Person A hat bei Firma B nach Telefonwerbung ein Lottomitspiel bei einem europäischen Lotto bestellt.
Jetzt möchte Person A den Vertrag widerrufen. Person A hat vor kurzem Post von Firma B bekommen. In diesem Schreiben steht aber nichts zum Widerruf.
Vorsorglich hat Person A 8 Tage nach Eingang des Schreibens das Mitspiel per Fax, per Mail und Brief widerrufen. Heute hat Firma B vom Konto der Person A den Mitspielbeitrag vom Konto eingezogen.
Kann Person A den Betrag zurückholen und sich auf den den Widerruf beziehen? Welche Fristen sind einzuhalten?
generell gilt eine Widerrufsfrist (lt. Gesetz) von 14 Tagen. Am besten sollte der Widerruf mit Einschreiben weggeschickt werden(Post).
Wenn Person A einen postalischen Nachweis hat oder einen Nachweis, wann er die Mail weggeschickt hat und wie er sie verfasst hat, dann sollte Person A ein Schreiben aufsetzen, wo er den Sachverhalt schildert und worin er den eingezogenen Betrag zurückfordert. Dann sollte eine Kopie des Widerrufes und den Nachweis für den Widerruf dem Schreiben beigefügt werden. Gegebenfalls sollte er die Androhung von gerichtlichen Schritten mit reinschreiben.
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Heute hat Firma B vom Konto der Person A den Mitspielbeitrag vom Konto eingezogen. Kann Person A den Betrag zurückholen und sich auf den den Widerruf beziehen? Welche Fristen sind einzuhalten?
Da der Betrag abgebucht wurde, hatt Person A - so viel ich weiss - 6 Wochen Zeit den Betrag von seiner Bank zurückbuchen zu lassen.
Begründen kannst er es - wie Caty84Ne schon geschrieben hat - mit seiner verfassten Mail. Damit kannst Person A ja einen schriftlichen Nachweis inkl. Versanddatum vorlegen.
Hallo,
ianal.
Wenn Du das Lottomitspiel bereits genutzt hast, gibt es keinen Widerruf mehr. Der endet nämlich sofort, wenn die Leistung in Anspruch genommen wurde.
Ansonsten beträgt die Frist 14Tage nach Bekanntgabe der Widerrufsfrist durch den Anbieter.
In welcher Form ein Widerruf erklärt werden muss, steht in den Unterlagen des Anbieters.
Ein Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, entsprechende Paragraphen wurden ins BGB aufgenommen.
Gruß
loderunner
Das Lottomitspiel beginnt erst zum 01.08.2006, in den AGBs der Firma B steht nichts von Widerruf. Person A hat die Unterlagen am 18.06.2006 bekommen und am 26.06.2006 gekündigt bzw. Widerrufen.
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