Ungerechtfertigter MAhnbescheid
Von: , Frage gestellt am Di, 4. Jul 2006
Wenn jemand einen Mahnbescheid von einem Inkassobüro/Anwaltskanzlei bekommt. Wie verhält man sich richtig??
Hypothetischer Mahnbescheid lautet auf einen Allerweltsnamen wie Maier.
Kein Rechnung, keine Mahnung, nur Mahnbescheid, vermutlich wegen Allerweltsnamen. Hinweis im Anschriftsfeld:Anschriftsänderung auf grund Neuzustellungsantrag.
Nach eingelegtem Widerspruch mit Begründung wegen Bankeinzug keine Rechnungen offen außerdem schon länger unter dieser Anschrift gemeldet usw. folgt als Reaktion meist:
Die dringende Aufforderung den Widerspruch zurücknehmen (mit vorformuliertem Schriftstück) und schnell zu zahlen damit die Kosten des Verfahrens eingeschränkt bleiben.
Nun zum Verhalten: Besser nochmals Schreiben und wenn ja an wen ans Amtsgericht,das Zusteller war oder an Kanzlei oder telefonisch mit Kanzlei oder besser selber Anwalt nehmen??
Wer zahlt die entstandenen Rechtsanwaltskosten, das Inkassobüro??
Wegen Inhaltsirrtum oder ?? Oder muss derjenige dann seine Kosten wieder einklagen??
Oder einfach mal abwarten denn vor Gericht muss ja erst mal bewiesen werden gegen wen es geht und dann die entstandenen Kosten Porto und Einschreiben in Rechnung stellen. Vermutlich bekommt man nur Entschädigung für´s Erscheinen. Das macht dann wenigstens etwas Spass oder??
Was würdet Ihr tun??
Wer weiß was erforderlich ist um einen negativen Schufaeintrag zu erwirken??
Ich weiß ich weiß keine rechtverbindliche ....usw.
schmidchen
