Wenn jemand einen Mahnbescheid von einem Inkassobüro/Anwaltskanzlei bekommt. Wie verhält man sich richtig??
Hypothetischer Mahnbescheid lautet auf einen Allerweltsnamen wie Maier.
Kein Rechnung, keine Mahnung, nur Mahnbescheid, vermutlich wegen Allerweltsnamen. Hinweis im Anschriftsfeld:Anschriftsänderung auf grund Neuzustellungsantrag.
Nach eingelegtem Widerspruch mit Begründung wegen Bankeinzug keine Rechnungen offen außerdem schon länger unter dieser Anschrift gemeldet usw. folgt als Reaktion meist:
Die dringende Aufforderung den Widerspruch zurücknehmen (mit vorformuliertem Schriftstück) und schnell zu zahlen damit die Kosten des Verfahrens eingeschränkt bleiben.
Nun zum Verhalten: Besser nochmals Schreiben und wenn ja an wen ans Amtsgericht,das Zusteller war oder an Kanzlei oder telefonisch mit Kanzlei oder besser selber Anwalt nehmen??
Wer zahlt die entstandenen Rechtsanwaltskosten, das Inkassobüro??
Wegen Inhaltsirrtum oder ?? Oder muss derjenige dann seine Kosten wieder einklagen??
Oder einfach mal abwarten denn vor Gericht muss ja erst mal bewiesen werden gegen wen es geht und dann die entstandenen Kosten Porto und Einschreiben in Rechnung stellen. Vermutlich bekommt man nur Entschädigung für´s Erscheinen. Das macht dann wenigstens etwas Spass oder??
Was würdet Ihr tun??
Wer weiß was erforderlich ist um einen negativen Schufaeintrag zu erwirken??
Ich weiß ich weiß keine rechtverbindliche …usw.
schmidchen
Nö. Dem Mahnbescheid wurde widersprochen und damit ist es erstmal gut. Es gibt keinen Anlaß, weitere Mühe und Gedanken an den Vorgang zu verschwenden. Wenn das Inkassoleute noch was wollen, sollen sie klagen.
Nix schlimmes passiert sagt Ihr.
Neues Schreiben: Ziehen sie umgehend den Widerspruch mit vorgefertigtem Schreiben zurück, um weitere Kosten einzusparen.
Bezahlen Sie bla bla bla. …
Inzwischen Anwalt eingeschaltet weil Rechtsschutzversicherung vorläufig die Beratung übernimmt. Und wenn der sgat wir machen weiter dann Zusage für Kostenübernahme.
Bin mal gespannt welche Entschädigungen für Nerven und Mühen Zeitverlust etc. bezahlt werden.
Verm. nix weil Privatbürger. Wenn Firma oder Amt dahinter stehen sieht die Welt anders aus. Der normale Bürger muss halt löhnen eine Firma/Amt holt sich die Kohlen wieder. Weil ja die Prozesskosten wieder vom Bürger(Allgemeinheit) bezahlt werden
Bin mal gespannt welche Entschädigungen für Nerven und Mühen
Zeitverlust etc. bezahlt werden.
Verm. nix weil Privatbürger.
So ist es. Passiert halt in Deiner Freizeit, und Nerven sind Dein eigenes Problem - Du hättest ja einfach dem Forum Glauben schenken können und Deine Nerven schonen.
Wenn Firma oder Amt dahinter
stehen sieht die Welt anders aus. Der normale Bürger muss halt
löhnen eine Firma/Amt holt sich die Kohlen wieder.
Von wem holt sich eine Firma die Kohle wieder? Warum muss der normale Bürger zahlen, wenn er einen Prozess gewinnt?
Weil ja die
Prozesskosten wieder vom Bürger(Allgemeinheit) bezahlt werden
Nein. Die Prozesskosten zahlt in aller Regel der Prozessverlierer. Ebenso die Anwaltskosten.
Gruß
loderunner (ianal)
Nix schlimmes passiert sagt Ihr.
Neues Schreiben: Ziehen sie umgehend den Widerspruch mit
vorgefertigtem Schreiben zurück, um weitere Kosten
einzusparen.
Ja, manche arbeiten halt so. Es gibt zB ein sehr großes Telekommunikationsunternehmen, das sämtliche Inkassotätigkeiten über eine kleine Heidelberger Rechtsanwaltssozietät abwickelt. Die können gar nicht zu allen Gerichtsterminen hinfahren, die anliegen würden, wenn Sie alle Ansprüche konsequent verfolgen würden. Deswegen verschicken Sie immer wieder wahlweise Drohungen oder Vergleichsangebote in der Hoffnung, dass der Gegner irgendwann entnervt bezahlt, um seine Ruhe zu haben.
Wenn aber Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt ist, und der Widerspruchsführer fühlt sich im Recht, dann muss er gar nix tun, denn dann muss der Anspruchssteller entscheiden, ob er die Sache weiterverfolgt oder nicht. All die Nerverei also vollkommen umsonst. Ich empfehle die Lektüre des Klassikers „Sorge Dich nicht - lebe!“…