Verkehrsrecht: Fußweg kreuzt Radweg

Hallo,

angeregt über eine Diskussion Radfahrer betreffend hätte ich gerne einige Infos zu folgendem Problem:

Eine mehrspurigen innerstädtischen Straße ist beidseitig mit Radwegen versehen.
Neben den Radwegen befindet sich auf der einen Seite der Fußweg, auf der anderen die Fahrspuren für Autos.
Das Radweg ist farblich vom Fussweg abgehoben (Radweg rötlich, Fußweg grau gepflastert).

Ein Radfahrer fährt auf dem linken Radweg (also entgegengesetzt der Fahrrichtung der Kraftfahrzeuge).
An einer Ampelanlage müssen Fussgänger den Radweg überqueren.
Der Radweg ist durchgängig.
Obwohl überall in der Stadt Ampelanlagen für Radfahrer stehen (zumindest, wenn die Radwege Kraftfahrzeugspuren kreuzen) ist an dieser Stelle trotz Ampelanlage für Kraftfahrzeuge keine Ampelanlage für Radfahrer installiert.
D.h. in Fahrtrichtung des Radfahrers ist keinerlei Ampelanzeige.

Ein Fußgänger bekommt nun grünes (Ampel-)licht und betritt zwecks Überquerung der Straße den Radweg OHNE vorher zu schauen, ob darauf Verkehr herrscht.

Angenommen es käme nun zu einem Zusammenstoß.
Bei wem ist die Schuld zu suchen?
Hätte der Fußgänger erst noch einmal prüfen müssen ob der von ihm zu überquerende Radweg frei ist?

Wie verhält es sich, wenn der Radweg einseitig (entgegengesetzt der Fahrrichtung des Radfahrers) und beiseitig beschildert ist.

Gibt es für Radfahrer Höchstgeschwindigkeiten auf Radwegen?

Hallo!

Obwohl überall in der Stadt Ampelanlagen für Radfahrer stehen
(zumindest, wenn die Radwege Kraftfahrzeugspuren kreuzen) ist
an dieser Stelle trotz Ampelanlage für Kraftfahrzeuge keine
Ampelanlage für Radfahrer installiert.

Eine „Ampelanlage für Kraftfahrzeuge“ habe ich noch nie gesehen. Sind da so kleine Autos in den Lampen? Wenn nicht, gilt die Ampel für alle Fahrzeuge.

D.h. in Fahrtrichtung des Radfahrers ist keinerlei
Ampelanzeige.

Wieso auch, wenn er die falsche Richtung nimmt?

Ein Fußgänger bekommt nun grünes (Ampel-)licht und betritt
zwecks Überquerung der Straße den Radweg OHNE vorher zu
schauen, ob darauf Verkehr herrscht.

Angenommen es käme nun zu einem Zusammenstoß.
Bei wem ist die Schuld zu suchen?

„Grün“ heißt „geh los, alles frei“.

Hätte der Fußgänger erst noch einmal prüfen müssen ob der von
ihm zu überquerende Radweg frei ist?

Ja, aber nur im Interesse seiner Gesundheit.

Wieso auch, wenn er die falsche Richtung nimmt?

Woran machst Du fest, dass es die falsche Richtung ist?
Sofern der Radweg beidseitig beschildert ist, wäre jede Fahrtrichtung doch „richtig“, oder?

Wieso auch, wenn er die falsche Richtung nimmt?

Woran machst Du fest, dass es die falsche Richtung ist?
Sofern der Radweg beidseitig beschildert ist, wäre jede
Fahrtrichtung doch „richtig“, oder?

Hallo,

ich habe festgestellt, dass es häufig so ist, dass, wenn eine Straße beidseitig Radwege hat, nur auf der jeweils richtigen Seite kleine Fahrräder auf der Fußgänger-/Fahrradampel abgebildet sind. Außerdem ist es hier so, dass an großen Kreuzungen der Radfahrer die „Autofahrerampel“ mitbenutzen muss und die Fußgänger sozusagen ihre eigene haben. Ich handhabe es so, dass ich die „Autofahrerampel“ mitbenutze, wenn der Fuß der Ampelanlage zwischn Radweg und Fußweg steht (ich sozusagen direkt vor der Ampel warten kann) und die Fußgängerampel benutze, sobald ein kleines Fahrrad darauf zu sehen ist. Ich weiß nicht, ob ich damit alles richtig mache, aber ich weiß, dass ich so noch nie einen Fußgänger gekreuzt habe.
Voraussetzung dafür ist aber immer, dass der Radfahrer auch auf seiner Spur bleibt und nicht falsch herum durch die Weltgeschichte fährt.

Grüße,
die Lidscha