Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2000

Hallo MitleserInnen,

ich erhielt jetzt vom Amtsgericht die Kopie meines Vollstreckungsbescheides gegen einen Schuldner. Auf der Rückseite steht, dass ich die Massnahmen zur Zwangsvollstreckung selbst einleiten muss. Zudem wohnt der Schuldner in einer anderen Stadt.
Das war das erste Mal, dass ich einen solchen Weg über Mahn- und Vollstreckungsbescheid einschlagen musste - bedauerlich genug -, weshalb ich nicht weiss, wie es nun weitergehen soll. Auf welche Weise wende ich mich z. B. nun an einen Gerichtsvollzieher und wo finde ich ihn? Und muss dieser aus der Stadt des Schuldners oder meiner eigenen kommen?

Marco

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung

    Hi Marco,

    setz Dich erst einmal mit dem Amtsgericht, das den Vollstreckungstitel erlassen hat in Verbindung. Der Rechtspfleger kann Dir die Adresse der zuständigen Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge nennen. Dorthin schickst Du dann den Original-Titel und einen formlosen Zwangsvollstreckungsauftrag und der Auftrag wird an den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.

    Falls die sich dumm stellen, rufst Du bei dem Amtsgericht in dem Ort an, in dem der Schuldner sitzt und läßt Dir den Namen des entsprechenden Gerichtsvollziehers geben. Dann kannst Du auch ihm direkt den Zwangsvollstreckungsauftrag erteilen.

    Viele Grüße

    Tessa

    • Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
      Re^2: Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung

      Hallo Tessa,

      vielen Dank für Deine Machete gegen den Behördendschungel! ;o)

      Marco

      • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
        Re^3: Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung

        Hi,

        hast Du denn etwas erreicht?

        T.

        • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
          Re^4: Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung

          Hallo Tessa,

          wie Du sehen kannst, habe ich erst knapp 40 Minuten vor Deinem Artikel geantwortet. Ich glaube kaum, dass die lieben Verbeamteten noch im Büro sitzen und denken: "Oh, ich muss heute länger bleiben, der Herr Müller aus Frankfurt ruft noch an!" Auch wenn das ganz angenehm wäre. ;o)

          Marco

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