Wenn man von jemandem angerufen wird, von dem man ein Angebot angefordert hat -per Mail- und man einigt sich am Telefon, dass man
die Ware am nächsten Tag für einen gewissen Preis zugeschickt bekommt,
ist dann ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen?
Wenn am nächsten Tag der Verkäufer anruft und sagt, er bekommt woanders mehr Geld und will das jetzt auch vom ‚Käufer‘,
ist der Verkäufer dann nicht mehr an die Abmachung/Vertrag vom Vortag gebunden?
Danke für Rat!
Grüße
Carolin
Hallo Carolin!
Theoretisch gesehen ist ein mündlicher Kaufvertrag zustanden gekommen. Aber praktisch gesehen muss du viele Dinge nachweisen können. Zum Beispiel, dass eine andere Person bei dem Telefonat dabei war, die bestätigen kann über was ihr euch geeinigt habt (Preis, Lieferung usw.). Wenn du ihn angerufen hast, müsste das auch auf dem Einzelverbindungsnachweis deiner Telefonrechnung stehen. Hat er dich angerufen, hast du erstmal soweit nichts in der Hand. Am besten wäre es gewesen, er hätte dir die Sache per Mail oder Fax bestätigt. Ist eine heikle Situation, die man einklagen kann, aber ob das Erfolg hätte, kann ich dir nicht sagen.
Hi,
ist dann ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen?
Du kannst sogar Verträge schließen, ohne daß ein Wort gesprochen wird. Du gehst zum Kiosk, legst ein Geldstück auf den Tresen, zeigst auf eine Zeitung, der Verkäufer nickt und du nimmst sie.
Somit wurde ein gültiger Vertrag über den Kauf einer Zeitung abgeschlossen.
Es gibt nur wenige Verträge, die der Schriftform bedürfen.
Wenn am nächsten Tag der Verkäufer anruft und sagt, er bekommt
woanders mehr Geld und will das jetzt auch vom ‚Käufer‘,
ist der Verkäufer dann nicht mehr an die Abmachung/Vertrag vom
Vortag gebunden?
http://www.rechtslexikon-online.de/Pacta_sunt_servan…
Doch, erst ist daran gebunden. Aber wie willst du das rechtlich ohne größeren Aufwand durchsetzen, mal abgesehen von der Beweisproblematik?
Wenn wir über wenige EUROS reden, dann laß es sofort bleiben.
Mein Tip: Auch andere Mütter haben hübsche Töchter. Vergiß den VK, wenn er sich nicht an die Vereinbarungen gebunden fühlt.
mfg Ulrich (IANAL)
Wenn du ihn angerufen
hast, müsste das auch auf dem Einzelverbindungsnachweis deiner
Telefonrechnung stehen. Hat er dich angerufen, hast du erstmal
soweit nichts in der Hand.
Du hast grundsätzlich recht, aber die Tatsache, das du beweisen kannst, ein bestimmtes Telefon angerufen zu haben, beweist nicht einmal mit wem du gesprochen hast (Ausnahmen möglich), geschweige denn, daß dabei ein Kaufvertrag verhandelt wurde.
Gruß,
Alex