Zwangsvollstreckung

Hallo,
angenommen Ebay Verkäufer „V“ hätt bei Ebay Fussballkarten an Käufer „K“ verkauft. V hätte die Karten ordnungsgemäß per Einschreiben an K versandt und das Geld per Überweisung bekommen sollen. Nach angenommenen 10 Mahnungen per Mail, Post und auch per Einschreiben Rückschein hat V Mahnverfahren über einen RA eingeleitet.
Angenommen der Vollstreckungsbescheid ist dem K zugegangen und der RA würde den V informieren, dass nunmehr Zwangsvollstreckung eingeleitet werden könne.
Welche Risiken kämen auf den V zu wenn er den RA diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen ließe?
Würdet Ihr in diesem Falle dem V zu diesen MAßnahmen raten?
Gruß, WKN

Ergänzung!
Ach ja, da fällt mir noch mehr zu diesem Fall ein.

Würdet ihr dem V raten Anzeige zu erstatten?Und wenn ja, welche weiteren Kosten kämen da auf ihn zu?
Gruß,
WKN

Hi

Ich würde V raten nicht mehr an allgemeine K’s zu liefern ohne Zahlung.

Dat Blue

Hi,
angenommen V wäre das passiert würde er das sicher auch nicht mehr machen! Aber die Frage beantwrotet es ja leider nicht…
WKN

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Hi

Das es nicht zur Lösungsfindung dient weiß ich - war nur als Rat gemeint.

Verkäufer B hatte jedoch noch nicht den Fall. Nur Verkäufer B würde sich folgt verhalten:

1.Mahnung per Mail mit Zahlfrist
2.Mahnung per Mail mit Zahlfrist und Ankündigung weiterer Schritte
3.Mahnung per Einschreiben mit Rückschein erneut Ankündigung weitere Schritte
4.Informationseinholung Rechtschutzversicherung, eventl. Kostenübernahme absprechen
5.Besuch beim Amtsgericht,Beantragung Mahnbescheid gegen Käufer
6.Beauftragung Inkasso oder Rechtsanwalt mit Wahrnehmung der Rechte
7.Hoffen, dass der Fall einmalig für Verkäufer B bleibt und über eigene Dummheit fluchen

Dat Blue

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Anzeige bei der Polizei ist kostenfrei (owt)

Kein Problem!

In unserem angenommenen Fall wären natürlich Maßnahmen 1-5 geschehen. und an dem Punkt sind wir ja nun…

WKN

noch ne Ergänzung
okay, und ums spannend zu machen…noch eine Ergänzung :
Wie wäre der Fall wenn V Informationen hätte, dass K 19 weitere Inkasso Forderungen offen hat, 2 eidesstattliche VErsicherungen abgab und 1 Haftanordnung besteht?

Danke, und wann kämen Kosten auf den Anzeigenden zu?

Hi

Dafür nutz eventl. mal den Link hier http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendung.html

http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufMB.htm

http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufVB.htm

http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufZV.htm

Da ist alles ein wenig grafisch dargestellt.

Wenn die Vollstreckung möglich ist (Vermögen vorhanden) dann würd ich den Weg gehen…

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Danke, und wann kämen Kosten auf den Anzeigenden zu?

Öhm muß ich passen, weiß ich nicht - Glaub die Anzeige selbst ist auch für den angezeigten Kostenfrei. Erkundige Dich eventl. mal bei der Polizei?

Hallo,

okay, und ums spannend zu machen…noch eine Ergänzung :
Wie wäre der Fall wenn V Informationen hätte, dass K 19
weitere Inkasso Forderungen offen hat, 2 eidesstattliche
VErsicherungen abgab und 1 Haftanordnung besteht?

Mit dieser Ergänzung stellt sich mir die Frage, wie der Verkäufer einem nackten Mann in die Tasche langen will…

Da wird nix zu holen sein. Oder sieht das jemand anders?

Grüße von
Tinchen

Danke, und wann kämen Kosten auf den Anzeigenden zu?

Öhm muß ich passen, weiß ich nicht - Glaub die Anzeige selbst
ist auch für den angezeigten Kostenfrei. Erkundige Dich
eventl. mal bei der Polizei?

nur nochmal zur Klarheit…
Die Frga eist welche Folgekosten für den jenigen entstehen könnten der die Anzeige aufgibt!!!Und wann diese entstehen!

siehe text „nochne Ergänzung“ Post weiter oben!!!

Hallo WKN,
bei einer solchen „Latte“ an Forderungen kann man Dir wirklich nur raten, aus dem Titel keinen Vollstreckungsversuch vorzunehmen. Das kostet nur unnötig Geld, und das nicht wenig. Wenn er schon die eV abgegeben hat, dann werden sich auch die anderen Gläubiger die aus dieser eV ersichtlichen Forderungen gegenüber anderen, schon
gesichert haben. Aber allein schon die Abschrift einer eV beim Amtsgericht zu erhalten, kostet …
Insofern am besten unter „Erfahrung“ abschreiben. Und wenn Du die Möglichkeit hast, über den Schuldner mal wieder in einigen Jahren Auskünfte einzuholen, in der Hoffnung, dass er vielleicht im Lotto gewonnen hat, ist Dein Titel ja noch gültig, und Dir steht die Vollstreckung aus dem Titel immer noch frei.
Gruss, Eva

Aha!

okay, und ums spannend zu machen…noch eine Ergänzung :
Wie wäre der Fall wenn V Informationen hätte, dass K 19
weitere Inkasso Forderungen offen hat, 2 eidesstattliche
VErsicherungen abgab und 1 Haftanordnung besteht?

In diesem Fall wäre die Zwangsvollstreckung der reinste Blödsinn. Was eventuell noch helfen könnte, wäre ein Schreiben des Anwalts mit einem dezenten Hinweis darauf, dass sich im Fall der Nichtzahlung ein Betrugsverdacht geradezu aufdränge.

Servus!

Die Kosten des Verfahrens können dem Anzeigeerstatter auferlegt werden, wenn die Anzeige „vorsätzlich oder leichtfertig unwahr“ erstattet worden ist (§ 469 StPO). Da sehe ich im geschilderten Fall wenig Gefahr.

Okay, und was würde dies eventuell bringen?Sorry, stehe auf dem Schlauch!

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Okay, vielleicht ist der Schuldner strafrechtlich bisher ein unbeschriebenes Blatt und hat deshalb keine Lust, zu dem ganzen Ärger auch noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zukommen zu lassen, an dessen Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit ein saftiger Strafbefehl stünde oder gar eine öffentliche Hauptverhandlung.

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Hi

Okay, und was würde dies eventuell bringen?Sorry, stehe auf
dem Schlauch!

Einfach nicht zahlen ist nicht strafbar.
Betrug aber schon.

Oder seh ich das falsch?

Bringt dir dein Geld nicht wieder wenn er nix hat.
Aber ihn vielleicht ins Gefängnis.

MfG
Lilly