Hallo,
wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn beim Fondsverkauf ein offensichtlich (deutlich) zu hoher Kurs abgerechnet, auf der Wertpapierabrechnung bestätigt und letztendlich dem Konto gutgeschrieben wird?
- Ist das gültig, d.h. kann über das Geld verfügt werden?
- Wenn nein, muss das bei der Bank angezeigt werden?
- Gibt es hier Rückansprüche der Bank und wie sind da die Verjährungsfirsten?
Vielen Dank im Voraus.