mal angenommen, eine Person öffnet ein Konto bei einer Bank, und zahlt 150 Euro ein. Zwei Wochen später bekommt diese Person, Post von der Bank wo drin steht dass das Konto eifach von der Bank gekündigt wird. Der Kontoinhaber aber weiss gar nicht was los ist, es wurde ja vor 2 Wochen eröffnet, hat keine Schulden drauf, im gegenteil es sind 50 Euro drauf.Es is Wochenende und die Person kann nicht mit dem Sachbearbeiter sprechen.Bei einem Einkauf ist die Bankkarte einfach blockiert,und bei dem Versuch durch einen Geldautomaten an sen Geld heranzukommen, schluckt der Geldautomat einfach die Karte und sagt sie sei blockiert. Hat die gescädigte Person einen Anspruch auf Schadensersatz??? Gibt es im Internet einen Link mit solchen Informationen?? Danke im Voraus
sowohl Kunde als auch Bank haben bzgl. der Geschäftsbeziehung ein ordentliches Kündigungsrecht (Ziffer 18.1 AGB der privaten Banken, Ziffer 26.1 AGB der Sparkassen). Hierbei sind die Belange des Kunden zu berücksichtigen, d.h. man hat eine angemessene Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Sechs Wochen gelten dabei als angemessen.
Weiterhin gibt es die Kündigung aus wichtigem Grunde, die fristlos erfolgen kann.
Zunächst wäre also mal zu klären, welche Art der Kündigung im konkreten Fall vorlag.