Gemeinsames Sorgerecht/ Umzugswunsch der Tochter

Es stellt sich folgendes Problem da: Ein Ehepaar hat gemeinsames Sorgerecht und zwei Kinder und sind schon seit geraumer Zeit geschieden.
Beide Kinder wachsen bei der Mutter auf, mit großzügiger Besuchsreglung.

Die Tochter wird im laufe des Jahres 14 und möchte zum Vater umziehen,
die Mutter lehnt aus diversen Gründen ab, auch mit der Begründung nachdem die Noten in der neuen Umgebung viel besser geworden sind,
die Schule hier zu beenden; dann wäre die Tochter 16.

Die Mutter überlegt ob sie sich ein Anwalt nehmen kann - die Tochter argumentiert, sie kann mit 14 alleine entscheiden, und muß nach dem Besuch beim Vater nicht mehr zurückkommen.

Die Mutter würde sich darauf einlassen, das die Tochter mit 16 nach einem Schulabschluss zum Vater zieht, die jüngere mag bei der Mutter bleiben.

Kann die Tochter einfach ohne Zustimmung seitens des anderen Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht einfach umziehen?

Wer-weiss-was?

Herzlichen Dank

Hallo Renate.

Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Einem 14-jährigem Kind steht dabei nicht die alleinige Entscheidungsbefugnis zu, bei welchem Elternteil es leben möchte. Die elterliche Sorge umfasst zwar die Erziehung des Kindes unter Berücksichtigung der wachsenden Fähigkeit des Kindes und dessen Bedürfnisses zu selbständigem Handeln, aber die Entscheidungsbefugnis liegt immer noch bei den Eltern.
Dabei kommt es, wie bereits erwähnt, auf das gegenseitige Einvernehmen der Eltern an. Sie müssen sich einigen. Ist diese Einigung nicht möglich, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen.

Michael

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