Hallo,
wie kann ein Alleinerbe nach ableben des leiblichen Vaters (keine persönliche Beziehung) eine Übersicht über ein Erbe erhalten? Fall: Erbschein liegt vor, allerdings wurden nachweislich Dinge (Auto…)von Verwandten unterschlagen, die alles abstreiten. Polizei oder Anwalt einschalten ? Zeugen suchen ?
danke !
Hallo!
Es gelten aus meiner Sicht die §§ 2018 ff. BGB, besonders die §§ 2027, 2028.
Grds. hat der Erbe einen Auskunfts- und Herausgabeanspruch, es sei denn es steht dem etwas entgegen.
Mein Rat: Das Nachlassgericht fragen, wie im konkreten Falle vorgegangen werden kann, ansonsten Zivil-Klage(n).
MfG, Jogi
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Hallo,
da sollte man auf jeden Fall einen spezialisierten Anwaltskollegen einschalten. Als Laie ist man in solche Situationen hoffnungslos überfordert, denn üblicherweise geht es hier um eine Vielzahl von Einzelproblemen und eines hängt vom anderen ab, … U.U. spielen auch strafrechtliche Fragestellungen eine Rolle, es macht Sinn einen privaten Ermittler einzuschalten, etc.
Gruß vom Wiz
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