Ab wann ist eine Bestellung gültig

Hallo

Mal angenommen, Familie X geht in Möbelhaus A und interessiert sich für eine Zimmereinrichtung, lässt sich beraten und stellt für einen Preisvorschlag eine Zusammenstellung der benötigten Möbelstücke zusammen.
Anschliessend geht X in ein zweites Geschäft B in dem die sie etwas ähnliches sehen was Ihnen aber besser gefällt. Besucht aber anderntags Geschäft A nochmal konkretisiert die Zusammenstellung anhand des anhanderen Modelles und lässt den Verkäufer ein Bestellformular ausfüllen um einen genauen Preis zu bekommen, unterzeichnete aber nichts mit der Begründung, dass noch das genaue Maß an einer Zimmerseite überprüft werden muß.
Der Verk. von A bot an das Bestellformular abends zwecks Unterschrift persönlich vorbei zu bringen was X jedoch ablehnte. Man einigt sich darauf, dass A das Bestellformular an X faxt und X das unterzeichnete Formular unterschrieben zurückfaxt und nur dadurch die Bestellung wirksam werden kann.
Anderntags, nach nochmaliger Überarbeitung der Zusammenstellung anhand des genauen Grundrisses zuhause, ruft X den Verkäufer A nochmal an um den letzten Stand der möglichen Bestellung durchzugeben und den dazugehörigen Preis abzufragen. (Eine Bestellzusage wurde nicht gamacht)
Nun geht X mit den gesammelten Informationen zu Geschäft B, bekommt dort einen „besseren“ Preis genannt.
X unterschreibt nun den Vertrag von B.
Die von A neu erstellte zu unterschreibende Zusammenstellung kommt ein paar Tage später mit der Post.
X schreibt darauf hin per „arcor-webfax“ an A worin er mitteilt, dass er die Bestellung nicht annehmen möchte. Dieses Fax konnte, wie X später feststellt nicht zugestellt werden. Zwei Wochen später kommt eine Aufforderung, die Bestellung nun endlich zu bestätigen worauf A anhand des Posteingangs bei Arcor feststellt, dass dass Fax nicht zugestellt werden konnte.
A Verfasst daraufhin nochmal ein Fax welches er auf selben Wege versendet und diesmal auch von der Gegenstelle angenommen wird.
Einen Tag später ruft A an behauptet bei dem Anruf wegen der Änderung einen verbindlichen Kaufauftrag gegeben zu haben(Der Kollege sei danebengesessen und habe mitgehört) was aber die Ehefrau von X nicht bestätigen kann.

Hat X nun zwei Zimmereinrichtungen oder ist der Vertrag von A nichtig?

Danke fürs Lesen
powersupply

Hallo Armin,

Zwei Wochen später kommt eine Aufforderung, die Bestellung nun
endlich zu bestätigen

damit hat X doch schriftlich, dass das vorher geführte Telefonat noch nicht verbindlich war.

Gruß!

Horst

A beharrt nun aber darauf, dass die Zusage mündlich gegeben worden sei.
Die Frage von Ihm:„Machen wirs nun so“ und die Zusage von X „Ja“ wähnen ihn im Recht…
Er versucht auch glauben zu machen, dass der Wortlaut „Also bestellen wir es so“ gefallen sei, was aber definitiv nicht der Fall war.
Das wurde ihm zwischenzeitlich auch am Telefon nochmal so mitgeteilt.
Aber nun droht er mit dem Anwalt und X vermutet, dass A Ohne die schriftliche Zusage von X die Möbel bestellt hat.
Auf dem Durchschlag der X zur Unterschrift vorliegt ist bei „Unterschrift Kunde“ ein Unterschriftskürzel zu erkennen das auf dem Deckblatt gemacht worden sein muß.

Gruß
Armin

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Nochmal hallo,

A beharrt nun aber darauf, dass die Zusage mündlich gegeben
worden sei.

dagegen spricht erstmal das Drängen auf eine schriftliche Bestätigung.

Die Frage von Ihm:„Machen wirs nun so“ und die Zusage von X
„Ja“ wähnen ihn im Recht…
Er versucht auch glauben zu machen, dass der Wortlaut „Also
bestellen wir es so“ gefallen sei, was aber definitiv nicht
der Fall war.
Das wurde ihm zwischenzeitlich auch am Telefon nochmal so
mitgeteilt.

Ist m.E. irrelevant, da hier Aussage gegen Aussage steht.

Aber nun droht er mit dem Anwalt und X vermutet, dass A Ohne
die schriftliche Zusage von X die Möbel bestellt hat.

Ist A’s Problem.

Auf dem Durchschlag der X zur Unterschrift vorliegt ist bei
„Unterschrift Kunde“ ein Unterschriftskürzel zu erkennen das
auf dem Deckblatt gemacht worden sein muß.

Hier wird es jetzt interessant. Gibt es nun doch einen definitiven Auftrag? Das kann nur X beantworten.

Gruß!

Horst

Hallo Horst

Auf dem Durchschlag der X zur Unterschrift vorliegt ist bei
„Unterschrift Kunde“ ein Unterschriftskürzel zu erkennen das
auf dem Deckblatt gemacht worden sein muß.

Hier wird es jetzt interessant. Gibt es nun doch einen
definitiven Auftrag? Das kann nur X beantworten.

Der Durchschlag bzw. das Auftragsformular wurde von A anhand der telefonischen Zusammenstellung angefertigt. Das Deckblatt hat A einbehalten und nur den Durchschlag X zur Unterschrift zugesandt.
X hatte keinerlei Möglichkeit Eintragungen oder Unterschriften auf dem Original Deckblatt vorzunehmen.

Gruß Armin

Hallo Armin,

dann sollte sich X nicht soviel Gedanken machen. Wenn X weiß, dass er nix gegengezeichnet hat, dann stünde eher A blöd da, wenn er gefälschte Dokumente vorlegt.

In solchen Fällen reicht nach meiner Erfahrung ein Schreiben, in dem man seine Position klar darlegt und gleich (deutlich) andeutet, dass man falsche Unterschriften nicht akzeptiert und bereit ist, dagegen vorzugehen.

Gruß!

Horst