Garntie/sachmangelhaftung-verkäufer o. hersteller?

wenn jemand einen mp3-player kauft (b2c) und dieser nach gut 1 3/4 jahr kaputt geht (z.b. speicher 0 mb anzeigt), wie sieht es da mit garantie bzw. sachmangelhaftung aus? nehmen wir an, die garantie beträgt 1 jahr. gesetzliche sachmangelleistung sind 2 jahre. müsste man sich an den verkäufer oder an den hersteller wenden? ein mp3-player ohne speicher wäre ja kein mp3-player mehr.

danke schon mal.

wenn jemand einen mp3-player kauft (b2c) und dieser nach gut 1
3/4 jahr kaputt geht (z.b. speicher 0 mb anzeigt), wie sieht
es da mit garantie bzw. sachmangelhaftung aus? nehmen wir an,
die garantie beträgt 1 jahr. gesetzliche sachmangelleistung
sind 2 jahre. müsste man sich an den verkäufer oder an den
hersteller wenden? ein mp3-player ohne speicher wäre ja kein
mp3-player mehr.

Der Käufer müßte sich an den Verkäufer wenden. Nur: Nach 6 Monaten gilt die „normale“ Beweislast, d.h. der Käufer müßte nachweisen, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war.

Ansonsten:
FAQ:1152

Gruß,
Christian