Der Vater von Person A stirbt, Geschwister und Mutter treten als Erben ein. Hauptgegenstand des Erbes ist ein Haus, mit Grundschulden belastet. Die Grundschulden dienen als Sicherheit fuer Kredite bei Bank X. Alle Kredite laufen auf den Namen der Mutter von A.
Welche Verpflichtungen treffen Person A, wenn die Kredite nicht beglichen werden, es gar zu einer Zwangsversteigerung des Hauses kommt?
Welche Verpflichtungen treffen Person A, wenn die Kredite
nicht beglichen werden, es gar zu einer Zwangsversteigerung
des Hauses kommt?
Ich denke, die Frage ist falsch/schlecht formuliert, bzw. es geht hier eigentlich um etwas anderes.
A hat mit dem Kredit nichts zu tun und ihn treffen insoweit auch keine Verpflichtungen. Er ist aber Miteigentümer des als Sicherheit dienenden Hauses geworden. Und dieses Haus würde bei notleidend gewordenem Kredit verwertet werden. Im Rahmen dieser Verwertung müsste A dann im Rahmen der Zwangsvollstreckungsrechts natürlich mitspielen und z.B. nach erfolgter Versteigerung ausziehen, wenn er vorher im Haus gewohnt hat und das Recht zum Bewohnen in Folge der Vollstreckung weggefallen ist (z.B. ein nachrangiges Wohnrecht würde entfallen, Erwerber kündigt einen ggf. bestehenden Mietvertrag, …)
Andererseits würde A an einem durch die Vollstreckung ggf. erzielten Mehrerlös natürlich gemäß seinem Eigentumsanteil partizipieren. Er könnte auch bei drohender Versteigerung (wie auch jeder andere) gegen Überschreibung weiterer Anteile) die Schuld übernehmen und damit die Vollstreckung abwenden, …
D.h. momentan sollte A es einfach nur genießen, dass er Miteigentümer einer Immobilie geworden ist, für die jemand anderes abzahlt und im Hinterkopf behalten, dass das Objekt eben noch als Sicherheit für diesen Kredit gilt.
Eine andere Frage wäre natürlich noch, wie die Mutter ggf. die übrigen Erben an der Kreditrückführung beteiligen könnte.
Worst case:
Laesst sich die Rueckfuehrung der Kredite nicht erfuellen,
so wird das Haus sicher zur Zwangsversteigerung durch Bank X vorgesehen. Erzielt der Erloes nicht die Hoehe der Grundschuld (und somit der Kredite), so wird die Differenz gleichermassen auf alle Miterben verteilt?
Danke,
Wayne
…
A hat mit dem Kredit nichts zu tun und ihn treffen insoweit
auch keine Verpflichtungen. Er ist aber Miteigentümer des als
Sicherheit dienenden Hauses geworden. Und dieses Haus würde
bei notleidend gewordenem Kredit verwertet werden. Im Rahmen
dieser Verwertung müsste A dann im Rahmen der
Zwangsvollstreckungsrechts natürlich mitspielen und z.B. nach
erfolgter Versteigerung ausziehen, wenn er vorher im Haus
gewohnt hat und das Recht zum Bewohnen in Folge der
Vollstreckung weggefallen ist (z.B. ein nachrangiges Wohnrecht
würde entfallen, Erwerber kündigt einen ggf. bestehenden
Mietvertrag, …)
Andererseits würde A an einem durch die Vollstreckung ggf.
erzielten Mehrerlös natürlich gemäß seinem Eigentumsanteil
partizipieren.
Worst case:
Laesst sich die Rueckfuehrung der Kredite nicht erfuellen,
so wird das Haus sicher zur Zwangsversteigerung durch Bank X
vorgesehen. Erzielt der Erloes nicht die Hoehe der Grundschuld
(und somit der Kredite), so wird die Differenz gleichermassen
auf alle Miterben verteilt?
Nein, warum denn? Es geht dann doch lediglich darum, dass die Sicherheit nicht ausgereicht hat, die Forderung aus dem Kredit zu bedienen. Kreditnehmerin ist aber doch nur die Mutter. D.h. sie ist dann (zusammen mit den anderen Erben) das Haus los, hat jetzt aber weiterhin Schulden an der Backe. Für diese Schulden muss aber außer ihr selbst niemand einstehen (oder hat da jemand gebürgt?). Der Gläubiger würde dann also weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Mutter betreiben um an sein Geld zu kommen. Sollte die Mutter dann mit Schulden versterben, könnten ihre Erben das Erbe ausschlagen und der Gläubiger würde in die Röhre schauen, wenn es dann aus dem Erbe nichts zu holen gibt.
Gruß vom Wiz
Danke,
Wayne
…
A hat mit dem Kredit nichts zu tun und ihn treffen insoweit
auch keine Verpflichtungen. Er ist aber Miteigentümer des als
Sicherheit dienenden Hauses geworden. Und dieses Haus würde
bei notleidend gewordenem Kredit verwertet werden. Im Rahmen
dieser Verwertung müsste A dann im Rahmen der
Zwangsvollstreckungsrechts natürlich mitspielen und z.B. nach
erfolgter Versteigerung ausziehen, wenn er vorher im Haus
gewohnt hat und das Recht zum Bewohnen in Folge der
Vollstreckung weggefallen ist (z.B. ein nachrangiges Wohnrecht
würde entfallen, Erwerber kündigt einen ggf. bestehenden
Mietvertrag, …)
Andererseits würde A an einem durch die Vollstreckung ggf.
erzielten Mehrerlös natürlich gemäß seinem Eigentumsanteil
partizipieren.