jetzt hab ich doch in der Tat beim Zappen mal ein Stück aus einer dieser TV-Gerichtsshows gesehen. Ich hab wie gesagt nur einen Teil davon mitgekriegt, aber es war wohl folgendes passiert:
Person A war angeklagt Person B umgebracht zu haben. Person C war Zeuge. Nun stellt sich im Lauf der Verhandlung raus, dass A gar nicht der Täter war sondern C. Soweit so klar. Nun wurde aber der Mord mit einer Mordwaffe begangen die A gehört hat (wie C an die Waffe rangekommen war hab ich nicht mitgekriegt).
Und am Ende wird A nur „teilweise“ freigesprochen und wegen Besitz dieser Waffe zu n Tagessätzen verurteilt. Ist sowas denn RTL-typisch oder gibt’s das echt? Ich hätte mir jetzt vorgestellt, dass A „vollständig“ (oder wie das halt auch heisst) vom Mord freigesprochen wird und dann aber in ner Extra-Verhandlung eins auf die Mütze kriegt wegen dieser Waffe. Oder macht man das üblicherweise in einem Aufwasch, wo man schonmal so nett zusammen sitzt?
da erzählt RTL ausnahmsweise mal nicht totalen Mist. Wie Du schon geschrieben hast. „wenn man gerade so nett zusammen sitzt“. In der Tat sieht es so aus, dass es natürlich vollkommener Blödsinn wäre den einen Prozess mit allen schon gewonnenen Erkenntnissen abzublasen und wieder neu anzufangen, und daher gibt es zwei (oder vielleicht sogar mehr - ich bin nicht der große Strafverteidiger und das Examen ist schon so lange her Möglichkeiten die Sache dann „noch zu retten“.
Möglichkeit:
Vor der Anklageerhebung stellt die StA alles an Kleinkram ein, was so neben dem eigentlich interessanten „Haupttatbestand“ noch so alles vorgelegen haben könnte. Diese Einstellung ist aber nur vorläufig und unter der Bedigung, dass dann tatsächlich wegen dem angeklagten Delikt verurteilt wird. Der vorgebliche Mörder der mit dem nicht versicherten KfZ zum Tatort gefahren ist, erhält so schon mal die vorläufige Einstellung des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wird es dann nichts mit dem Mord, lebt diese Geschichte wieder auf, und es kommt dann zur Verurteilung, wenn diese Sache nachgewiesen werden kann.
Möglichkeit:
Die StA kann eine Nachtragsanklage erheben. D.h. nach der Anklage (oft erst während der Verhandlung, weil Zeugen entsprechende Aussagen machen oder der Angeklagte sich dummerweise selbst belastet) ergeben sich neue Erkenntnisse, die eine Anklage wegen weiterer Delikte im selben Sachzusammenhang gebieten. Dann wäre es ja ebenfalls blödsinnig den einen Prozess abzuschließen und einen zweiten zu beginnen. Schließlich betreiben wir in Deutschland Gesamtstrafenbildung. D.h. man bekommt nicht die Summe der Strafen für die Einzeldelikte, sondern man gewährt einen gewissen Rabatt. Also wird der Staatsanwalt dann aufstehen und noch mal nachlegen.
BTW: Wegen letzter Geschichte musste zu meiner Praktikumszeit mal jemand gesiebte Luft einatmen. In einer mir zu Ausbildungszwecken und zur Vorbereitung auf den nächsten Verhandlungstag übergebenen Akte hatte der Angeklagte u.a. auch ein Kennzeichen geklaut und an ein anderes Auto geschraubt. Die damit begangene Urkundenfälschung war aber nicht angeklagt. Als ich meinen Ausbilder hierzu befragte, organisierte er gleich, dass Nachtragsanklage erhoben wurde. Am Verhandlungstag stand der Vertreter der StA dann gleich auf, und sorgte dafür, dass die Geschichte mit aufs Tablett kam.
Möglichkeit:
Vor der Anklageerhebung stellt die StA alles an Kleinkram ein,
was so neben dem eigentlich interessanten „Haupttatbestand“
noch so alles vorgelegen haben könnte.
Ich denke genau so wird’s gewesen sein. Da es sich wohl um eine Schusswaffe gehandelt hat, wird deren Besitz der Staatsanwaltschaft bestimmt schon bei der Anklageerhebung aufgefallen sein (wie hätte der Täter sonst das Opfer erschießen sollen?).