Hallo ihr Wissenden,
Anwohner XY Wohnt direkt gegenüber(seit 15Jahren) eine Bäckereifilliale
die seit 3 Jahren besteht.Diese Filliale wird von der Hauptbäckerei mit
Waren beliefert. Die Öffnungszeit der Filliale ist von Montags bis Samstags ab 6.00Uhr-Sonntags ab 7.30Uhr.
Die Anlieferungsfahrer kommen Teilweise schon ab 2.30Uhr Nachts und bringen Waren zu der Filliale was mit zielmlich Krach verbunden ist,
und dann auch mehrmals hintereinander. An Schlaf ist dann nicht mehr zu denken, das heist für XY und auch andere Nachbarn ist die Nacht ab 2.30Uhr vorbei.
Nun die Frage- ist das zulässig das die Filliale so früh beliefert wird oder ist das nicht Störung der Nachtruhe??
Danke für eure Mühe
Hallo,
ob das zulässig ist, kann dir das zuständige Ordnungsamt/Gewerbeaufsicht sagen.
Hat schon mal einer mit dem Bäcker gesprochen?
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
Das zuständige Ordnungsamt(Gemeindeverwaltung)sagt es wäre dafür nicht zuständig- mit dem Bäcker hat noch keiner Gesprochen.
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Hallo!
Das zuständige Ordnungsamt(Gemeindeverwaltung)sagt es wäre
dafür nicht zuständig
Das sagen die immer! Und wenn die irgendwann einsehen, dass sie zuständig sind, ist nie der zuständige Sachbearbeiter am Telefon!
In NRW gibt’s das Landesimmissionsschutzgesetz, da ist in § 9 die Nachtruhe geregelt, eigentlich von 22 bis 6 Uhr. Da können aber grundsätzlich Ausnahmen zugelassen sein. Also zumindest hier in NRW ist dafür das Ordnungsamt nach § 14 des Gesetzes zuständig. Wer auch sonst? Ich würde mich wundern, wenn das in Hessen vollkommen anders aussehen würde. Also mal ins Hessiche LImSchG schauen.
Florian.
In manchen Gewerben ist das nunmal so. Brötchen zum Aufbacken
zum Beispiel müssen vor dem Backen schon ne Weile aufgehen
und dann noch gebacken werden. Wenn der Laden also um 6 aufmacht,
müssen die so oder so mind. 4:45 Uhr dort sein.
Mit der Bäckerei selbst zu sprechen über eine leisere Anliefer-
möglichkeit dürfte das Beste sein. Direkt mit Ämtern zu kommen
verhärtet nur die Fronten.
Alex
Anwohner XY Wohnt direkt gegenüber(seit 15Jahren) eine
Bäckereifilliale
die seit 3 Jahren besteht.Diese Filliale wird von der
Hauptbäckerei mit
Wenn du zur Miete wohnst, kannst du in einem solchen Fall Mietminderung verlangen. Soll sich doch der Vermieter mit dem Problem rumschlagen. Ob dies aber noch nach dreijähriger Duldung des Mangels möglich ist, ist eine andere Frage.
Gruss
Schorsch
Hi
Hallo HaWeThie,
Das zuständige Ordnungsamt(Gemeindeverwaltung)sagt es wäre
dafür nicht zuständig- mit dem Bäcker hat noch keiner
Gesprochen.
Wäre aber u.U. eine bessere Idee als gleich schwere Geschütze aufzufahren. Oftmals wirkt ein freundliches Gespräch Wunder.
Wenn nicht, dann kann man immer noch zu anderen Maßnahmen greifen.
Gruß
Edith
*diesichimmerwiederwundertdaßgleichscharfgeschossenstatterstmalgeredetwird*
Grundversorgung der Bevölkerung…
Hallo Bernd,
die „nächtlichen“ Fahrten der „Bäckereiversorgungsfahrzeuge“
(sowie der anderen,hier in NRW rund 20.000 Lkw) dienen der
„Grundversorgung“ der Bevölkerung…
Frage doch einfach mal deinen Bäcker,für wie lange er denn wohl noch
Brot oder Brötchen anbieten könnte,OHNE „Nächtliche“ Versorgungsfahrten…
Hi
Frage doch einfach mal deinen Bäcker,für wie lange er denn
wohl noch
Brot oder Brötchen anbieten könnte,OHNE „Nächtliche“
Versorgungsfahrten…
Ich glaube das ist den Bewohnern dessen Nachtruhe gestört wird herzlich egal.
Besonders im Sommer ist es schrecklich bei der Hitze die Fenster zu schliessen weil man sonst immer durch Krach von draussen aufgewacht wird.
Wir haben ne Kneipe auf der einen Seite wo am WE Nachts die Betrunkenen auch mal bis halb 4 draussen herumgröhlen, schreien, singen und auch mal randalieren.
Da es nur am WE so schlimm ist hat man sich mit abgefunden (Beschwerden gab es natürlich trotzdem von vielen anderen Nachbarn und die Kneipe bekam auch Auflagen für Ruhe zu sorgen).
Und auf der anderen Seite haben wir seit nem halben Jahr ne Baustelle die direkt an der Hauswand anbaut.
Das ist echt Terror und wir werden deswegen auch umziehen -.-
(Im Winter gings noch, da hat man die Fenster ja immer geschlossen)
Mietminderung hin oder her (wir zahlen jetzt grad mal die Hälfte) die Störungen sind belastend und die Hitze in der Nacht bei geschlossenem Fenster auch.
MfG
Lilly
Gemeinwohl geht vor Eigenwohl…
Hallo Lilly,
dann möchte ich mal an den alten Grundsatz erinnern…
„Gemeinwohl geht vor Eigenwohl…“…
Das Leben in einer Gemeinschaft bringt halt nun einmal gewisse
„Störungen“ mit sich…
Und da zur Zeit leider „Einsame Inseln“ gerade Ausverkauft sind…*grinz*…
Hallo!
„Gemeinwohl geht vor Eigenwohl…“…
Nein, das ist ein typischer Grundsatz in totalitären Systemen.
Bei uns gilt der Grundsatz, dass die Interessen des Gemeinwohls und des Eigenwohls gegenüberzustellen und eine Interessenabwägung vorzunehmen ist.
Gruß
Tom
Das ist Egoismus…
)
o.w.T.
-nix-