Fotografie

Von: , Frage gestellt am So, 25. Jun 2006

Wie ist die Rechtslage: Kann ein Hobby-/ Amateurfotograf seine Bilder öffentlich Zeigen z.B. in einer Homepage wo Personen auf den Bildern abgelichtet sind bzw. braucht man die Erlaubnis dieser Personen?
Gruß
Steffen

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Fotografie

    Hallo,

    soweit ich weiß ist es nicht erlaubt, einzelne Personen abzubilden ohne sie zu fragen. Es sei denn es handlet sich um Personen des öffentlichen Rechts. (war doch so oder?)
    Ich meine auch das ab einer bestimmten Anzahl von Personen auf einem Foto auch keiner Erlaubnis mehr eingeholt werden muss.

    Gruß
    Jonny

    • Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Fotografie

      "Es sei denn es handelt sich um Personen des öffentlichen Rechts"

      Jap, es sei denn es handelt sich um Personen des öffentlichen Lebens, wobei diesen Personen natürlich nicht vollkommen auf diesen Schutz verzichten müssen.

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