Personalausweis abgelaufen... Strafe?

Hallo

Der Pass und auch der Personalausweis von Herr X sind beide vor einem halben Jahr abgelaufen.
Hat Herr X bei Beantragung eines neuen Ausweises Ärger zu erwarten?

MfG
Lilly

Hallo,

soviel ich weiss, hat Herr X keinen Ärger zu erwarten, wenn er einen neuen Ausweis beantragt. Wird er aber mal von der Polizei angehalten zwecks Kontrolle oder so, dann wird er bestraft. Aber denen auf dem Amt ist das egal, da hat er wie gesagt nichts zu befürchten.

So wars auch bei Herrn H.

Gruß

o.w.T.

Hallo,

Hi

soviel ich weiss, hat Herr X keinen Ärger zu erwarten, wenn er
einen neuen Ausweis beantragt. Wird er aber mal von der
Polizei angehalten zwecks Kontrolle oder so, dann wird er
bestraft. Aber denen auf dem Amt ist das egal, da hat er wie
gesagt nichts zu befürchten.

Gut dass ich das hier les - hab grad geschaut, bei Herrn B. ist der Ausweis seid 09/05 abgelaufen

Welche Strafen können bei ner Kontrolle kommen?

So wars auch bei Herrn H.

Gruß

Hallo

Der Pass und auch der Personalausweis von Herr X sind beide
vor einem halben Jahr abgelaufen.
Hat Herr X bei Beantragung eines neuen Ausweises Ärger zu
erwarten?

Hallo,
ich durfte vor 2 Jahren 10 Euro „Strafgebühr“ zahlen, weil ich den neuen Ausweis nicht rechtzeitig beantragt hatte…

Ich weiß allerdings nicht, ob dies regional unterschiedlich ist.
Beatrix

Welche Strafen können bei ner Kontrolle kommen?

Das würde mich auch brennend interessieren!

Alex

Hallo!

soviel ich weiss, hat Herr X keinen Ärger zu erwarten, wenn er
einen neuen Ausweis beantragt. Wird er aber mal von der
Polizei angehalten zwecks Kontrolle oder so, dann wird er
bestraft. Aber denen auf dem Amt ist das egal, da hat er wie
gesagt nichts zu befürchten.

Da müsste man sich erstmal den Unterschied zwischen Strafe und Buße vor Augen führen :wink: Strafbar ist es sicher nicht, also wird man auch nicht bestraft.
Es kann wohl eine Ordnungswidrigkeit sein, weil man eben verpflichtet ist, einen Personalausweis zu besitzen und ich einfach mal denke, dass ein Personalausweis, der nicht mehr gültig ist, eben kein Personalausweis mehr ist. Das wäre dann eine Owi nach § 5 Personalausweisgesetz.
Ach so: Die Personalausweispflicht gilt im übrigen nur, wenn man keinen Pass besitzt. Wenn man also noch in Besitz eines gültigen Passes ist, ist es vollkommen egal, ob der Personalausweis abgelaufen ist.

Florian.

Hallo

Der Pass und auch der Personalausweis von Herr X sind beide
vor einem halben Jahr abgelaufen.

Da muss zwischen Pass und Perso unterschieden werden.

Es gibt in D keine allgemeine Passpflicht, solange man nicht auf die
Idee kommt, ins Ausland zu reisen.
Man ist also nicht verpflichtet, seinen Pass pünktlich
zu verlängern, sondern muss erst wieder einen beantragen, wenn man wieder ins Ausland fährt.

Dagegen muss man einen (gültigen) Personalausweis BESITZEN
(= entgegen Gerüchten NICHT dauernd mitführen).

Unterlässt man es, einen neuen zu beantragen, wenn der alte
ungültig wird, begeht man eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einem Bußgeld geahndet werden KANN.

Erjänzung
Hallo!

Dagegen muss man einen (gültigen) Personalausweis BESITZEN
(= entgegen Gerüchten NICHT dauernd mitführen).

Naja - der Personalausweispflicht unterliegt man nur, wenn man keinen gültigen Pass besitzt. Also muss man beide Dinge zusammen sehen. Grundsätzlich muss man einen Personalausweis haben, es sei denn, man hat schon einen Pass. Den muss man zwar nicht haben, kann man aber. Und wenn man ihn hat, braucht man keinen Personalausweis (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Personalausweisgesetz am Ende).

Florian.

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Naja - der Personalausweispflicht unterliegt man nur, wenn man
keinen gültigen Pass besitzt. Also muss man beide Dinge
zusammen sehen. Grundsätzlich muss man einen Personalausweis
haben, es sei denn, man hat schon einen Pass. Den muss man
zwar nicht haben, kann man aber. Und wenn man ihn hat, braucht
man keinen Personalausweis (§ 1 Absatz 1 Satz 1
Personalausweisgesetz am Ende).

Und um es noch komplizierter zu machen:
Wenn man einen gültigen Personalausweis hat braucht man
keinen Pass, denn der Personalausweis gilt als Passersatz
(nach deutschem Recht - ob das Reiseland das anerkennt ist deren Sache).