die Eltern von zwei Söhnen wollen ein Haus und ein Grundstück ihrem Sohn schenken. Der andere geht leer aus.
Gibt es einen Pflichtteilsanspruch bei Schenkung?
Was kann der andere Sohn machen um seinen Anspruch (wenn er einen hat) geltend zu machen?
die Eltern von zwei Söhnen wollen ein Haus und ein Grundstück
ihrem Sohn schenken. Der andere geht leer aus.
Gibt es einen Pflichtteilsanspruch bei Schenkung?
Kommt drauf an.
Was kann der andere Sohn machen um seinen Anspruch (wenn er
einen hat) geltend zu machen?
Wenn die Schenkung mehr als 10 Jahre vor dem Erbfall liegt, entzieht sich die Schenkung der Erbmasse. Und um den Anspruch geltend zu machen (sofern existent, da Pflichteilsentzug wohl nicht angenommen werden muss) bedarf es eines Aufforderungsschreibens. Am besten mit anwaltlicher Hilfe, da es hier auf den Einzelfall ankommt.
Quelle: ISBN 3-423-58088-7 Buch anschauen
Es fehlen noch Angaben zum Güterstand der Eheleute und die Information, ob sich das Antreten des Erbes in Form des Pflichtteils für den zweiten Sohn überhaupt lohnt. Dazu noch eine Resource: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555…
Die Eltern leben in Zugewinngemeinschaft. Der Sohn hat werder sie bedroht noch sonstiges Unrecht getan. Die Eltern schenken dem zweitgeborenen einen Teil des Grundstücks weil der bauen will, das andere behalten sie für sich. Der Erstgeborene geht leer aus!
Was passiert wenn die Hälfte des Grundstücks dem Zweitgeborenen geschenkt wird, und die Eltern noch über 20 Jahre leben sollten?
Kann der ERstgeborene seinen Pflichtteil einfordern? Vor Ablauf der 10 Jahresfrist?
Der Erstgeborene will den anderen Teil des :Grundstücks geschenkt
bekommen, da der Anspruch ja nach 10 Jahren :verfällt.
Also ob man auf ein Geschenk einen Anspruch hat …?! So gesehen kann der erste Sohn gar nichts machen. Und ob eine Argumentation von wg. Unsittlichkeit oder böswilliger Schenkung vor Gericht stark genug ist…?
Trotzdem eine Seite: http://www.ruby-erbrecht.de/