Berechnung des Nachlasswertes-insbes.Wohneigentum

Liebe W-W-W-ler,

angenommen der Erbfall tritt ein. Dann muß ja der Wert des Nachlasses berechnet werden. Während dieses bei Kapitalvermögen i.d.R. vermutlich relativ einfach sein dürfte, so stellt sich die Frage, wie der Wert von Wohneigentum bewertet werden würde.

Dazu folgendes fiktive Szenario:
Nehmen wir an, dass das über den Nachlass zu regelnde Wohneigentum eine von dem Erblasser und dessen Ehegatten selbstgenutzte Eigentumswohnung in einem 100%ig zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhaus sei.

Wie würde sich denn nun der Wert der Immobilie berechnen?

Danke im Voraus für Ihren / Euren Input!

Moin,

Immobilien sind das wert, was ein Käufer dafür hinblättert. Die einzige Möglichkeit, den Wert zu erfahren, wenn nicht verkauft werden soll, ist das Gutachten eines Maklers. Makler verraten auch schon mal vorab, was sie für diese Leistung nehmen wollen :smile:))

Gruß Ralf

Man legt das Ertragswertverfahren zu grunde das sin ca. 1/2 des Verkehrswertes.

Formel: Jahresnettokaltmiete (Durchschnitt letzte 3 Jahren)
(ansonsten Feststellung über Mietspiegel)

mal 12,5
minus Wertminderung wg. Alter
(0,5 % pro Jahr, bis maximal 25 %)

mal 1,2 (bei 1- und 2-Familienhäusern).

Das Ergebnsi muss mindestens den Grundstückswert erreichen.

Gruß n.

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