Wertpapierabrechnung Fondsverkauf-Kurs zu hoch

Hallo,

wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn beim Fondsverkauf ein offensichtlich (deutlich) zu hoher Kurs abgerechnet, auf der Wertpapierabrechnung bestätigt und letztendlich dem Konto gutgeschrieben wird?

  1. Ist das gültig, d.h. kann über das Geld verfügt werden?
  2. Wenn nein, muss das bei der Bank angezeigt werden?
  3. Gibt es hier Rückansprüche der Bank und wie sind da die Verjährungsfirsten?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

der Kunde ist gemäß AGB der Bank verpflichtet, die Abrechnungen zu prüfen und Fehler anzuzeigen.

Abgesehen davon ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass ich nicht versuche, die Fehler anderer auszunutzen.

Die Bank hat gemäß BGB eine Rückforderungsmöglichkeit aus „ungerechtfertigter Bereicherung“. Diese verjährt nach 3 Jahren.