wenn er sich 500 Blätter Briefpapier drucken läßt und die Angaben würden nicht dem Standard entsprechen. Noch unangenehmer wäre es, wenn ein nicht so netter Zeitgenosse vielleicht gar eine kleine Abmahnung o.ä. startet. Oder vielleicht das Finanzamt die geschriebenen Rechnungen moniert, da die Angaben nicht korrekt sind.
Ich danke Euch vielmals!
Mumpine
PS: Ich heiße übrigens nicht Petersen und habe gartentechnisch gesehen alle mögliche Daumenfarben, nur nicht grün.