Körperverletzung- anwalt?

Guten Tag,

ich habe ein zivil- und strafrechtliches Anliegen, zu dem mir vielleicht einer hier
im Forum - auf Grund seiner Erfahrungen oder seines Berufes - Hilfe
geben kann, da ich mich in diesem Bereich nicht so sehr auskenne:

Samstag Nacht war Mr.X mit 2 Freunden unterwegs. Sie waren den ganzen
Abend in einer Kneipe. Zwischenzeitlich sind sie ein wenig an die
Frische Luft gegangen. Dort, ein paar Meter vor der Tür den Kneipe, sah
Mr. X, wie eine (ihm unbekannte) Person (Mr.Z) eine zweite (ihm auch
unbekannte) Person (Mr.Y) zu Boden riss, seinen Kopf an die Wand
presste und mit seinen Händen an dem Hals des zweiten began zu würgen.
Aus Mr.X’ Sicht, und der seiner Freunde, sah das sehr brutal und
hilfebedürftig aus. Mr. X ging also schnell zu den beiden und versuchte
diese auseinander zu bringen. Daraufhin, es ging alles sehr schnell,
fingen sowohl der Täter, als auch das (bis dahin noch) Opfer(Mr.Y) an
auf Mr.X einzuschlagen und ihn zu Boden zu werfen. Weiterhin kamen noch
2-3 (Mr.X weiß nur von 2, doch Zeugen berichteten von 3) Personen dazu,
die von da an alle auf Mr.X eingetreten und eingeschlagen haben. Nach
(augenzeugenlichen) ein bis zwei Minuten schaffte Mr.X es sich aus
dieser Klemme zu befreien und von dem Geschehen bis auf die andere
Straßenseite zu laufen. Von dort konnte Mr.X mit Abstand die Sache
bzw. die Leute betrachten. Eine gefühlte Minute später - Mr.X weiß
nicht aus welchem Grund, vielleicht weil er (Mr.Y) wieder zu ihm wollte

  • lief einer der Täter (Mr.Y) über die Straße und wurde von einem Taxi
    erwischt.
    Anschließend kam ein Krankenwagen und Mr.X beeilte sich schnell wieder
    zu den Menschen in die Kneipe zu gelangen. Dort blieb er auch so lange
    bis die von ihm telefonisch geforderte Polizei kam und ihn nach draußen
    begleitete. Der Polizist nahm dessen Daten auf und fragte ein paar
    Sachen bezgl. der Tat. Doch auf Grund seiner zu dem Zeitpunkt noch
    anhaltenden Verwirrtheit, glaubt er den Fall nicht ausführlich genug
    geschildert zu haben. Auf jeden Fall kam lediglich der Satz „Wir melden
    uns bei Ihnen“, woraufhin Mr.X mit meinen Freunden schnellstmöglich das
    nächste Taxi anhielten und nach Hause fuhren.

Am Morgen ist Mr.X dann in die Notfallstation des Charites gefahren, um
eine schriftliche Bestätigung seiner Verletzungen zu holen. Die
Diagnose waren u.a. diverse Hämatome, so wie Prellungen am ganzen
Körper und eine Platzwunde kurz über dem Auge, als auch Schürfwunden
über den ganzen Körper verteilt. Des weiteren steht dort noch
geschrieben, dass Mr.X die nächste Zeit ärtzlich betreut werden muss.

Des weiteren konnte Mr.X sich keines der Gesichter merken. Jedoch ist
Mr.X, so wie seine beiden Freunde, sich 100%ig sicher, dass genau der
Mann überfahren wurde, dem Mr.X anfänglich helfen wollte - der danach
allerdings, wie oben bereits erwähnt, auch auf Mr.X eingeschlagen hat:
Mr.Y.
An dieser Stelle hat Mr.X natürlich „Glück“, dass der Polizei der Name
des Mannes vorliegen wird.

Wie stehen die Chancen auf Schmerzensgeld? Bekommt man Schmerzensgeld
nur über eine zivil- rechtliche Klage oder auch bei strafrechtlicher?

Also wenn mir einer hierbei ein wenig weiter helfen kann, zB ob Mr.X
einen Anwalt einschalten sollte, wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich habe mir deine Sachverhaltsdarstellung der Schlägerin nicht
im Detail durchgelesen, da man dazu wohl auch eine genaue Prüfung der KV,Schlägerin und Notwehrparagraphen vornehmen müßte, für die es bislang etwas zu früh ist, da nicht klar ist, welcher der Beteiligten den Sachverhalt wie darstellen wird. Ich gehe mal davon aus, dass X der Geschädigte ist.

Also, sofern X nicht selbst den Anfangsverdacht einer Straftat auf sich gezogen hat, sollte er auf jedem Fall die Gelegenheit nutzen, den Sachverhalt gegenüber der Polizei umfassend darzulegen. Sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche muß X in einem gesonderten Zivilverfahren und nicht im Strafverfahren verfolgen.

(Wenn jemand der mehr praktisches Strafrecht macht als ich, es besser weiß, soll er mich bitte korriegen, es gibt ja auch eine Art Täter-Opfer-Ausgleich, ich weiß aber nicht, ob dieses Verfahren hier einschlägig ist, erinnere mich aber an das Stichwort).

Da das Besstehen der zivilrechtlichen Ansprüche praktisch letztlich vom Ausgang des Strafverfahrens abhängt, obwohl theroretisch beide unterschiedliche Ergebnisse haben können (O.J. Simpson), wartet man in der Regel die Einleitung einer zivilrechtlichen Klage mindestens bis zur Anklageerhebung im Strafverfahren oder bis zu dessen Ausgang ab.

Hilfreich wäre es in der Kneipe von sich aus etwas über den Background der Täter zu recherchieren, da ein Großteil dieser Art von Wirtschaftsschlägereinen von Leuten begangen wird, die eh über keine Einkommen oder Vermögen verfügen, das dem Vollstreckungszugriff unterliegt.

Mfg A.

Hallo,

ich habe mir den Sachverhalt jetzt doch noch detaillierter durchgelesen und stelle folgendes fest. Anscheinend gibt es eine ganze Reihe von Zeugen, von denen nicht klar ist, wer was gesehen hat. Waren die Freunde von Mr. X mit ihm von Anfang an draußen vor der Tür und können seine Schilderung des Tathergangs von Anfang an aus eigener Wahrnehmung bestätigen ? Welchen Zeugen haben den zweiten Sachverhaltsteils, Flucht auf die andere Straßenseite und Unfall mit dem Taxifahrer beobachtet, war das schon die nicht bekannte Menschenmenge ?

Vor diesem Hintergrund lautet die Antwort auf Deine Frage, schlichtweg, dass man vor dem Ausgang einer Beweisaufnahme in den Strafverfahren gegen Y,Z und den Taxifahrer sowie ganz evtl. sogar gegen X schlichtweg gar nichts sagen kann. Der Sachverhalt riecht mir auch verdammt danach, als wäre er letztlich nicht komplett aufklärbar. Mit Sicherheit der Hauptleitragende wird in jedem Fall der Taxifahrer sein, egal welche Vorgeschichte dieser Unfall hatte.

Mehr lässt sich da jetzt noch nicht sagen.

Mfg A.

Anekdote oT
Hallo!

Vor diesem Hintergrund lautet die Antwort auf Deine Frage,
schlichtweg, dass man vor dem Ausgang einer Beweisaufnahme in
den Strafverfahren gegen Y,Z und den Taxifahrer sowie ganz
evtl. sogar gegen X schlichtweg gar nichts sagen kann.

So eine Beweisaufnahme kann auch manchmal ganz witzig werden :wink: Der Schläger beruft sich in einem Verfahren auf Notwehr, er habe nur geschlagen, ob dem anderen zuvorzukommen, da dieser bereits ausgeholt hatte. Zeugen des Beklagten konnten von einem Streit vorher berichten, auch davon, wer nachher auf dem Boden lag, nichts aber über die angebliche Notwehrsituation.
Richterin:„Angesichts der Tatsache, dass sie hier anscheinend Beweisschwierigkeiten haben, denken Sie doch nochmal über einen Vergleich nach. Wie wären 1000 Euro?“
Anwalt:„Zu einem Vergleich bin ich nicht bereit. Die Notwehrsituation ist nicht bewiesen, es liegt klar ein non liquet vor. Da vergleichen wir uns doch nicht.“
Richterin:„Richtig, da liegt ein non liquet vor.“
Anwalt:„Na also, warum sollte ich mich vergleichen?“
Richterin:"Weil Sie die Beweislast tragen und sonst verlieren?
Anwalt:„Ach ja - kann ich mich kurz draußen besprechen?“

Da war wohl der Wechsel vom Strafverfahren ins Zivilverfahren innerlich noch nicht so ganz vollzogen :wink:

Gruß,

Florian.