Dem Gericht die Wahrheit sagen?

Könnte sein, das mein posting in die Rubrik Mietrecht gehört, aber ich versuche es mal hier!
Herr A ist Vermieter, und hat 3 Wohnungen in seinem Haus vermietet! Frau B wohnt schon seit 2 Jahren und Frau C seit 1,5 Jahren hier! Im Dezember zieht nun Frau D ein.
Herr A betreibt das Haus mit einer Holzheizung! Er und seine Freundin müssen somit alle paar Std Holz nachlegen, damit die Mieter Warmwasser und ggf. WWärme haben.
Herr A beginnt ein Verhältniss mit Frau D! Herr A´s Freundin bemerkt dies! Herr A will sich aus allem rausreden und abstreiten, und er und seine Freundin heizen ab sofort nicht mehr!
3 Familien sitzen von Januar bis Mai ohne Heizung und Warmwasser!!!
Sie mindern die Miete und erwirken eine einstweilige Verfügung! Herr A legt gegen alles wiederspruch ein, und verliert.
Herr A, und seine Freundin behaupten nun, dass nicht Sie, sonder die Mieter für´s heizen zuständig seien, und dies so vereinbart sei! Im Mietvertrag steht davon aber nix. Beide versichern jedoch unter Eid, dass das mündl. mit allen Parteien vereinbart sei!
Vor Gericht sagt Frau D, mit der er ja ein Verhältniss hatte, gegen Ihn aus!
Herr A und seine Freundin sind nun seit 2Monaten im Dorf auf der suche nach jemandem, der falsch aussagt, und Frau D als unglaubwürdig hinstellt, damit er aus der Sache mit der Verfügung raus kommt, denn mittlerweile haben Frau B und C ein Ordnungsgeld wegen nichtbeachtung dieser Verfügung beantragt( bis zu 10.000€ Strafe, oder 6 Monate Haft)!
Frau D hatte vor Ihren Verhätniss mit Herr A ein Verhätniss mit einem Bekannten.
Auch dieser hat Freundin und 2 Kinder. Auch dieses Verhältniss fliegt auf, und verursacht riesen stress!
Genau diese Freundin wurde von Herr A besucht, und Ihr wurde erzählt, dass Frau D immer noch was mit Ihrem Freund, also dem Bekannten habe.
Nun sagt diese Freundin für Herr A aus! Wohl aus eifersucht, oder Rache! Jedenfalls lügt sie!!
Sie behauptet nun, ebenfalls zu wissen, dass Frau B und C immer geheizt haben, und es falsch sei, dass Herr A dafür verantwortlich sei! Frau B und C hätten Ihr dies erzählt! Frau B kennt diese Frau überhaupt nicht, und Frau C kennt diese nur flüchtig, da die Kinder den selben Kindergarten besuchen!
Das hört sich alles absurd an, jedoch haben Frau B und C riesen ärger, und mittlerweile Räumungsklagen am Hals, weil Herr A die Mietminderungen nicht anerkennt.
Ist es sinnvoll, dem Gericht zu sagen, wie das alles kam?
Denn im Prinzip ist ja alles eine riesen Eifersuchts und Rachenummer gegen Frau D, die mittlerweile ausgezogen ist!
Und Frau B und C sind die Leidtragenden!

Schrei doch nicht so!

Ich habe die Geschichte leider nur einmal gelesen und zum Erstellen von Schaubildern zur Sachverhaltserfassung habe ich leider keine Zeit. Aber wenn die Frage tatsächlich die aus der Überschrift ist, kann die Antwort nur lauten: Ja! Man soll als Zeuge vor Gericht nicht nur die Wahrheit sagen, man muss es sogar, da ansonsten Freiheitsstrafe droht.

Ist es sinnvoll, dem Gericht zu sagen, wie das alles kam?

Es ist sicher sinnvoll, die „Eifersuchts und Rachenummer“ von der „Heizungsnummer“ zu trennen. Das Gericht interessiert sich sicher nicht dafür wer mit wem wann und warum nicht. Wenn man sich strikt auf die Bereitstellung von Wärme und Warmwasser für die Mieter beschränkt, sollte es ein vernünftiges Urteil geben.

Ich denke nur, dass sich die ganze Sache für´s Gericht(ohne die Fakten, warum alles so kam) so recht absurd anhört! Wenn man jedoch die ganze Geschichte und Verwicklungen kennt, sieht alles recht klar aus!
Frau D hatte vor Gericht ausgesagt, Sie wissen nicht, warum plötzlich nimmer geheizt wurde! Aber das stimmt ja nicht! DEnn es war ja erst so, ab dem Tag, als Herr A´s Freundin alles rausfand!

Es ist doch ganz einfach, was man dir sagen will: Die ganze Geschichte, die du hier erzählt hast (ich habe sie nicht gelesen, habe auch noch anderes zu tun) hat mit der Frage NICHTS zu tun. Jeder Zeuge MUSS vor Gericht die Wahrheit sagen, niemand darf dort lügen; Falschaussagen sind strafbar.

Levay

Klar hat das mit der Frage zu tun!
Es geht nur darum, ob es sinnvoll ist, dem Gericht nicht zu sagen, warum alles so kam, und warum jemand ne Falschaussage für den VM macht!
Und wenn Du die Geschichte nicht gelesen hast, glaube ich nicht, dass Du darüber urteilen kannst!
Und, solange niemand vereidigt ist… tja…kann im Prinzip jeder erzählen, was er will. Was natürlich nicht heisst, dass das in ordnung ist wenn man lügt!

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Aber nein!

Und, solange niemand vereidigt ist… tja…kann im Prinzip
jeder erzählen, was er will.

Aha, hier ist also der Irrtum versteckt. Schau mal hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Beachte: Von Geldstrafe steht da nix!

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Es geht nur darum, ob es sinnvoll ist, dem Gericht nicht zu
sagen, warum alles so kam, und warum jemand ne Falschaussage
für den VM macht!

Mein Anwalt pflegt, wird ihm ein derartiger Sermon aus Schwippschwagern, Tante Käthchen und Frau D ihre Omma aufgetischt, gerne aus einem alten juristischen Standardwerk zu zitieren: Matthäus 5,37

Gruss
Schorsch

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Das sieht das Gesetz anders
Vielleicht hättest du lesen sollen, was ich geschrieben habe: Eine Falschaussage ist immer strafbar. Wie du darauf kommst, dass es dafür der Vereidigung bedarf, ist mir ein Rätsel.

Ein Blick ins StGB fördert die Rechtskenntnis:

§ 153
Falsche uneidliche Aussage

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes gleich.

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Frau D hatte vor Gericht ausgesagt, Sie wissen nicht, warum
plötzlich nimmer geheizt wurde!

DAs ist doch auch völlig uninteressant. Die Mieter haben Anspruch auf Heizung und warmes Wasser. Punkt !

es war ja erst so, ab dem Tag, als Herr A´s Freundin alles
rausfand!

Hat mit den Pflichten des Vermieters nichts, aber auch gar nichts zu tun. Das ist eher etwas für die Telefonseelsorge.

Das mag alles sein. Das bestreite ich doch garnicht! Und, ich sage auch nicht, dass ich das ok finde, zu lügen!!Aber ohne vereidigung denken die meisten, es ist nicht schlimm zu lügen! was soll schon passieren! Unter Eid sieht dass dann alles ganz anders aus! da denkt man schon über die folgen nach! mal eben schnell ne bestätigung hingekrizelt, ohne über die folgen nachzudenken, ist für die meisten ok! unter freunden meist selbstverständlich!

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Das mag alles sein. Das bestreite ich doch garnicht!

Doch, das hast du bestritten.

Und, ich
sage auch nicht, dass ich das ok finde, zu lügen!!Aber ohne
vereidigung denken die meisten, es ist nicht schlimm zu lügen!

Das ist aber ein Irrtum. Sie werden es übrigens vor Gericht nicht denken, weil sie vor ihrer Vernehmung darüber belehrt werden, dass eine Falschaussage strafbar ist.

was soll schon passieren!

Es droht eine Gefängnisstrafe.

Unter Eid sieht dass dann alles ganz
anders aus!

Ja, da ist die Gefängnisstrafe länger.

da denkt man schon über die folgen nach! mal eben
schnell ne bestätigung hingekrizelt, ohne über die folgen
nachzudenken, ist für die meisten ok! unter freunden meist
selbstverständlich!

Und was soll uns das jetzt sagen? Du hast gefragt, ob man vor Gericht die Wahrheit sagen sollte. Die Antwort lautet: Ja!

Levay

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Tip
Hallo!

Ich denke nur, dass sich die ganze Sache für´s Gericht(ohne
die Fakten, warum alles so kam) so recht absurd anhört! Wenn
man jedoch die ganze Geschichte und Verwicklungen kennt, sieht
alles recht klar aus!

Ein kleiner Tip: Nachher nicht meckern, dass der Richter / die Richterin einen nicht hat zu Wort kommen lassen und auch nicht, dass man nicht reden durfte und der eigene Anwalt das auch noch zugelassen hat.
Die haben beide ihren Job richtig gemacht. Ich hab das Ausgangsposting nicht so richtig gelesen, aber irgendwelche Beziehungskrisen haben nichts mit mietrechtlichen Fragen zu tun. Ich erzähle ja beim Arzt auch nicht, was ich die letzten drei Tage gegessen habe, wenn ich wegen einer gebrochenen Hand da bin.

Gruß,

Florian.

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