Fortsetzung Telefonvertrag

Hi!

Wie ist die rechtliche Situation in folgendem Fall:

Ein Mann schließt mit der Gesellschaft XYZ einen Telefonvertrag über einen Festnetzanschluss ab. Laufzeit 12 Monate mit automatischer Verlängerung um weitere 12 Monate.

Nun stirbt der Mann. Geht der Vertrag automatisch über an die Witwe oder erlischt der Vertrag und muss neu abgeschlossen werden?

Die AGB des Telefonanbieters XYZ kennen zwar Klauseln zur Kündigung, aber keine Aussagen über ein Vertragsende durch Todesfall. Greift dann das BGB? Oder setzt sich der Vertrag durch das Erbe fort?

Grüße
Heinrich

Hallo Heinrich

Nun stirbt der Mann. Geht der Vertrag automatisch über an die
Witwe oder erlischt der Vertrag und muss neu abgeschlossen
werden?

Der Vertrag erlischt sicher nicht automatisch. Woher soll der
Telefonanbieter wissen, dass der Vertragsnehmer verstorben ist?

Wenn weiter bezahlt wird, dürfte es auch kein Problem sein, den
Vertrag weiter laufen zu lassen. Bestimmt genügt ein Anruf an die
Telefongesellschaft, um den Vertrag auf die Witwe zu übertragen.

Gruss
Heinz (IANAL)

Hi!

Zunächst erstmal ein Danke für deine Antwort.

Wenn weiter bezahlt wird, dürfte es auch kein Problem sein,
den
Vertrag weiter laufen zu lassen.

Genau darum entspinnt sich derzeit die Diskussion. Mit Tod des Mannes wurde das Konto bei der Bank gesperrt, um unzulässige Abbuchungen zu verhindern. Folge: Die Telefonrechnung wurde nicht bezahlt (Frage in dem Zusammenhang: Darf ein Unternehmen von einem Konto abbuchen, dessen Inhaber nicht mehr lebt?).

Bestimmt genügt ein Anruf an
die
Telefongesellschaft, um den Vertrag auf die Witwe zu
übertragen.

Leider nicht.

Witwe ruft bei der Telefongesellschaft an, um den Tod ihres Mannes mitzuteilen -> Telefongesellschaft will sich drum kümmern, es passiert aber nichts. Das heißt, es passiert doch etwas: Der Tote wird drei Monate nach Ableben gemahnt.

Witwe schreibt Fax an Telefongesellschaft -> es passiert nichts. Das heißt, es passiert doch etwas: Der Telefonanschluss wird gesperrt.

Witwe schreibt Brief inkl. Kopie des Totenscheins an Telefongesellschaft -> es passiert nichts. Das heißt, es passiert doch etwas: Der Tote wird letztmalig aufgefordert, seine offene Rechnung samt Säumniszuschlag zu zahlen, ansonsten würde das Inkassoverfahren eingeleitet.

Wenn’s nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen.

Grüße
Heinrich

Hallo Heinrich

Genau darum entspinnt sich derzeit die Diskussion. Mit Tod des
Mannes wurde das Konto bei der Bank gesperrt, um unzulässige
Abbuchungen zu verhindern.

Das erscheint mir ziemlich merkwürdig, ist doch das Abbuchen der
Telefonrechnung nicht als „unzulässig“ zu betrachten.
Tatsächlich unzulässige Abbuchungen könnten ja auch rückgängig
gemacht werden.

Mir stellt sich die Frage, wann die Witwe sich das erste Mal an die
Telefongesellschaft gewandt hat. Es gehört ja schon auch zur Pflicht
der Hinterbliebenen, offene Rechnungen zu begleichen und Versorger
oder regelmässige Lieferanten vom Todesfall in Kenntnis zu setzen.

Wenn die Telefongesellschaft nicht reagiert, erinnert mich das an
folgende (amerikanische) Geschichte: „Wie mache ich meine Kunden
fertig?“

http://www.youtube.com/watch?v=xIVZ9b0RgmY

Gruss
Heinz