Hallo,
in einer fiktiven Stadt, in der Leinenzwang für alle fiktiven Hunde herrscht läßt ein Hundebesitzer seinen folgsamen Hund im Park unangeleint neben sich her trotten. Es besteht keinerlei Gefahr! Es ist keinerlei Fussgänger, Radfahrer oder anderer Hund in hinglänglicher Sichtweite.
Leider fährt das Ordnungsamt in Sichtweite der Aussenwege des Parks auf der Nebenstrasse her … im Schrittempo.
Es kommt ein Knöllchen, über 50!!! Euro. Der Hundehalter ist ALG2 Empänger. Der Hundehalter weigert sich nun das Knöllchen zu zahlen. Er kann auch gar nicht! Zudem ist er derart pleite - er hat auch eine gültige EV.
Was passiert nun?
Kommt er in Haft?
Wie lange?
Wer trägt die Kosten? (Für die Haft + die erforderliche Hundeunterbringung für die Zeit…)
Ist das Knöllchen mit einer Beugehaft bezahlt?
Fragen über Fragen in einem fiktiven Fall.
Für alle Meinungen dankbar
Sabine
Hallo Sabine,
hmm, wenn man mal gaaanz ehrlich ist hat da unsere fiktive Person schon was falsch gemacht und die Strafe kommt nicht so wirklich unfassbar unerwartet. Darum ist sicher eine „Weigerung“ der allerschlechteste aller möglichen Wege.
Vielleicht aber könnte ja der Hundebesitzer mit dem zuständigen Menschen freundlich Kontakt aufnehmen. Vielleicht gar einen Brief schreiben „Guten Tag, hier schreibt Ihnen Fiffi, der Hund unserer fiktiven Sabine. Mein Frauchen hat mich ja am 35.5.2006 im Park in Fiktivlingen ohne Leine rumlaufen lassen und dabei haben Sie uns erwischt. Obwohl ich immer ganz brav bin und auf mein Frauchen höre, sehe ich natürlich ein, dass wir da was falsch gemacht haben und wir versprechen beide, dass das nie mehr vorkommen wird. Aber mein Frauchen bekommt nur Hartz IV und wir können uns sonst schon gar, gar nichts leisten (sogar mein Futter kocht sie selber, weil das nämlich billiger ist!) und wir möchten doch bitten, dass Sie noch einmal Gnade vor Recht ergehen lassen und uns die Strafe erlassen. Mit freundlich bellendem Gruss Fiffi“
- er hat auch eine gültige EV.
Was issn das?
*wink*
Petzi
Hallo,
in einer fiktiven Stadt, in der Leinenzwang für alle fiktiven
Hunde herrscht läßt ein Hundebesitzer seinen folgsamen Hund im
Park unangeleint neben sich her trotten. Es besteht keinerlei
Gefahr!
Jeder Hundebesitzer sagt, dass sein Hund folgsam ist.
Es ist keinerlei Fussgänger, Radfahrer oder anderer
Hund in hinglänglicher Sichtweite.
Leider fährt das Ordnungsamt in Sichtweite der Aussenwege des
Parks auf der Nebenstrasse her … im Schrittempo.
Toll vom Ordnungsamt, dass sie wenigstens versuchen, ein bißchen die elementaren Regeln des gemeinschaftlichen Lebens in einer Stadt durchzusetzen.
Es kommt ein Knöllchen, über 50!!! Euro. Der Hundehalter ist
ALG2 Empänger. Der Hundehalter weigert sich nun das Knöllchen
zu zahlen. Er kann auch gar nicht! Zudem ist er derart pleite
- er hat auch eine gültige EV.
Was passiert nun?
Kommt er in Haft?
Wie lange?
Wer trägt die Kosten? (Für die Haft + die erforderliche
Hundeunterbringung für die Zeit…)
Ist das Knöllchen mit einer Beugehaft bezahlt?
Fragen über Fragen in einem fiktiven Fall.
Für alle Meinungen dankbar
Sabine
Dem Hundehalter mit EV und Alg 2 passiert nichts.
Gruß n.
Hallo Sabine,
Es kommt ein Knöllchen, über 50!!! Euro.
50,- Euro ist bereits ein Bußgeld. Zurvor kommt ein Anhörbogen, auf dem Stellung zu dem Sachverhalt genommen werden kann.
Der Hundehalter ist
ALG2 Empänger.
Bei einem Betrag von 50,- Euro ist das uninteressant. Du kannst aber trotzdem Zahlungserleichterung beantragen (Ratenzahlung)
Was passiert nun?
Evtl. weitere Zahlungsaufforderung. Dann Mahngebühren, dann Gerichtsvollzieher. Sollte die Pfändung unfruchtbar verlaufen, kann die Bußgeldstelle Erzwingungshaft beantragen.
Kommt er in Haft? :Wie lange?
Erzwingungshaft schätzungsweise 1-3 Tage. Kommt auf das Amtsgericht an.
Wer trägt die Kosten? (Für die Haft + die erforderliche
Hundeunterbringung für die Zeit…)
Du!
Ist das Knöllchen mit einer Beugehaft bezahlt?
Nein! Es ist nur ein Druckmittel.
Gruß
Robert
Sonst gehts danke?
Dem Hundehalter mit EV und Alg 2 passiert nichts.
Toll - ich kündige morgen
Hallo,
Hallo zurück -
versuchen wir’s mal:
in einer fiktiven Stadt, in der Leinenzwang für alle fiktiven
Hunde herrscht läßt ein Hundebesitzer seinen folgsamen Hund im
Park unangeleint neben sich her trotten. Es besteht keinerlei
Gefahr! Es ist keinerlei Fussgänger, Radfahrer oder anderer
Hund in hinglänglicher Sichtweite.
Es besteht Leinenzwang - nicht „Leinenzwang für unfolgsame Hunde“.
Also ist die OWi verwirklicht.
Es kommt ein Knöllchen, über 50!!! Euro. Der Hundehalter ist
ALG2 Empänger.
Ohne Polemisch werden zu wollen:
Wer sich Hundefutter leisten kann, dem sollte möglich sein auch 50 EUR Bußgeld (notfalls in Raten - das OWiG sieht das sogar vor).
Der Hundehalter weigert sich nun das Knöllchen
zu zahlen.
Warum??
Er kann auch gar nicht!
Wieso? Raten sollten drin sein.
(ständige Rechtsprechung)=
Zudem ist er derart pleite
- er hat auch eine gültige EV.
Aber einen Hund kann er sich leisten?
sooooo pleite ist er wohl nicht.
Die EV hindert auch nicht, das knöllchen einzutreiben - ständige Rechtsprechung.
Was passiert nun?
Zwangsvollstreckung - mit allen Folgen.
Kommt er in Haft?
allerhöchstens eine erzwingungshaft - da. h. die Schuld besteht nachher weiter.
Wer trägt die Kosten? (Für die Haft + die erforderliche
Hundeunterbringung für die Zeit…)
Der Betroffene selbst - d.h. seine "Schulden werden immer höher
Ist das Knöllchen mit einer Beugehaft bezahlt?
NEIN
Gruß
HaWeThie
Vielen Dank
Vielen Dank für eure Antworten 
Ich persönlich konnte mir auch nicht vorstellen, das ein ALG2 Empfänger einfach aus mangelndem Kapital heraus seine Strafe nicht zahlen braucht!
Sabine
(die nun nicht nur um etwas Wissen reicher ist, sondern auch um eine Kiste Weizenbier, die sie jetzt wohl gewonnen hat, weil sie mal wieder Recht hatte *ggg*)
… und nein, es geht nicht um meinen Hund!