Guten Tag,
ich habe ein zivil- und strafrechtliches Anliegen, zu dem mir vielleicht einer hier
im Forum - auf Grund seiner Erfahrungen oder seines Berufes - Hilfe
geben kann, da ich mich in diesem Bereich nicht so sehr auskenne:
Samstag Nacht war Mr.X mit 2 Freunden unterwegs. Sie waren den ganzen
Abend in einer Kneipe. Zwischenzeitlich sind sie ein wenig an die
Frische Luft gegangen. Dort, ein paar Meter vor der Tür den Kneipe, sah
Mr. X, wie eine (ihm unbekannte) Person (Mr.Z) eine zweite (ihm auch
unbekannte) Person (Mr.Y) zu Boden riss, seinen Kopf an die Wand
presste und mit seinen Händen an dem Hals des zweiten began zu würgen.
Aus Mr.X’ Sicht, und der seiner Freunde, sah das sehr brutal und
hilfebedürftig aus. Mr. X ging also schnell zu den beiden und versuchte
diese auseinander zu bringen. Daraufhin, es ging alles sehr schnell,
fingen sowohl der Täter, als auch das (bis dahin noch) Opfer(Mr.Y) an
auf Mr.X einzuschlagen und ihn zu Boden zu werfen. Weiterhin kamen noch
2-3 (Mr.X weiß nur von 2, doch Zeugen berichteten von 3) Personen dazu,
die von da an alle auf Mr.X eingetreten und eingeschlagen haben. Nach
(augenzeugenlichen) ein bis zwei Minuten schaffte Mr.X es sich aus
dieser Klemme zu befreien und von dem Geschehen bis auf die andere
Straßenseite zu laufen. Von dort konnte Mr.X mit Abstand die Sache
bzw. die Leute betrachten. Eine gefühlte Minute später - Mr.X weiß
nicht aus welchem Grund, vielleicht weil er (Mr.Y) wieder zu ihm wollte
- lief einer der Täter (Mr.Y) über die Straße und wurde von einem Taxi
erwischt.
Anschließend kam ein Krankenwagen und Mr.X beeilte sich schnell wieder
zu den Menschen in die Kneipe zu gelangen. Dort blieb er auch so lange
bis die von ihm telefonisch geforderte Polizei kam und ihn nach draußen
begleitete. Der Polizist nahm dessen Daten auf und fragte ein paar
Sachen bezgl. der Tat. Doch auf Grund seiner zu dem Zeitpunkt noch
anhaltenden Verwirrtheit, glaubt er den Fall nicht ausführlich genug
geschildert zu haben. Auf jeden Fall kam lediglich der Satz „Wir melden
uns bei Ihnen“, woraufhin Mr.X mit meinen Freunden schnellstmöglich das
nächste Taxi anhielten und nach Hause fuhren.
Am Morgen ist Mr.X dann in die Notfallstation des Charites gefahren, um
eine schriftliche Bestätigung seiner Verletzungen zu holen. Die
Diagnose waren u.a. diverse Hämatome, so wie Prellungen am ganzen
Körper und eine Platzwunde kurz über dem Auge, als auch Schürfwunden
über den ganzen Körper verteilt. Des weiteren steht dort noch
geschrieben, dass Mr.X die nächste Zeit ärtzlich betreut werden muss.
Des weiteren konnte Mr.X sich keines der Gesichter merken. Jedoch ist
Mr.X, so wie seine beiden Freunde, sich 100%ig sicher, dass genau der
Mann überfahren wurde, dem Mr.X anfänglich helfen wollte - der danach
allerdings, wie oben bereits erwähnt, auch auf Mr.X eingeschlagen hat:
Mr.Y.
An dieser Stelle hat Mr.X natürlich „Glück“, dass der Polizei der Name
des Mannes vorliegen wird.
Wie stehen die Chancen auf Schmerzensgeld? Bekommt man Schmerzensgeld
nur über eine zivil- rechtliche Klage oder auch bei strafrechtlicher?
Also wenn mir einer hierbei ein wenig weiter helfen kann, zB ob Mr.X
einen Anwalt einschalten sollte, wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Der Schläger beruft sich in einem Verfahren auf Notwehr, er habe nur geschlagen, ob dem anderen zuvorzukommen, da dieser bereits ausgeholt hatte. Zeugen des Beklagten konnten von einem Streit vorher berichten, auch davon, wer nachher auf dem Boden lag, nichts aber über die angebliche Notwehrsituation.