Getränkemarken - Verpflichtung zur Rücknahme
Von: , Frage gestellt am Sa, 1. Jul 2006
Rücknahmeverpflichtung von nicht verbrauchten Getränkemarken auf öffentlichen Veranstaltungen.
Ich habe eine Frage bzgl. der Verfahrensweise mit Festen, auf denen es ein virtuelles Zahlungsmittel gibt wie z.B. eine Biermarke.
Also wenn ich auf eine öffentliche Veranstaltung gehe und hier nur mit Biermarken bezahlen kann, gehe ich zur Biermarkentheke und wechsel Geld gegen Biermarken. Nun meine Frage:
Wenn ich das Fest nun verlassen möchte/muss und noch Biermarken habe,
ist der Veranstalter verpflichtet die nicht verbrauchten Biermarken dann wieder zurücktauschen oder nicht? Gleiches gilt, wenn z.B. um 2.30 Uhr der Bierhahn hochgedreht wird.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
