Ein unbekannter bucht im Internet eine Reise auf den Namen einer anderen Person. Der Unbekannte gibt die komplette Adresse und die Mail-Adresse des Geschädigten an.
Als der Geschädigte die Bestätigungsmail für die auf seinen Namen gebuchte Reise bekommt, antwortet er dem Veranstalter und schreibt das er das nicht gebucht hat.
Der Geschädigte erstattet Anzeige bei der Polizei.
Jetzt nach ca. 4 Wochen schickt der Reiseveranstalter eine Mahnung und verlangt 50% Stornogebühr. Es werde kein Schriftverkehr mehr erfolgen und wenn der Betrag nicht eingeht wird rechtlich vorgegangen.
Wie sollte sich der Geschädigte jetzt verhalten?
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich würde entweder
- einen Anwalt einschalten: Das ist zwar rechtlich gesehen nicht unbedingt geboten, aber oft wird man erst dann richtig ernst genommen, wie meine traurige Erfahrung ist
oder
- einfach gar nichts mehr tun, denn die Ansprüche werden nicht beweisbar und also auch nicht durchsetzbar sein, denn sie bestehen ja nicht mal.
Ganz wichtig aber: Wenn ein amtsgerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert - Widerspruch einlegen. Nicht einfach ignorieren. Und wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt - hingehen, nicht einfach ignorieren. In beiden Fällen kann es sonst bis zur Zwangsvollstreckung kommen.
Levay
Guten Tag,
warum erstattet er denn Anzeige? Wurde er geschädigt, kann er beweisen, wer Verursacher von was denn überhaupt war? Oder nimmt die Polizei mal einfach so irgendwas gegen Unbekannt auf? Die müssen Zeit haben.
Wenn der „Geschädigte“ (wie wurde er denn geschädigt?) die Reise nicht gebucht hat und auch noch nachweisen kann, den Anbieter per Mail darauf aufmerksam gemacht zu haben, würde ich mich entspannt zurücklehnen und abwarten…
Also, erst mal gar nix machen. Wenn er auf Erfüllung des Vertrages klagt, Anwalt nehmen.
Freundliche Grüsse
T.
warum erstattet er denn Anzeige?
Wegen versuchten Betruges.
Wurde er geschädigt
Ja --> Vermögensgefährdung ist Vermögensschaden.
kann er
beweisen, wer Verursacher von was denn überhaupt war?
Es ist Aufgabe der Polizei, Beweise zu sammeln; nicht der Anzeigende muss irgendwas beweisen.
Oder
nimmt die Polizei mal einfach so irgendwas gegen Unbekannt
auf?
Natürlich tut sie das, es wäre ja wohl ein Witz, wenn Anzeigen gegen unbekannt nicht bearbeitet würden.
Die müssen Zeit haben.
Es ist ihre Pflicht.
Wenn der „Geschädigte“ (wie wurde er denn geschädigt?)
Konkrete Vermögensgefährdung.
die
Reise nicht gebucht hat und auch noch nachweisen kann, den
Anbieter per Mail darauf aufmerksam gemacht zu haben, würde
ich mich entspannt zurücklehnen und abwarten…
Es sei denn, es kommt ein Mahnbescheid oder eine Klage ins Haus.
Levay
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