Kindesunterhalt steuerlich absetzbar?

moin moin…
herr y lebt von seiner nochehefau s getrennt und beide haben zusammen das kind l. da y für l brav seinen kindesunterhalt zahlt fragt er sich nun ob y diesen betrag für das jahr 2005 bei der steuererklärung für 2005 irgendwo eintragen kann. weiss da jemand rat?

j-k

Hallo,

nein, kann er nicht. Kindesunterhalt wird mittels Kinderfreibetrag / Zahlung von Kindergeld abgegolten. Selbst wenn das KiG nicht an den Vater gezahlt wird, beeinflusst dessen Zahlung an die Mutter seine Unterhaltsleistung (Bedarf des Kindes).

Absetzbar sind nur Unterhaltsleistungen an die Ex-Ehefrau. Hierzu „Anlage U“ unterschreiben lassen (Realsplitting) oder Unterhalt nur beschränkt als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

Mfg vom

showbee

p.s. nächstes mal, Brett „Steuern“