Vertragsfreiheit vs. diskriminierung

hallo,

in der deutschen vergangenheit gab es läden welche juden den zutritt verwährten.

sind personengruppen heutzutage rechlich von solch einer diskriminierung geschützt?

wie sähe es aus wenn nicht rassen sondern personen mit speziellen eigenschaften am vertragsabschluss gehindert werden?

habe im artikelbaum „unverschämt…“ interessante denkanstösse zu diesem thema gefunden aber noch keine endgültige antwort.

gruss

desperado

Hallo Desperado,

würde jetzt mal spontan sagen: Ich will mit A keinen Vertrag machen. Ist mein Recht. Muss ich auch nicht begründen.
Will er jetzt, dass ich das begründe, kann ich sagen, weil er blond ist. Muss ich aber gar nicht sagen. Tu ich nur aus Nettigkeit. Und weil ich selber blond bin.

Gruß!

Horst

Grundsätzlich ist der Vertragsfreiheit der Vorzug zu gewähren. Es gibt davon Ausnahmen, z.B. darf im Arbeitsrecht grds. eine Einstellung nicht vom Geschlecht abhängig gemacht werden, § 611 a I BGB.

Solche Einschränkungen werden verstärkt durch das Antidiskriminierungsgesetz kommen.

Weitere Einschränkungen gibt es auch jetzt schon, namentlich bei Monopolstellungen. Damit sind aber echte Monopolstellungen gemeint. Showbee hat es sehr schön ausgedrückt, indem er konstatierte, dass es nicht auf das Gefühl des einzelnen, sondern auf die objektiven Tatsachen ankommt.

Levay

Alter Wein in neuen Schläuchen…

Solche Einschränkungen werden verstärkt durch das
Antidiskriminierungsgesetz kommen.

Guten Morgen,

das ADG (Rot-Grün) wird wohl nun aber als AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) durch Rot-Schwarz vorrangetrieben. Ob der Titel dem Gesetz eine schönere Verpackung gibt mag ich nicht beurteilen…

Gruß vom

showbee

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Na, jedenfalls wusste ich das noch gar nicht. Klingt zumindest schöner.

Levay