Frau A und Herr B leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
1.Welche Rechte hat ein Partner, wenn der andere nicht mehr
selbst in der Lage ist, mit dem Arzt zu reden und Entscheidungen
zu treffen?
Und wie ist es gesetzlich geregelt OHNE Patientenverfügung.
2.Mit einer Patienten-Verfügung kann der Betroffene einiges regeln,
heisst es…aber es gibt so viele „endgültige“ Versionen einer
Verfügung, dass man nicht mehr durchblickt.
Gibt es eine aktuelle, rechtlich saubere Formulierung??
Und wie ist es gesetzlich geregelt OHNE Patientenverfügung.
Gesetzlich ist gar nichts geregelt, da sind Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, im Grunde ebenso gegenüber berechtigt und verpflichtet wie Nachbarn oder Arbeitskollegen oder ähnliches.
Gibt es eine aktuelle, rechtlich saubere Formulierung??
Da kommt es derart auf den Einzelfall an, dass es schwierig werden wird, eine für sich passende fertige Verfügung zu bekommen. Das BMJ hat einige Textbausteine und eine Infobroschüre zum Download angeboten. Falls man auf Nummer sicher gehen will, kann man sich natürlich wie immer der Hilfe eines Anwalts bedienen.
1.Welche Rechte hat ein Partner, wenn der andere nicht mehr
selbst in der Lage ist, mit dem Arzt zu reden und
Entscheidungen
zu treffen?
Und wie ist es gesetzlich geregelt OHNE Patientenverfügung.
Ohne ausdrückliche Regelung hat der Partner (es spielt hierbei übrigens keine Rolle ob ehelich oder nicht, und es ist auch eine irrige Annahme, dass Kinder hier automatisch Entscheidungsbefugnis hätten) offiziell gar nichts zu melden. Es muss dann nicht zu Problemen kommen, es kann aber ganz massive Probleme geben. Daher ist eine ausdrückliche Regelung dringend anzuraten. Sie sollte neben einer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung enthalten. Bei nichtehelichen Lebenspartnern ist zudem ein Testament oder Erbvertrag eigentlich verpflichtend.
2.Mit einer Patienten-Verfügung kann der Betroffene einiges
regeln,
heisst es…aber es gibt so viele „endgültige“ Versionen
einer
Verfügung, dass man nicht mehr durchblickt.
Das Problem ist, dass die Inhalte viel mit weltanschaulichen Aspekten zu tun haben und daher von unterschiedlichen weltanschaulichen Gruppierungen jeweils „passende“ Entwürfe kursieren. Da es hier aber um höchstpersönliche Entscheidungen geht halte ich überhaupt nichts davon dabei auf den Katalog des einen oder anderen Lagers zurückzugreifen. Das hat nichts damit zu tun, ob ich oder der Betroffene sich der ein oder anderen Weltanschauung mehr oder weniger zugehörig fühlt, sondern einfach nur damit, dass man bestimmte Entscheidungen nur für sich selbst treffen kann und die dann trotz einer bestimmten grundsätzlichen Weltanschauung vielleicht im Detail im ein oder anderen Fall doch mal anders gesehen werden.
Gibt es eine aktuelle, rechtlich saubere Formulierung??
Die saubere rechtliche Formulierung ist nur die eine Seite der Geschichte. Die andere ist die inhaltliche Beschäftigung mit zig Einzelfragen und deren ganz persönliche Beantwortung. Diese setzt aber auch eine gewisse Kenntnis der medizinischen und pflegerischen Rahmenbedingungen voraus, über die die wenigsten Menschen verfügen. Daher rate ich immer dringend dazu, sich wirklich persönlich umfassend zu dem Thema beraten zu lassen um dann eine inhaltlich für einen ganz persönlich passende Formulierung zu finden, die dann vom Fachmann in die rechtlich einwandfreie Form gebracht wird. Ansprechpartner sind spezialisierte Anwaltskollegen oder spezielle Berater bei den Gebietskörperschaften. Teilweise werden auch Kurse über die VHS und andere Bildungsträger angeboten (die dann hoffentlich auch von richtigen Fachleuten mit der nötigen Objektivität und Neutralität durchgeführt werden).