Namensänderung nach 30 Jahren
Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2000
Hallo Experten,
folgender Fall:
Eheleute Müller (mit Sohn Müller) lassen sich scheiden. Sohn Müller bleibt bei Mutter Müller. Mutter Müller heiratet neu: Herrn Schulz. Mutter Müller und Sohn Müller nehmen den Namen von Herrn Schulz an.
Nach einigen Jahren wiederum eine Scheidung. Mutter Schulz (geborene Schmitz) nimmt wieder ihren Geburtsnamen an: Mutter Schmitz.
Im Alter von 30 Jahren möchte Sohn Schulz wieder seinen Geburtsnamen (Müller) annehmen. Ein Antrag wird gestellt. Dieser jedoch mit der Begründung abgewiesen, daß der Name Schulz sehr lange akzeptiert wurde.
1. Kann man gegen diese Entscheidung angehen?
2. Ist es nicht selbstverständlich, daß man seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann? (bei Mutter Schulz war dies möglich!)
3. Wie sieht die gesetzliche Lage aus? Wo ist diese nachzulesen?
Danke und Gruß
Uli
