Fotografie
Von: , Frage gestellt am So, 25. Jun 2006
Wie ist die Rechtslage: Kann ein Hobby-/ Amateurfotograf seine Bilder öffentlich Zeigen z.B. in einer Homepage wo Personen auf den Bildern abgelichtet sind bzw. braucht man die Erlaubnis dieser Personen?
Gruß
Steffen
