Die Tücken der Reklamationsabwicklung
Von: , Frage gestellt am Mi, 28. Jun 2006
Liebe www-KollegInnen -
ich hätte gerne einmal gewußt, auf welcher Rechtsgrundlage die zunehmend häufige Abwicklungsweise bei Reklamationen basiert.
Wenn ich heutzutage, sagen wir bei einem der großen Discounter, ein kleineres elektronisches Gerät mit 2-3 Jahren Garantie kaufe (eine Kamera oder eine Waffeleisen, etwas Paketfähiges), wird ja bei einem Defekt in der Regel auf eine Servicestelle verwiesen, bei der das Gerät einzuschicken ist. Oftmals muß ich dazu vorher eine kostenpflichtige Hotline anrufen, um eine Freigabe/Codenummer o.ä. zu erhalten, damit die Sendung überhaupt angenommen wird. Die Inkompetenz der meisten Hotlines führt zu erhöhten Kosten (lange Wartezeiten, mehrere Anrufe etc.).
Meine Frage:
- Kann ich mich als reklamierender Kunde innerhalb der Garantiezeit (sagen wir, nach 1 1/2 Jahren) auch an eine der Discounterfilialen wenden mit dem Anspruch, die Reklamation über diese Filiale abzuwickeln?
- M.E. kann es nicht mit recht(lich korrekt)en Dingen zugehen, dass man im Falle einer berechtigen Reklamation Zusatzkosten aufgebürdet bekommt. Wenn ich also ein defektes Gerät einsende, kann ich Portoersatz verlangen (oder erwarten, dass unfreie Sendungen angenommen werden). Kann ich auch einen Ersatz der Hotlinegebühren erwarten? Aufgrund besagter Hotlineinkompetenzen sind diese teilweise mittlerweile höher als ein Paketporto, vom unersetzbaren Zeitaufwand ganz zu schweigen.
Da ich das deutliche Gefühl habe, dass sowohl diese Art der Abwicklung als auch die Inkompetenz der Hotlines an Häufigkeit zunimmt (evtl. bei manchen Firmen gewollt, um Reklamationswillige abzuschrecken), würde es mich interessieren, ob man als Kunde die rechtlich fundierte Option hat, dem entgegenzuwirken und mit akzeptablerem Aufwand zu seinem Recht (in dem Fall: einem funktionierenden Gerät) zu kommen.
Mag sein, dass das im Rahmen dieses Forums ein eher älterer Hut ist - ich habe jedoch keine entsprechenden Einträge gefunden.
Dank & Gruß,
Pengoblin
