Angenommen ein kunde geht in ein Schreibwarengeschäft und interessiert sich für Dekoband für eine Vereinsveranstaltung zur Dekoration. Da die Verkäufern nicht weiss, ob sie 60 m auftreiben könne, ruft sie bei der Zentrale an. DEr Kunde möchte diese Information für zwei verschiedene Bänder. Die Verkäuferin meint, wenn sie es dann bestellt, muss man es als Kunde auch nehmen. Der Kunde sagte ihr, dass er das erst noch mit dem Dekorationsteam besprechen muss, da er das nicht allein entscheiden kann. Tage später meldet sich die Verkäuferin beim Kunden telefonisch und meint, dass, das Dekoband da wäre und der Kunde es abholen könne. Dabei ist der Kunde völlig überrascht, da von einer Bestellung seinerseits gar nicht die Rede war. Nun möchte ich wissen, ob der kunde tatsächlich dazu verpflichtet ist, das Dekoband zu kaufen oder ob er ein Rückgaberecht hat.
Hallo.
Angenommen ein kunde geht in ein Schreibwarengeschäft und
interessiert sich für Dekoband für eine Vereinsveranstaltung
zur Dekoration. Da die Verkäufern nicht weiss, ob sie 60 m
auftreiben könne, ruft sie bei der Zentrale an. DEr Kunde
möchte diese Information für zwei verschiedene Bänder. Die
Verkäuferin meint, wenn sie es dann bestellt, muss man es als
Kunde auch nehmen. Der Kunde sagte ihr, dass er das erst noch
mit dem Dekorationsteam besprechen muss, da er das nicht
allein entscheiden kann. Tage später meldet sich die
Was gibt es daran für den Verkäufer nicht zu verstehen, das heißt so viel wie: „ich melde mich“ und nicht „bestellen sie mir mal das Dekoband“.
Verkäuferin beim Kunden telefonisch und meint, dass, das
Dekoband da wäre und der Kunde es abholen könne. Dabei ist
Wieso gibt denn der „Kunde“ der „Verkäuferin“ seine Kontaktdaten, es hat sich eher so angehört, als würde die Verkäuferin direkt aus dem Laden sich nach den Dekobändern erkundigen.
Wenn man als Kunde irgendwelche Daten weggibt, kann man eigentlich davon ausgehen, dass der LAden etwas für ihn bestellen möchte.
der Kunde völlig überrascht, da von einer Bestellung
seinerseits gar nicht die Rede war. Nun möchte ich wissen, ob
der kunde tatsächlich dazu verpflichtet ist, das Dekoband zu
kaufen oder ob er ein Rückgaberecht hat.
Das muss man natürlich nicht kaufen. Das ist ja schon wieder willkürlich, was die Verkäuferin dort bestellt hat. Die Verkäuferin hätte genauso gut zwanzig Schulbücher o.ä. bestellen können…Auch wenn das Interesse des Kunden an dem Gut bestand, er hat deutlich gemacht, dass er sich die Sache noch einmal überlegt und es vorerst nicht kauft. Das hat der Laden verbockt. Angenommen, der Laden hätte etwas völlig falsches bestellt und behauptet, du müsstest es nehmen, würdest du das auch machen?
MfG!
Disap
Ein Rückgaberecht besteht schon deswegen nicht, weil gar kein Kaufvertrag besteht.
Levay