Namensänderung nach 30 Jahren

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2000

Hallo Experten,

folgender Fall:

Eheleute Müller (mit Sohn Müller) lassen sich scheiden. Sohn Müller bleibt bei Mutter Müller. Mutter Müller heiratet neu: Herrn Schulz. Mutter Müller und Sohn Müller nehmen den Namen von Herrn Schulz an.

Nach einigen Jahren wiederum eine Scheidung. Mutter Schulz (geborene Schmitz) nimmt wieder ihren Geburtsnamen an: Mutter Schmitz.

Im Alter von 30 Jahren möchte Sohn Schulz wieder seinen Geburtsnamen (Müller) annehmen. Ein Antrag wird gestellt. Dieser jedoch mit der Begründung abgewiesen, daß der Name Schulz sehr lange akzeptiert wurde.

1. Kann man gegen diese Entscheidung angehen?
2. Ist es nicht selbstverständlich, daß man seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann? (bei Mutter Schulz war dies möglich!)
3. Wie sieht die gesetzliche Lage aus? Wo ist diese nachzulesen?

Danke und Gruß
Uli

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Wird Zeit, daß hier mal einer antwortet

    Die Änderung von Vor- und Familiennamen richtet sich nach dem "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" (Namensänderungsgesetz, NÄG). Davon zu unterscheiden ist eine Änderung des Familiennamens bei Eheschließung. Aber darum geht es hier nicht.

    Der Familienname kann nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, § 3 Abs. 1 NÄG - sonst würden alle Schuldner immerfort ihren Familiennamen ändern. Am häufigsten wird als "wichtiger Grund" akzeptiert, wenn ein sog. "Sammelname" (Dutzendname) vorliegt, vielleicht gar noch mit einem weitverbreiteten Vornamen; UND es aufgrund dieser "Sammelbezeichnung" zu Verwechslungen kommt. Denkbar sind auch Kollisionen zwischen Name und Beruf (ein Zahnarzt heißt "Henker").

    Wenn der beantragte Name der Mädchenname der Mutter ist, sehe ich HIER kein Problem.

    Entscheidend ist also der "wichtige Grund". Warum will denn der Sohn nach dreißig Jahren seinen Namen ändern?

    Django

  2. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Re: Namensänderung nach 30 Jahren

    Danke für die Antwort.

    Aber es muß doch möglich sein, daß Herr Schulz wieder seinen Geburtsnamen Müller annehmen kann. Herr Schulz hat es leider immer wieder vor sich hergeschoben, er kann sich jedoch überhaupt nicht mit seinem Namen identifizieren.

    Zudem absolviert er momentan die Meisterprüfung und möchte sich in absehbarer Zeit sebständig machen. Der Name Schulz (Synonym für einen ausländischen Namen) würde hier einen falschen Eindruck vermitteln.

    Zu seinem Stiefvater Herrn Schulz besteht ebenfalls keine Beziehung, sondern zur Familie Müller.

    Sind das nicht Gründe genug?

    Danke und Gruß
    Uli

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